Die gezielte und nachhaltige Entwicklung der Stadt Lörrach ist in Einklang mit übergeordneten Planungen auf kommunaler, regionaler und Landesebene. Über die formalisierte Ebene hinaus und mit Blick auf aktuelle Tendenzen und Entwicklungen hat die Stadtverwaltung weiterführende Konzepte zur zukünftigen Entwicklung der Stadt erarbeitet. Diese sind bei allen Planungen auf kommunaler Ebene zu beachten.
Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 legt die Raumordnung auf Landesebene fest und beinhaltet konkretisierte Zielsetzungen, raumbezogene Planfestlegungen und allgemeine Richtlinien für die weitere Planung des Landes, der Regionen und Gemeinden.Regionalplan
Der Regionalplan Hochrhein-Bodensee 2000 konkretisiert die raumordnerischen Vorgaben des Landesentwicklungsplans auf RegionalebeneFlächennutzungsplan
Ein Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung auf gesamtstädtischer Ebene dar und dient als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzung. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist für Behörden verbindlich. Aus ihm werden Bebauungspläne als fachliche Beipläne entwickelt, die Bebauungsmöglichkeiten für das jeweilige Grundstück festlegen und für die Bürgerinnen und Bürger rechtsverbindlich sind.Landschaftsplan
Ein Landschaftsplan bildet den Handlungsrahmen für die Freiräume in einer Gemeinde. Er stellt die Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge im Sinne der Nachhaltigkeit dar. Er trägt mit ökologischen Beiträgen zu den Standortentscheidungen im Flächennutzungsplan bei und ist somit ein Instrument der vorsorgenden Umweltplanung. Durch Übernahme der Aussage des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan werden diese für Behörden verbindlich.Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan legt verbindlich die Art und Weise der möglichen Bebauung fest. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und beschränkt sich auf einen bestimmten Gemarkungsbereich. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Baubehörden enthält er verbindliche Festsetzungen und regelt, wie Grundstücke bebaut werden können. Eine Einsicht ist bei der Bauinsel der Stadt Lörrachund über das Geoportal möglich.Grünordnungspläne
In grünordnerischen Festsetzungen wird die Bepflanzung der Freiflächen von Baugrundstücken sowie von öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen festgelegt. Um Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen, wird für das Gebiet eines Bebauungsplans ein Grünordnungsplan aufgestellt, dessen Inhalt nach Abwägung als Festsetzung in den Bebauungsplan integriert wird. Diese dienen zum Beispiel dazu, eine Durchgrünung von Wohnquartieren zu garantieren und damit sowohl die ökologische Funktion des Naturhaushalts sicherzustellen als auch die Wohnqualität zu erhöhen.Innerstädtisches Entwicklungskonzept Straße – Platz – Zeichen (1988)
Das Konzept geht 1988 aus einem Wettbewerb zur Innenstadt hervor. Es bildet bis heute eine Leitlinie der städtebaulichen Erneuerung und hat die Entwicklung der Innenstadt wesentlich geprägt. Die Plätze in der Stadt wurden als eigenständige, stadtbildprägende Elemente individuell geplant und für unterschiedliche Nutzungen neu angelegt. Ein Brunnen oder Kunstwerk verleiht jedem Platz Individualität und Charakter. Durch konsequente und engagierte Umsetzung durch die Stadt entstand ein offenes und elegantes Stadtbild, das die Attraktivität der Innenstadt entscheidend gestärkt hat.Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) „Perspektive Oberzentrum Lörrach/Weil am Rhein“ (2005)
Das Konzept "Perspektive Oberzentrum Lörrach Weil am Rhein" (pdf)legt die künftige Entwicklung und Bedeutung der Städte Lörrach und Weil am Rhein als gemeinsames Oberzentrum im grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum fest und definiert Handlungsfelder für die Kooperation der beiden Gemeinden.