Nach der positiven Entscheidung des Gemeinderates am 23. Juli zur Verpachtung der Fläche an das Landratsamt wird das Projekt vollständig an das Landratsamt übergeben. Es folgt jetzt das Baugenehmigungsverfahren. Der Baubeginn ist für Ende 2024 geplant, die Fertigstellung voraussichtlich Mitte 2025. Vor der Eröffnung der Unterkunft findet noch ein Tag der offenen Tür statt. Das Datum dafür wird noch bekanntgegeben. Das Landratsamt wird vor der Eröffnung auch einen Anwohnerbeirat ins Leben rufen, wie er in der Stadt für die Anschlussunterbringungen bereits existiert.
Die gesetzlich vorgeschriebene Unterbringung von geflüchteten Menschen stellt uns vor große Herausforderungen, die wir in den vergangenen Jahren in der Stadt und im Landkreis Lörrach als Gemeinschaft und Verwaltung gut bewältigen konnten. Das Ziel der Stadt war und ist es, eine ausgewogene Verteilung der geflüchteten Menschen im gesamten Stadtgebiet zu erreichen. Wir sind verantwortlich für alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt, auch für die, die neu hier ankommen.
Alle wichtigen Fakten und Informationen haben wir für Sie in einem FAQ zusammen gestellt.
Aktuelles
Informationsveranstaltung zur geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Stetten
Bei einer Informationsveranstaltung am 17. Juni informierten Landrätin Marion Dammann und Oberbürgermeister Jörg Lutz gemeinsam mit weiteren Fachpersonen des Landkreises und der Stadtverwaltung über die geplante Gemeinschaftsunterkunft. Die Präsentation zur Veranstaltung steht zum Herunterladen nachstehend zur Verfügung.
Fragen und Antworten zur geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Stetten / Information und Kommunikation
Nach dem Gemeinderatsbeschluss können nun die weiteren Planungen des Landkreises für den Bau der Gemeinschaftsunterkunft beginnen.
Weiterhin können über das Fragenformular auf dieser Seite an uns gestellt werden.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss können nun die weiteren Planungen des Landkreises für den Bau der Gemeinschaftsunterkunft beginnen. Am 5. August wurde der Bauantrag bei der Stadt Lörrach eingereicht.
Während des gesamten Prozesses können Sie sich über das Fragenformular unter www.loerrach-landkreis.de/faq-stetten gerne direkt an den Landkreis oder weiterhin an uns wenden, wenn Sie Fragen haben.
Beim Landkreis liegt die Zuständigkeit für das Projekt beim Fachbereich Aufnahme & Integration, Fachbereichsleiter Florian Kröncke. Fragen und Anregungen können gerne an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: aufnahme-integration(at)loerrach-landkreis.de
Wenn Sie sich ebenfalls ehrenamtlich engagieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Arbeitskreis Miteinander unter E-Mail: info(at)akm-loerrach.de und Webseite: www.akm-loerrach.de, sowie den Freundeskreis Asyl unter E-Mail: koordination(at)freundeskreis-loerrach.de und Webseite www.freundeskreis-loerrach.de
Planung der Unterbringung
Standort und Baurecht
Die Stadt hat sich bei der Suche im Süden auf Grundstücke konzentriert, die in städtischem Eigentum sind und zügig bebaut werden können.
Das ausgewählte Grundstück ist gleich gut geeignet, wie die Grundstücke anderer Unterkünfte. So liegt beispielsweise die Anschlussunterbringung in Neumatt-Brunnwasser direkt neben einer Kita und in der Nähe eines Sportvereins. Im Umfeld dieser Unterkunft, errichtet 2018, gab es bisher keine Auffälligkeiten.
Umwelt- und Naturschutz
Betreuung und Sicherheit
Wenn die Personen hier im Landkreis ankommen und ihre Unterkunft beziehen, folgt in der Regel zunächst mal eine Phase der Orientierung. Mit Hilfe der Informationen und Erklärungen unserer Mitarbeitenden vor Ort machen sich die Personen mit ihrer Unterkunft und der Umgebung vertraut. Daneben gilt es, mit Hilfe unserer Mitabreitenden alle Behördenangelegenheiten, wie die Anmeldung bei der Meldebehörde und der Ausländerbehörde sowie die Beantragung von existenzsichernden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erledigen.
Wie die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft ansonsten ihren Alltag verbringen, ist sehr individuell. Dennoch möchten wir versuchen mit den folgenden Informationen Ihnen einen Eindruck vom Alltag in einer Gemeinschaftsunterkunft zu vermitteln.
Die Sozialbetreuung und auch die Heimleitung versuchen von Beginn an im Rahmen von Gesprächen unter anderem herauszufinden, über welche Kompetenzen und Qualifikationen die Personen verfügen, welche speziellen Bedarfe sie ggf. haben und auch was sie in Deutschland erreichen wollen. Insbesondere die Frage nach den Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen ist für eine mögliche Arbeitsvermittlung mit Hilfe der Agentur für Arbeit wichtig und hilft bei einer schnellen und passenden Vermittlung.
Schon bald nach der Ankunft beginnen viele der Ankommenden mit einem Sprach- oder Integrationskurs. Können zeitnah keine Kursplätze angeboten werden, versuchen wir in der Gemeinschaftsunterkunft einen niederschwelligen Sprachkurs zur Erstorientierung anzubieten. Die Teilnahme an Integrationskursen sind für die Geflüchteten in der Regel verpflichtend. Das gilt für alle Bestandteile des Kurses. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache widmet sich ein großer Bestandteil des Kurses dem "Leben in Deutschland". Dabei sollen unter anderem Werte und Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens vermittelt werden.
Sobald zumindest grundlegende Sprachkenntnisse aufgebaut wurden, beginnen viele Bewohner zumindest stundenweise zu arbeiten. Auch innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft bieten wir den Bewohnern verschiedene Arbeitsgelegenheiten an. So kann jeder Bewohner einen Beitrag zum Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft leisten.
Innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft steht in allen Räumlichkeiten WLAN zur Verfügung, das von den Bewohnern genutzt werden kann. Daneben bieten in vielen Gemeinschaftsunterkünften ehrenamtliche Helfer verschiedene Freizeit- und Kursangebote für die Bewohner. Dies ist auch in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Stetten möglich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen sich diesbezüglich einzubringen. Bei Fragen zum ehrenamtlichen Engagement können Sie sich jederzeit gerne an die Integrationsbeauftragte des Landkreis Lörrach, Frau Eva Petersik, wenden.
Innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft gilt ab 22 Uhr eine Nachtruhe. Auf deren Einhaltung innerhalb der Unterkunft und in deren unmittelbarer Umgebung achten die Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes, die rund um die Uhr vor Ort sind.
Die meisten Straftaten im Zusammenhang mit Bewohnern aus den Gemeinschaftsunterkünften basieren auf Konflikten, die sich aus dem engen Zusammenleben vieler Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften ergeben. Solche Konflikte lassen sich leider nicht immer verhindern. Die Mitarbeitenden in den Gemeinschaftsunterkünften, teilweise in enger Zusammenarbeit mit externen Fachdiensten und den örtlichen Behörden, können die Konflikte aber in der Regel schnell und direkt vor Ort lösen.
Viele Anwohnerinnen und Anwohner äußern Sorgen, dass es im Umfeld einer solchen Gemeinschaftsunterkunft nicht sicher ist, insbesondere für die Kinder auf dem nahegelegenen Spielplatz. Diese Befürchtungen werden aus unserer langjährigen Erfahrung mit Unterkünften für Geflüchtete in keiner Weise gestützt. So liegt beispielsweise die Anschlussunterbringung in Neumatt-Brunnwasser direkt neben einer Kita und in der Nähe eines Sportvereins. Im Umfeld dieser Unterkunft, errichtet 2018, gab es bisher keine Auffälligkeiten. Auch in Bezug auf die geplante Unterkunft in Stetten sieht beispielsweise der Erste Polizeihauptkommissar des Reviers Lörrach in einem Interview mit der Badischen Zeitung vom 2. Mai 2024 keine Sicherheitsbedenken wegen der Spielplatznähe: "Wir hatten in Haagen exakt die gleiche Geschichte, dort sind ein Kindergarten und ein Spielplatz in der Nähe. Ich kann mich noch an die Bürgerveranstaltung erinnern. Auch dort gab es diese Befürchtungen. Die Zahlen bestätigen das aber nicht. Ich kann aus voller Überzeug sagen: Ich mache mir keine Sorgen um die Sicherheit der Bürger. Keiner muss Angst haben, sein Kind auf den Spielplatz zu schicken."
Beispiel Gemeinschaftsunterkunft in Brombach
Im Jahr 2023 wurden insgesamt etwa 50 Straftaten im Zusammenhang mit Bewohnern aus der Gemeinschaftsunterkunft in Brombach polizeilich erfasst und dokumentiert. Dabei handelt es sich um überwiegend kleinere Delikte. Ein großer Teil geht auf Konflikte innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft zurück. Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft tauchen in dieser Statistik sowohl als Opfer als auch als Täter auf. Fast die Hälfte der registrierten Straftaten lassen sich auf eine Gruppe von drei Personen zurückführen. Um weitere Straftaten zu verhindern, wurden innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft bereits erfolgreich weitere Maßnahmen wie Ansprachen mit Polizei und Sicherheitsdienst umgesetzt. Aufgrund des sehr engen Austauschs mit der Polizei kann bei weiteren Auffälligkeiten umgehend reagiert werden. Zudem wurde zusammen mit der Stadt Lörrach und der Polizei ein Runder Tisch mit dem Ziel der präventiven Verhinderung von Straftaten einberufen.
In dem bereits erwähnten Interview vom 2. Mai 2024 in der Badischen Zeitung äußert sich der Erste Polizeihauptkommissar des Reviers Lörrach zu Brombach folgendermaßen: Die Unterkunft ist aber definitiv kein gefährlicher Ort, der uns Sorgen bereitet und sie ist kein Ort, weswegen die Bevölkerung sich Sorgen machen muss."
Dagegen kam es im Umfeld einzelner Gemeinschaftsunterkünfte in der Vergangenheit leider dazu, dass Verpackungsmüll nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Boden geworfen wurde. Um dies zu verhindern, klären wir die Bewohnerinnen und Bewohner über den Umgang mit Abfall, Müllvermeidung und vor allem dessen richtige Entsorgung auf. Selbstverständlich befinden sich auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft auch ausreichend Müllbehälter. Ergänzend werden bei Bedarf die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft beauftragt, die Verschmutzungen im Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft zu beseitigen.
Grenznahe Lage
Von deutscher Seite gibt es bereits seit mehreren Monaten verstärkte Grenzkontrollen an der Schweizer Grenze, ohne dass es zu signifikanten Einschränkungen für die Grenzgänger gekommen ist.
Allgemeine Fragen
Welche Menschen letztlich in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Stetten leben werden, hängt wesentlich davon ab, welche Personen dem Landkreis Lörrach vom Land zugewiesen werden. Dies kann heute noch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Sofern möglich, werden wir bei der Belegung der geplanten Gemeinschaftsunterkunft auf eine gemischte Belegung mit Familien und alleinreisenden Männern achten.
Die Anzahl der jährlich zugewiesenen Geflüchteten an die Städte und Landkreise wird durch einen Verteilerschlüssel des Landes Baden-Württemberg bestimmt. Der Landkreis Lörrach wiederum verteilt die Menschen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und Gemeinschaftsunterkünfte in den jeweiligen Kommunen in die Anschlussunterbringung.
Die Stadt hat für die Anschlussunterbringung bisher vier Standorte: In der Gretherstraße können circa 130 Menschen untergebracht werden, in Neumatt-Brunnwasser etwa 140, in der Wölblinstraße aktuell 57 und im Bächlinweg über 50.
Neben den Anschlussunterbringungen sind die geflüchteten Menschen auch in privatem Wohnraum untergebracht. Gerade im Zuge des Krieges in der Ukraine konnten dankenswerterweise zahlreiche Geflüchtete in privaten Wohnungen eine Unterkunft finden.