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Verkehr auf der vielbefahrenen Freiburger Straße in Tumringen

Lärmaktionsplan

Die Lebensqualität im städtischen Raum profitiert auch von der Reduzierung von Straßenlärm. Grundlage für den Lärmschutz ist die Lärmkartierung, auf deren Basis ein Lärmaktionsplan erstellt wird. Entsprechend der rechtlichen Verpflichtung hat die Stadt Lörrach deshalb alle Straßen untersucht, die gemäß der rechtlichen Vorgaben besonders lärmbelastet sind. Aktuell gilt der Lärmaktionsplan in der dritten Stufe,

Das Verfahren zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Kommunen ist bindend. Die
rechtlichen Grundlagen bilden die EU-Umgebungsrichtlinie und wurden im § 47 Bun-
desimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht übernommen.
Bei Überschreitung bestimmter Richt- und Grenzwerte sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung vorzuschlagen und umzusetzen.

Gängige Maßnahmen zum städtischen Lärmschutz sind baulicher Natur wie Schallschutzwände, die hauptsächlich im oder im Grenzbereich zum Außenbereich eingesetzt werden. Die Prüfung und den Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge werden entweder bei Straßenneubauten oder bei Sanierungen berücksichtigt – auch in Lörrach. Außerdem gibt es städteplanerische Instrumente, wie die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Berücksichtigung von Lärmschutzbelangen in der Bauleitplanung. Kurzfristige und besonders kostengünstige Maßnahme ist allerdings die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit.

Untersuchungen in der dritten Stufe

In der zuletzt erarbeiteten dritten Stufe umfasst der Lärmaktionsplan die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet wie Autobahnen und Bundes- und Landstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Ab diesen Schwellenwerten geht der Gesetzgeber von Lärmbelastungen für Anwohnende aus. In Lörrach sind die verpflichtend zu berücksichtigenden Straßen die BAB A98, die B 317, die Landesstraße L 141 von der BAB-AS Lörrach Ost bis zur B 317 (Wallbrunnstraße, Belchenstraße, Milkastraße, Gretherstraße, Tumringer Straße) und die L138 (Hauingen-Steinen).

In Ergänzung der Pflichtkartierung erfolgten zusätzlich freiwillige Lärmberechnungen von Straßen mit einer Verkehrsbelastung von rund 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Der Schwerpunkt liegt auf Straßen, auf denen noch keine Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und in deren Umfeld von hohen Lärmbelastungen ausgegangen werden kann. Bei den untersuchten Straßen handelte es sich um die Kreisstraße K 6344, Eisenbahnstraße, Röttler Straße, Hauinger Straße, Unterdorf- und Steinenstraße, Lörracher Straße, Brombacher Straße, Dammstraße, Basler Straße, Bahnhofstraße, Schwarzwaldstraße, Tumringer Straße ab Berliner Platz sowie die Grether Straße.

Neue Tempo-30-Strecken Lärmschutz der Wahl

Neu kommen in der Stadt Lörrach die Ortsdurchfahrten in Haagen und Hauingen, die Dammstraße, die Tumringer Straße/Gretherstraße, die Eisenbahnstraße sowie die Brombacher Straße Nord neu als Tempo-30-Abschnitt hinzu. Ergänzungen gibt es in der Röttler Straße, der Lörracher Straße, der Wallbrunnstraße, und in weiteren Teilbereichen der Basler Straße.

Übersichtskarte der Neuerungen Tempo 30 im Lärmaktionsplan 2023 (3. Schritt)

Der Vorschlag der Verwaltung zum Lärmaktionsplan lag zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange vom 7. November bis 9. Dezember 2022 aus. Am 27. Oktober fand darüber hinaus eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Dabei wurde der Vorschlag zu neuen Strecken mit geringerer Höchstgeschwindigkeit durchweg begrüßt.

Der Gemeinderat stimmte den Vorschlägen in der dritten Stufe des Lärmaktionsplans am 4. Mai 2023 zu. Die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in den darauffolgenden Monaten umgesetzt.

Wie der Lärm ermittelt wird

Das Ministerium für Verkehr des Landes erklärt: "Die Lärmaktionspläne basieren auf Lärmberechnungen, der sogenannten „Umgebungslärmkartierung“. Diese wird europaweit alle fünf Jahre durchgeführt. Es wird der Lärm entlang von Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken, an Großflughäfen und in Ballungsräumen ermittelt. Das Ergebnis sind sogenannte Lärmkarten, die in Baden-Württemberg von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zentral gesammelt werden." (Quelle)

Dabei wird der Straßenverkehrslärm grundsätzlich berechnet und nicht gemessen, so die rechtliche Vorgabe (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV). Hintergrund ist, dass so vergleichbare Werte ermittelt werden – im Gegensatz zu Messungen, die durch unzählige Randbedingungen verfälscht werden können, wie zum Beispiel Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder zeitliche Schwankungen des Verkehrsflusses. Verkehrsbelastungsdaten und Vor-Ort-Erhebungen sind die Grundlage für diese Lärmkarten.

Im Land Baden-Württemberg werden derzeit die Daten für die Lärmaktionspläne der vierten Generation aufbereitet, die voraussichtlich im Laufe des Sommers 2023 zur Verfügung gestellt werden.

Britta Staub-Abt

Ihre Ansprechpartnerin

Britta Staub-Abt   Fachbereichsleitung Umwelt und Mobilität
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