Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Lörrach folgende Hauptsatzung am 26. Oktober 2023 beschlossen:
zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den Gemeinden Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Inzlingen, Kleines Wiesental, Maulburg, Steinen, den Städten Schopfheim, Todtnau und Zell im Wiesental sowie dem Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald auf die Stadt Lörrach
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 4 Abs. 3 Landesgebührengesetz (LGebG) hat der Gemeinderat der Stadt Lörrach am 25.07.2023 folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde beschlossen:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2,11
und 12 des Kommunalabgabengesetzes, jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der
Gemeinderat der Stadt Lörrach am 25.07.2023 folgende Satzung beschlossen:
Aufgrund von § 97 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 96 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden hat der Stiftungsrat am 02. März 2023 folgende Eröffnungsbilanz der Robert und Johanna Schmidt Stiftung zum 01. Januar 2020 festgestellt: