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Gewährung freiwilliger Zuschüsse

Die Stadt Lörrach gewährt in Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements in ihrem Stadtgebiet Zuschüsse für Einrichtungen, Vereine und Initiativen nach Maßgabe dieser Richtlinien. Die Einrichtungen und Vereine nehmen eigenverantwortlich gesellschaftliche Tätigkeiten in der Stadt Lörrach wahr. Ihr Wirkungs- und Einzugsbereich geht meist über die Gemarkungsgrenzen Lörrachs hinaus und umfasst den gesamten Landkreis. Bei Übereinstimmung der Zielsetzungen der Stadt Lörrach mit den Aufgaben und Tätigkeiten der Antragsteller besteht die Möglichkeit zur Projekt- bzw. institutionellen Förderung. Die Förderung erfolgt entsprechend der in dieser Richtlinie festgelegten Prioritäten und Förderschwerpunkten. Die finanzielle Unterstützung erfolgt nur auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht somit nicht.

Gefördert werden Sportvereine, die über ihren Fachverband dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Interessengemeinschaft Lörracher Turn- und Sportvereine (IGTS) angeschlossen sind und Amateursport betreiben.

Zuschuss für die Errichtung, Erneuerung und Erweiterung von Sportstätten

Gefördert werden Maßnahmen, die der aktiven Sportausübung bzw. dem Breitensport dienen. Weiterhin wird die energetische Sanierung von Vereinsheimen in Lörrach gefördert (Erläuterungen siehe unter Punkt 1.4). Nicht gefördert werden der Bau von Vereinsheimen und deren Einrichtung, Wohnungen, Geschäftszimmer und Sportanlagen, soweit sie gewerblich genutzt werden. Die Richtlinien des Landes zur Sportstättenförderung gelten sinngemäß. Die Höhe der Förderung orientiert sich am Prüfvermerk des Badischen Sportbundes Freiburg e.V. (max. bis 30 Prozent).

Laufende Unterhaltung und Pflege bestimmter vereinseigener Sportstätten

Für die Pflege der Rasenplätze erhalten die Vereine Festbeträge nach den bestehenden Vereinbarungen. Hierfür ist nicht jedes Jahr ein gesonderter Antrag zu stellen.

Überörtliche Veranstaltungen

Die Stadt Lörrach gewährt einen Zuschuss, der je nach Bedeutung der Veranstaltung im Einzelfall festgesetzt wird. Sie kann eine Veranstaltung auch fördern durch Stiftung eines Ehrenpreises, durch Übernahme von Bürgschaften oder Ausfallgarantien, Schirmherrschaften, die Ausrichtung von Empfängen u.ä. . Als überörtliche Veranstaltungen gelten:

1. Länderspiele
2. Deutsche Meisterschaften
3. Regional- und Landesmeisterschaften 
4. Große internationale Turniere
5. Große nationale Turniere der Spitzenklasse mit Nationalmannschaften
6. Nationale oder internationale Begegnungen oder
    Turniere von Vereinsmannschaften der Spitzenklasse oder von Vereinsmannschaften

Ihre Ansprechpartnerin

Laura Dold   Sportkoordinatorin
Telefon: 0 76 21 4 15-4 49  l.dold(at)loerrach.de  Weitere Informationen
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