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Unterbringungen im Stadtgebiet

Fragen und Antworten Unterbringung von geflüchteten Menschen in Lörrach

Die Stadt Lörrach plant dem Landkreis eine Teilfläche eines städtischen Grundstückes im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße/Stettenweg für die Errichtung einer temporären Gemeinschaftsunterkunft für etwa 150 geflüchtete Menschen zur Verfügung zu stellen.

Nach der positiven Entscheidung des Gemeinderates am 23. Juli zur Verpachtung der Fläche an das Landratsamt wird das Projekt vollständig an das Landratsamt übergeben. Es folgt jetzt das Baugenehmigungsverfahren. Der Baubeginn ist für Ende 2024 geplant, die Fertigstellung voraussichtlich Mitte 2025. Vor der Eröffnung der Unterkunft findet noch ein Tag der offenen Tür statt. Das Datum dafür wird noch bekanntgegeben. Das Landratsamt wird vor der Eröffnung auch einen Anwohnerbeirat ins Leben rufen, wie er in der Stadt für die Anschlussunterbringungen bereits existiert.

Die gesetzlich vorgeschriebene Unterbringung von geflüchteten Menschen stellt uns vor große Herausforderungen, die wir in den vergangenen Jahren in der Stadt und im Landkreis Lörrach als Gemeinschaft und Verwaltung gut bewältigen konnten. Das Ziel der Stadt war und ist es, eine ausgewogene Verteilung der geflüchteten Menschen im gesamten Stadtgebiet zu erreichen. Wir sind verantwortlich für alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt, auch für die, die neu hier ankommen.

Alle wichtigen Fakten und Informationen haben wir für Sie in einem FAQ zusammen gestellt.

Aktuelles

Informationsveranstaltung zur geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Stetten

Bei einer Informationsveranstaltung am 17. Juni informierten Landrätin Marion Dammann und Oberbürgermeister Jörg Lutz gemeinsam mit weiteren Fachpersonen des Landkreises und der Stadtverwaltung über die geplante Gemeinschaftsunterkunft. Die Präsentation zur Veranstaltung steht zum Herunterladen nachstehend zur Verfügung.

Präsentation zur Informationsveranstaltung (pdf)

Fragen und Antworten zur geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Stetten / Information und Kommunikation

In seiner Sitzung am 23. Juli hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dem Landkreis die vorgesehene Fläche in Stetten für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft zu überlassen. Dem waren eine öffentliche Vorberatung zum Grundsatzbeschluss im Ausschuss für Umwelt und Technik am 4. Juli und Hauptausschuss am 9. Juli 2024 sowie eine Infoveranstaltung vorangegangen.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss können nun die weiteren Planungen des Landkreises für den Bau der Gemeinschaftsunterkunft beginnen.
Weiterhin können über das Fragenformular auf dieser Seite an uns gestellt werden.
In seiner Sitzung am 23. Juli hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dem Landkreis die vorgesehene Fläche in Stetten für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft zu überlassen. Dem waren eine öffentliche Vorberatung zum Grundsatzbeschluss im Ausschuss für Umwelt und Technik am 4. Juli und Hauptausschuss am 9. Juli 2024 sowie eine Infoveranstaltung vorangegangen.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss können nun die weiteren Planungen des Landkreises für den Bau der Gemeinschaftsunterkunft beginnen. Am 5. August wurde der Bauantrag bei der Stadt Lörrach eingereicht.
Während des gesamten Prozesses können Sie sich über das Fragenformular unter www.loerrach-landkreis.de/faq-stetten gerne direkt an den Landkreis oder weiterhin an uns wenden, wenn Sie Fragen haben.
Grundstücksverkäufe und Pachtverträge werden grundsätzlich immer in einer nicht-öffentlichen Sitzung beraten und entschieden, da in den Verträgen unter anderem personenbezogene Daten sowie Kauf-/Mietpreise genannt werden.
Da die Planung und der Bau der Gemeinschaftsunterkunft durch den Landkreis erfolgt, gibt es bei der Stadt Lörrach keine konkrete Ansprechperson für das Gesamtprojekt.
 
Beim Landkreis liegt die Zuständigkeit für das Projekt beim Fachbereich Aufnahme & Integration, Fachbereichsleiter Florian Kröncke. Fragen und Anregungen können gerne an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: aufnahme-integration(at)loerrach-landkreis.de
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Lörrach engagieren sich ehrenamtlich für geflüchtete Menschen. Sie leisten damit einen unersetzlichen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration. 
Wenn Sie sich ebenfalls ehrenamtlich engagieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Arbeitskreis Miteinander unter E-Mail: info(at)akm-loerrach.de und Webseite: www.akm-loerrach.de, sowie den Freundeskreis Asyl unter E-Mail:  koordination(at)freundeskreis-loerrach.de und Webseite www.freundeskreis-loerrach.de 

Planung der Unterbringung

Die Gemeinschaftsunterkunft soll nach aktueller Planung Platz für etwa 150 Personen bieten.
Aktuell ist geplant, den Pachtvertrag für bis zu fünf Jahren zu schließen.

Standort und Baurecht

Bisher sind im Rahmen der Verteilung von Geflüchteten im Stadtgebiet vor allem die Ortsteile im Norden und die Stadtmitte berücksichtigt worden. Es ist der Stadtverwaltung aber wichtig, dass es über das gesamte Stadtgebiet eine ausgewogene Verteilung von Unterkünften gibt.
Die Stadt hat sich bei der Suche im Süden auf Grundstücke konzentriert, die in städtischem Eigentum sind und zügig bebaut werden können.
Das ausgewählte Grundstück ist gleich gut geeignet, wie die Grundstücke anderer Unterkünfte. So liegt beispielsweise die Anschlussunterbringung in Neumatt-Brunnwasser direkt neben einer Kita und in der Nähe eines Sportvereins. Im Umfeld dieser Unterkunft, errichtet 2018, gab es bisher keine Auffälligkeiten.
Im Rahmen des Standortauswahlprozesses wurden ursprünglich zwei mögliche temporäre Standorte geprüft und bewertet. Diese Standorte wurden gemeinsam mit dem Landkreis als zuständige Unterbringungsbehörde diskutiert. Nach Abwägung verschiedener Faktoren wurde entschieden, dass der neue Standort besser geeignet ist, um den Anforderungen der Gemeinschaftsunterkunft gerecht zu werden.
Es existiert ein Bebauungsplan für das geplante Areal. Grundsätzlich können mobile und befristete Unterkünfte von einem bestehenden Bebauungsplan befreit werden und die Errichtung der temporären Gemeinschaftsunterkunft ist somit baurechtlich zulässig. Die Rechtsgrundlage bildet der Paragraf 246 im Baugesetzbuch.
Der Bolzplatz bleibt auf der Stettenwiese, wird aber etwas nach vorne verlegt. Die Unterkunft wird dahinter auch auf dem Gebiet des jetzigen Bolzplatzes gebaut. Die Präsentation mit dem Lageplan gibt es zum Download unter www.loerrach-landkreis.de/faq-stetten.
Der Spielplatz Krake ist nicht Teil des Planungsbereichs und kann unverändert weiter genutzt werden.
Der Stettenweg ist nicht Teil des Planungsbereichs und kann unverändert weiter genutzt werden.
Der Ortsteil in Stetten ist nicht verdichteter als die meisten anderen Stadtgebiete, in denen geflüchtete Menschen untergebracht sind.
Die Sport- und Spielanlagen sollen allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Lörrach zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Dies wird auch in Zukunft der Fall sein, sollte die Unterkunft hier errichtet werden. Dennoch sind Konflikte beispielsweise zur Benutzung des Bolzplatzes nicht ausgeschlossen. Sollte es dazu kommen, können in einem solchen Fall zusammen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern Nutzungszeiten vereinbart werden. So kann sichergestellt werden, dass alle Gelegenheit haben, die Anlagen zu nutzen. Ähnliche Vereinbarungen bestehen auch an anderen Standorten von Gemeinschaftsunterkünften und Unterkünften für UMA und funktionieren gut. In einem solchen Fall bitten wir darum, den Kontakt zur Heimleitung vor Ort zu suchen oder das Landratsamt zu kontaktieren.

Umwelt- und Naturschutz

Der Bau der Gemeinschaftsunterkunft soll auf dem vorhandenen Grundstück so angeordnet werden, dass die vorhandene Ausgleichsfläche im Randbereich des Grundstücks nicht bebaut wird. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Wiese kein Habitat von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten ist.


Im oberen Bereich des Grundstückes befindet sich eine Wiesenfläche, welche auch als Versickerungsfläche bzw. der Aufnahme von Oberflächenwasser dient. Je nach Regenintensität versickert das Wasser dort aufgrund der Bodenbeschaffenheit aber nicht sofort. Die Versickerungssituation wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch das Umweltamt des Landkreises geprüft. Sofern notwendig werden in Abstimmung mit dem Umweltamt zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Versickerung umgesetzt.

Betreuung und Sicherheit

Alle Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises sind mit Heimleitung, Sozialbetreuung und Sicherheitsdienst besetzt. Diese sind für die Organisation und den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft, die Betreuung und Unterstützung der Geflüchteten bei sämtlichen Anliegen sowie Sicherheitsfragen in der Gemeinschaftsunterkunft und in deren Umgebung zuständig.
Wer in der Gemeinschaftsunterkunft leben wird, hängt wesentlich davon ab, welche Personen dem Landkreis Lörrach zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen werden. Aktuell werden vor allem männliche Geflüchtete und vereinzelt Familien zugewiesen. Zuverlässige Prognosen lassen sich dazu aber derzeit nicht treffen.
Der Sicherheitsdienst in den Gemeinschaftsunterkünften hat zahlreiche Aufgaben. Er soll vor Ort für Sicherheit und Ordnung sorgen soll, um ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen. Dafür sind die Security-Mitarbeiter geschult. Konkret bedeutet das, bei Notfällen zu helfen, z. B. durch Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen und falls nötig Rettungskräfte zu alarmieren. Es geht aber ebenso darum, Unstimmigkeiten zwischen den Bewohnern zu deeskalieren oder für die Einhaltung der geltenden Regelungen zu sorgen. Zudem kontrollieren sie, wer die Unterkunft betritt und sind erste Ansprechpartner für die Geflüchteten und auch Dritte in den Randzeiten. Selbstverständlich haben sie auch die Aufgabe, wenn nötig, bei Konflikten die Polizei einzuschalten.
Wie beschäftigen sich die Menschen in der Unterkunft?
Wenn die Personen hier im Landkreis ankommen und ihre Unterkunft beziehen, folgt in der Regel zunächst mal eine Phase der Orientierung. Mit Hilfe der Informationen und Erklärungen unserer Mitarbeitenden vor Ort machen sich die Personen mit ihrer Unterkunft und der Umgebung vertraut. Daneben gilt es, mit Hilfe unserer Mitabreitenden alle Behördenangelegenheiten, wie die Anmeldung bei der Meldebehörde und der Ausländerbehörde sowie die Beantragung von existenzsichernden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erledigen.

Wie die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft ansonsten ihren Alltag verbringen, ist sehr individuell. Dennoch möchten wir versuchen mit den folgenden Informationen Ihnen einen Eindruck vom Alltag in einer Gemeinschaftsunterkunft zu vermitteln.

Die Sozialbetreuung und auch die Heimleitung versuchen von Beginn an im Rahmen von Gesprächen unter anderem herauszufinden, über welche Kompetenzen und Qualifikationen die Personen verfügen, welche speziellen Bedarfe sie ggf. haben und auch was sie in Deutschland erreichen wollen. Insbesondere die Frage nach den Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen ist für eine mögliche Arbeitsvermittlung mit Hilfe der Agentur für Arbeit wichtig und hilft bei einer schnellen und passenden Vermittlung.

Schon bald nach der Ankunft beginnen viele der Ankommenden mit einem Sprach- oder Integrationskurs. Können zeitnah keine Kursplätze angeboten werden, versuchen wir in der Gemeinschaftsunterkunft einen niederschwelligen Sprachkurs zur Erstorientierung anzubieten. Die Teilnahme an Integrationskursen sind für die Geflüchteten in der Regel verpflichtend. Das gilt für alle Bestandteile des Kurses. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache widmet sich ein großer Bestandteil des Kurses dem "Leben in Deutschland". Dabei sollen unter anderem Werte und Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens vermittelt werden.
Sobald zumindest grundlegende Sprachkenntnisse aufgebaut wurden, beginnen viele Bewohner zumindest stundenweise zu arbeiten. Auch innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft bieten wir den Bewohnern verschiedene Arbeitsgelegenheiten an. So kann jeder Bewohner einen Beitrag zum Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft leisten.

Innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft steht in allen Räumlichkeiten WLAN zur Verfügung, das von den Bewohnern genutzt werden kann. Daneben bieten in vielen Gemeinschaftsunterkünften ehrenamtliche Helfer verschiedene Freizeit- und Kursangebote für die Bewohner. Dies ist auch in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Stetten möglich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen sich diesbezüglich einzubringen. Bei Fragen zum ehrenamtlichen Engagement können Sie sich jederzeit gerne an die Integrationsbeauftragte des Landkreis Lörrach, Frau Eva Petersik, wenden.

Innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft gilt ab 22 Uhr eine Nachtruhe. Auf deren Einhaltung innerhalb der Unterkunft und in deren unmittelbarer Umgebung achten die Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes, die rund um die Uhr vor Ort sind.
Der Betrieb aller Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Lörrach verläuft unabhängig von ihrer Größe weitestgehend problemlos. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaftsunterkunft hängt sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten und von den Bewohnern und Bewohnerinnen mit ihren unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und eigenen Bedürfnissen und Erwartungen an ein Zusammenleben ab. Dies führt mitunter hin und wieder auch zu Streit und Konflikten. Trotzdem erleben wir häufig, dass sich in den Unterkünften Gemeinschaften bilden, die sich gegenseitig unterstützen. Diese Gemeinschaften sind zusammen mit der Sozialbetreuung und der Heimleitung eine wichtige Unterstützung und bilden eine stabile Basis für die Integration in Deutschland. Viele ehemalige Bewohner besuchen die Gemeinschaftsunterkünfte auch nach ihrem Auszug gerne und helfen denen, die neu im Landkreis Lörrach angekommen sind. Bei vielen Gemeinschaftsunterkünften gibt es zudem aktive Netzwerke oder auch einzelne ehrenamtliche Helfende. Sie unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner dabei, in der jeweiligen Gemeinde anzukommen, vermitteln erste Sprachkenntnisse oder unterstützen bei Behördengängen und Fragen des Alltags. Die Gemeinschaftsunterkünfte, die dort gebildeten Netzwerke und gesammelten Erfahrungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration der hier ankommenden Geflüchteten. Das bestätigen die Erfahrungen aus den zahlreichen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Lörrach – unter anderem auch in Lörrach-Brombach, die mit 300 Plätzen zu den größten Unterkünften im Landkreis zählt.
Von den etwa 1.600 Geflüchteten, die im Landkreis Lörrach in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften leben, wird nur eine sehr kleine Minderheit straffällig. Ausschließen lässt sich dennoch nicht, dass hier ankommende Geflüchtete Straftaten begehen. Denn insbesondere Gewalterfahrungen oder Traumata können im Einzelfall auch Auswirkungen darauf haben, ob Personen kriminell werden oder nicht. Viele Geflüchtete machen während ihrer Flucht entsprechende Erfahrungen. Um Straftaten zu verhindern, kommt es daher unter anderem darauf an, die hier ankommenden Menschen zu integrieren und entsprechend ihrer Bedürfnisse zu betreuen.
 
Die meisten Straftaten im Zusammenhang mit Bewohnern aus den Gemeinschaftsunterkünften basieren auf Konflikten, die sich aus dem engen Zusammenleben vieler Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften ergeben. Solche Konflikte lassen sich leider nicht immer verhindern. Die Mitarbeitenden in den Gemeinschaftsunterkünften, teilweise in enger Zusammenarbeit mit externen Fachdiensten und den örtlichen Behörden, können die Konflikte aber in der Regel schnell und direkt vor Ort lösen. 

Viele Anwohnerinnen und Anwohner äußern Sorgen, dass es im Umfeld einer solchen Gemeinschaftsunterkunft nicht sicher ist, insbesondere für die Kinder auf dem nahegelegenen Spielplatz. Diese Befürchtungen werden aus unserer langjährigen Erfahrung  mit Unterkünften für Geflüchtete in keiner Weise gestützt. So liegt beispielsweise die Anschlussunterbringung in Neumatt-Brunnwasser direkt neben einer Kita und in der Nähe eines Sportvereins. Im Umfeld dieser Unterkunft, errichtet 2018, gab es bisher keine Auffälligkeiten. Auch in Bezug auf die geplante Unterkunft in Stetten sieht beispielsweise der Erste Polizeihauptkommissar des Reviers Lörrach in einem Interview mit der Badischen Zeitung vom 2. Mai 2024 keine Sicherheitsbedenken wegen der Spielplatznähe: "Wir hatten in Haagen exakt die gleiche Geschichte, dort sind ein Kindergarten und ein Spielplatz in der Nähe. Ich kann mich noch an die Bürgerveranstaltung erinnern. Auch dort gab es diese Befürchtungen. Die Zahlen bestätigen das aber nicht. Ich kann aus voller Überzeug sagen: Ich mache mir keine Sorgen um die Sicherheit der Bürger. Keiner muss Angst haben, sein Kind auf den Spielplatz zu schicken."  
 
Beispiel Gemeinschaftsunterkunft in Brombach
Im Jahr 2023 wurden insgesamt etwa 50 Straftaten im Zusammenhang mit Bewohnern aus der Gemeinschaftsunterkunft in Brombach polizeilich erfasst und dokumentiert. Dabei handelt es sich um überwiegend kleinere Delikte. Ein großer Teil geht auf Konflikte innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft zurück. Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft tauchen in dieser Statistik sowohl als Opfer als auch als Täter auf. Fast die Hälfte der registrierten Straftaten lassen sich auf eine Gruppe von drei Personen zurückführen. Um weitere Straftaten zu verhindern, wurden innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft bereits erfolgreich weitere Maßnahmen wie Ansprachen mit Polizei und Sicherheitsdienst umgesetzt. Aufgrund des sehr engen Austauschs mit der Polizei kann bei weiteren Auffälligkeiten umgehend reagiert werden. Zudem wurde zusammen mit der Stadt Lörrach und der Polizei ein Runder Tisch mit dem Ziel der präventiven Verhinderung von Straftaten einberufen.

In dem bereits erwähnten Interview vom 2. Mai 2024 in der Badischen Zeitung äußert sich der Erste Polizeihauptkommissar des Reviers Lörrach zu Brombach folgendermaßen: Die Unterkunft ist aber definitiv kein gefährlicher Ort, der uns Sorgen bereitet und sie ist kein Ort, weswegen die Bevölkerung sich Sorgen machen muss." 
Der Landkreis hat jahrelange Erfahrung im Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften im gesamten Landkreisgebiet. Aus unserer Praxis können wir bisher keine Auffälligkeiten durch Vandalismus im Umfeld von Gemeinschaftsunterkünften feststellen. Natürlich kann es immer zu Problemen kommen, wenn viele Menschen zusammenkommen. Es ist darum unter anderem die Aufgabe des Sicherheitsdienstes, der 24 Stunden vor Ort ist, dafür zu sorgen, dass in und im Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft alles in Ordnung ist.
Dagegen kam es im Umfeld einzelner Gemeinschaftsunterkünfte in der Vergangenheit leider dazu, dass Verpackungsmüll nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Boden geworfen wurde. Um dies zu verhindern, klären wir die Bewohnerinnen und Bewohner über den Umgang mit Abfall, Müllvermeidung und vor allem dessen richtige Entsorgung auf. Selbstverständlich befinden sich auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft auch ausreichend Müllbehälter. Ergänzend werden bei Bedarf die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft beauftragt, die Verschmutzungen im Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft zu beseitigen.

Grenznahe Lage

Die Problematik besteht in der Grenzregion generell vermehrt. Hierbei ist es wichtig, dass eine gute Aufklärung in den Unterkünften stattfindet.
Der Landkreis und die Stadt Lörrach sind im Austausch mit der Gemeindepräsidentin von Riehen und den Nachbarkantonen. Die Landrätin hatte ebenfalls die Möglichkeit, die Planungen im Gemeinderat in Riehen vorzustellen.
Die Entscheidung über ein Grenzschließung wird nicht in Lörrach und Basel getroffen, sondern auf höchster Ebene zwischen Berlin und Bern. Ein solches Szenario ist daher äußerst unwahrscheinlich, zumal auch hier in unserer Grenzregion illegale Grenzübertritte von Geflüchteten Richtung Schweiz unseres Wissens nicht als Problem identifiziert wurden
Bisher sind uns keine geplanten Maßnahmen seitens der Schweizer Behörden bekannt. Auch dies wäre nach unserer Kenntnis auf höchster Ebene in Bern zu entscheiden.
 
Von deutscher Seite gibt es bereits seit mehreren Monaten verstärkte Grenzkontrollen an der Schweizer Grenze, ohne dass es zu signifikanten Einschränkungen für die Grenzgänger gekommen ist.

Allgemeine Fragen

Es gibt unzählige Gründe, weshalb Menschen ihre Heimat verlassen und sich auf die mitunter lange und gefährliche Reise nach Europa und Deutschland machen. Ob im Einzelfall ein Fluchtgrund vorliegt und die Person als Flüchtling anerkannt wird oder nicht, wird im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren entschieden. Unabhängig davon, welche Gründe die Menschen zur Flucht aus ihrem Heimatland bewegt haben, sind diese bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen.

Welche Menschen letztlich in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Stetten leben werden, hängt wesentlich davon ab, welche Personen dem Landkreis Lörrach vom Land zugewiesen werden. Dies kann heute noch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Sofern möglich, werden wir bei der Belegung der geplanten Gemeinschaftsunterkunft auf eine gemischte Belegung mit Familien und alleinreisenden Männern achten.  
Menschen die auf der Flucht vor Krieg, Hunger und Armut nach Deutschland kommen, werden zuerst in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung untergebracht.
Die Anzahl der jährlich zugewiesenen Geflüchteten an die Städte und Landkreise wird durch einen Verteilerschlüssel des Landes Baden-Württemberg bestimmt. Der Landkreis Lörrach wiederum verteilt die Menschen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und Gemeinschaftsunterkünfte in den jeweiligen Kommunen in die Anschlussunterbringung.
In Lörrach gibt es aktuell die Gemeinschaftsunterkünfte im Ortsteil Brombach für 300 Personen und das Hotel David für 70 Personen in Innenstadtlage. Beide werden temporär vom Landkreis genutzt. Für die Unterbringung von geflüchteten Minderjährigen gibt es in der Basler Straße und Lingertstraße kleinere Unterkünfte.
 
Die Stadt hat für die Anschlussunterbringung bisher vier Standorte: In der Gretherstraße können circa 130 Menschen untergebracht werden, in Neumatt-Brunnwasser etwa 140, in der Wölblinstraße aktuell 57 und im Bächlinweg über 50.
Neben den Anschlussunterbringungen sind die geflüchteten Menschen auch in privatem Wohnraum untergebracht. Gerade im Zuge des Krieges in der Ukraine konnten dankenswerterweise zahlreiche Geflüchtete in privaten Wohnungen eine Unterkunft finden.
Die Schaffung von Wohnraum hat für die Stadt oberste Priorität. Die Stadt Lörrach hatte sich 2016 mit ihrer Wohnraumoffensive 2025 das Ziel gesetzt, jährlich rund 250 neue Wohneinheiten – insgesamt 2500 Wohneinheiten -  zu schaffen. Dieses Ziel wird die Stadt erreichen. Die Wohneinheiten der temporären Gemeinschaftsunterkünfte und Anschlussunterbringungen werden bei der Wohnraumoffensive nicht berücksichtigt.
Einen Überblick über die Unterkünfte des Landkreises und die aktuelle Belegung (zum Ende jeden Monats) finden Sie in diesem Dokument zum Herunterladen:
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