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Großer Sitzungssaal im Lörracher Rathaus

Gemeinderat

Der Gemeinderat der Stadt Lörrach besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 32 ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten, die direkt von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt werden.

Der Gemeinderat legt die Grundsätze des kommunalpolitischen Handelns für die Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit diese nicht einem beschließenden Ausschuss, den Ortschaftsräten oder dem Oberbürgermeister übertragen sind oder der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.

Die Entscheidungen des Gemeinderates werden grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen gefasst, die in der Regel alle vier Wochen (mit Ausnahme der Ferienzeit), jeweils donnerstags ab 17:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses in Lörrach stattfinden.

Zu den Beratungspunkten erhalten die Stadträtinnen und Stadträte Vorlagen mit der Darstellung des Sachverhaltes und Beschlussvorschlägen, um sich rechtzeitig vor der Beratung im Gemeinderat informieren zu können. Die Tagesordnung sowie die Beratungspunkte werden ebenso öffentlich in das Bürgerinformationssystem eingestellt.

Ortschaftsräte

In den Stadtteilen Lörrach-Brombach, Lörrach-Haagen und Lörrach-Hauingen gibt es Ortschaftsräte
Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt in Lörrach-Brombach 12 Mitglieder, in Lörrach-Haagen und Lörrach-Hauingen jeweils acht Mitglieder, die direkt von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt werden.

Der Ortschaftsrat wird zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtteil betreffen, vor der Entscheidung der zuständigen Organe gehört. Weiter entscheidet er selbständig anstelle des Gemeinderats über die ihm übertragenen Aufgaben, soweit sie ausschließlich den Stadtteil betreffen.

Ausschüsse

Die beschließenden Ausschüsse (Hauptausschuss; Ausschuss für Umwelt und Technik; Betriebsausschüsse Abwasserbeseitigung Lörrach, Stadtgrün und Friedhöfe Lörrach, Stadtwerke Lörrach; Umlegungsausschuss) bestehen aus dem Oberbürgermeister oder der Bürgermeisterin als Vorsitzendem/Vorsitzende und jeweils 16 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

Die Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die in der Hauptsatzung bzw. der jeweiligen Betriebssatzungen der Eigenbetriebe festgelegt sind, selbständig anstelle des Gemeinderats. Weiter sollen Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, vom zuständigen Ausschuss vorberaten werden.

Kommissionen und Beiräte

Aufgabe der Kommissionen und Beiräte ist es, vorbereitende Diskussionen zu führen und Ideen zu entwickeln. Sie tagen in unregelmäßigen Abständen. In die Kommissionen/Beiräte können auch sachverständige Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder berufen werden.

Yvette Heinze

Ihre Ansprechpartnerin

Yvette Heinze   Teamleiterin Ratsarbeit und betriebliches Gesundheitsmanagement
Telefon: 0 76 21 4 15-2 17  y.heinze(at)loerrach.de  Weitere Informationen
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