Rathaus und Außenstellen der Verwaltung: 3G-Pflicht entfällt zum 23. Februar
23.02.2022
Die Maskenpflicht für einen Besuch des Rathauses und der Außenstellen der Verwaltung besteht weiterhin. Für alle Personen ab 18 Jahren gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren halbfiltrierenden Maske.
Im Vorfeld des Besuchs muss ein Termin beim zuständigen Fachbereich vereinbart werden. Für Bürgerservices steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung: https://www.loerrach.de/online-terminbuchung.