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Planzeichnung
Die gezielte und nachhaltige Entwicklung der Stadt Lörrach ist in Einklang mit übergeordneten Planungen auf kommunaler, regionaler und Landesebene. Über die formalisierte Ebene hinaus und mit Blick auf aktuelle Tendenzen und Entwicklungen hat die Stadtverwaltung weiterführende Konzepte zur zukünftigen Entwicklung der Stadt erarbeitet. Diese sind bei allen Planungen auf kommunaler Ebene zu beachten.

Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 legt die Raumordnung auf Landesebene fest und beinhaltet konkretisierte Zielsetzungen, raumbezogene Planfestlegungen und allgemeine Richtlinien für die weitere Planung des Landes, der Regionen und Gemeinden.


Regionalplan

Der Regionalplan Hochrhein-Bodensee 2000 konkretisiert die raumordnerischen Vorgaben des Landesentwicklungsplans auf Regionalebene

Flächennutzungsplan

Ein Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung auf gesamtstädtischer Ebene dar und dient als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzung. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist für Behörden verbindlich. Aus ihm werden Bebauungspläne als fachliche Beipläne entwickelt, die Bebauungsmöglichkeiten für das jeweilige Grundstück festlegen und für die Bürgerinnen und Bürger rechtsverbindlich sind.


Landschaftsplan

Ein Landschaftsplan bildet den Handlungsrahmen für die Freiräume in einer Gemeinde. Er stellt die Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge im Sinne der Nachhaltigkeit dar. Er trägt mit ökologischen Beiträgen zu den Standortentscheidungen im Flächennutzungsplan bei und ist somit ein Instrument der vorsorgenden Umweltplanung. Durch Übernahme der Aussage des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan werden diese für Behörden verbindlich.


Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan legt verbindlich die Art und Weise der möglichen Bebauung fest. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und beschränkt sich auf einen bestimmten Gemarkungsbereich. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Baubehörden enthält er verbindliche Festsetzungen und regelt, wie Grundstücke bebaut werden können. Eine Einsicht ist bei der Bauinsel der Stadt Lörrachund über das Geoportal möglich.


Grünordnungspläne

In grünordnerischen Festsetzungen wird die Bepflanzung der Freiflächen von Baugrundstücken sowie von öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen festgelegt. Um Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen, wird für das Gebiet eines Bebauungsplans ein Grünordnungsplan aufgestellt, dessen Inhalt nach Abwägung als Festsetzung in den Bebauungsplan integriert wird. Diese dienen zum Beispiel dazu, eine Durchgrünung von Wohnquartieren zu garantieren und damit sowohl die ökologische Funktion des Naturhaushalts sicherzustellen als auch die Wohnqualität zu erhöhen.

Innerstädtisches Entwicklungskonzept Straße – Platz – Zeichen (1988)

Das Konzept geht 1988 aus einem Wettbewerb zur Innenstadt hervor. Es bildet bis heute eine Leitlinie der städtebaulichen Erneuerung und hat die Entwicklung der Innenstadt wesentlich geprägt. Die Plätze in der Stadt wurden als eigenständige, stadtbildprägende Elemente individuell geplant und für unterschiedliche Nutzungen neu angelegt. Ein Brunnen oder Kunstwerk verleiht jedem Platz Individualität und Charakter. Durch konsequente und engagierte Umsetzung durch die Stadt entstand ein offenes und elegantes Stadtbild, das die Attraktivität der Innenstadt entscheidend gestärkt hat.


Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) „Perspektive Oberzentrum Lörrach/Weil am Rhein“ (2005)

Das Konzept "Perspektive Oberzentrum Lörrach Weil am Rhein" (pdf)
legt die künftige Entwicklung und Bedeutung der Städte Lörrach und Weil am Rhein als gemeinsames Oberzentrum im grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum fest und definiert Handlungsfelder für die Kooperation der beiden Gemeinden.


Vergnügungsstättenkonzept (2011)

Mit dem Vergnügungsstättenkonzept für das Oberzentrum Lörrach/Weil am Rhein sollen Spielhallen und Wettbüros in ihren städtebaulich negativen Wirkungen dort eingedämmt werden, wo diese besonders störend wirken. Das Konzept wird derzeit überarbeitet, um städtebaulich attraktive Innenstädte und Stadtteilzentren weiterhin gemeinsam zu entwickeln sowie die insgesamt im Oberzentrum knappen Gewerbeflächen zu sichern.


Lichtmasterplan (2013)

Der Masterplan Licht fördert eine Aufwertung der Innenstadt, indem Licht als städtebauliche Komponente erkannt und gezielt eingesetzt wird. Er zeigt den Ist-Zustand und mögliche Handlungsfelder auf. Im Fokus stehen Energiesparpotenziale im Sinne der Energiestadt Lörrach.


Märkte-Zentren-Konzept (2015)

Das 2015 fortgeschriebene Märkte-Zentren-Konzept ermöglicht es, die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben entsprechend der städtebaulichen Zielsetzungen für die jeweiligen Planstandorte zu bewerten. Es stellt dar, an welchen Standorten grundsätzlich Einzelhandel zulässig sein soll und gibt Empfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung. Ziel ist die Stärkung der Attraktivität der Innenstadt und der Ortsteilzentren. (PDF)


Leitbild Lörrach 2020 (2016)

Das Leitbild Lörrach 2020 fasst unter dem übergreifenden Entwicklungsziel „Nachhaltige Stadtentwicklung im trinationalen Eurodistrikt Basel“ die Zielsetzungen in den fünf Bereichen Energie und Umwelt, Wirtschaftsstandort und Tourismus, Mobilität und Lebensraum, Bildung und gesellschaftliche Entwicklung sowie Kultur und Sport zusammen.


Potenzialmodell zur langfristigen Siedlungs- und Innenentwicklungen (2017)

Das Potenzialmodell ist Grundlage der langfristigen Siedlungs- und Innenentwicklung und zeigt auf, wie sich die Bedarfserwartungen bei gleichzeitig eingeschränkter Flächenverfügbarkeit sinnvoll lenken lassen, ohne dass bestehende Qualitäten in den einzelnen Quartieren gefährdet werden. Mit der gesamtstädtischen Analyse der Baulandpotenziale werden alle relevanten Wohnbauflächenpotenziale umfassend und systematisch analysiert und in einer Gesamtbewertung ihrer ökologischen, ökonomischen, funktionalen und sozialen Eignung priorisiert.


Integriertes Stadt- und Mobilitätsentwicklungskonzept (ISEK)

Das integrierte Stadt- und Mobilitätsentwicklungskonzept als informelles Instrument der Stadtentwicklung schafft einen Handlungsrahmen für die Stadtentwicklung Lörrachs der kommenden zehn bis 20 Jahre. Hierbei sollen insbesondere Stadtentwicklung und Mobilität zusammen gedacht werden, da diese unmittelbar miteinander verflochten sind. Daher fließen neben Aspekten der Stadtplanung und –entwicklung auch die Ergebnisse zum Mobilitätskonzept inklusive der Tramstudie in das Konzept ein. Darüber hinaus ist ein aktuelles ISEK in der Regel Voraussetzung für die Gewährung von Städtebauförderungsmittel. Weitere Informationen zum ISEK-Prozess erhalten Sie hier

Fachbereich Stadtplanung

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