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Tempo 30 Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Die Lebensqualität im städtischen Raum profitiert auch von der Reduzierung von Straßenlärm. Grundlage für den Lärmschutz ist die Lärmkartierung, auf deren Basis ein Lärmaktionsplan erstellt wird. Entsprechend der rechtlichen Verpflichtung hat die Stadt Lörrach deshalb alle Straßen untersucht, die gemäß der rechtlichen Vorgaben besonders lärmbelastet sind. Aktuell gilt der Lärmaktionsplan in der dritten Stufe.

Häufig gestellte Fragen zum Lärmaktionsplan

Rechtliche Grundlagen

Das Verfahren zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Kommunen ist bindend. Die rechtlichen Grundlagen bilden die EU-Umgebungsrichtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005. Sie wurde im § 47 Bundes-immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht übernommen. Ausführliche Hinweise zu den rechtlichen Fragen können dem Erläuterungsbericht im Kapitel 2.1 -2.3 entnommen werden.
Bei Überschreitung bestimmter Richt- und Grenzwerte sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung vorzuschlagen und umzusetzen.

Gängige Maßnahmen zum städtischen Lärmschutz sind baulicher Natur wie Schallschutzwände, die hauptsächlich im oder im Grenzbereich zum Außenbereich eingesetzt werden. Die Prüfung und den Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge werden entweder bei Straßenneubauten oder bei Sanierungen berücksichtigt – auch in Lörrach. Außerdem gibt es städteplanerische Instrumente, wie die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Berücksichtigung von Lärmschutzbelangen in der Bauleitplanung. Kurzfristige und besonders kostengünstige Maßnahme ist allerdings die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit.

Wie der Lärm ermittelt wird

Das Ministerium für Verkehr des Landes erklärt: "Die Lärmaktionspläne basieren auf Lärmberechnungen, der sogenannten „Umgebungslärmkartierung“. Diese wird europaweit alle fünf Jahre durchgeführt. Es wird der Lärm entlang von Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken, an Großflughäfen und in Ballungsräumen ermittelt. Das Ergebnis sind sogenannte Lärmkarten, die in Baden-Württemberg von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zentral gesammelt werden." (Quelle: Website Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg)

Dabei wird der Straßenverkehrslärm grundsätzlich berechnet und nicht gemessen, so die rechtliche Vorgabe (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV). Hintergrund ist, dass so vergleichbare Werte ermittelt werden – im Gegensatz zu Messungen, die durch unzählige Randbedingungen verfälscht werden können, wie zum Beispiel Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder zeitliche Schwankungen des Verkehrsflusses. Verkehrsbelastungsdaten und Vor-Ort-Erhebungen sind die Grundlage für diese Lärmkarten.

Im Land Baden-Württemberg werden derzeit die Daten für die Lärmaktionspläne der vierten Generation aufbereitet, die voraussichtlich im Laufe des Sommers 2023 zur Verfügung gestellt werden.

Untersuchungen in der dritten Stufe

In der zuletzt erarbeiteten dritten Stufe umfasst der Lärmaktionsplan die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet wie Autobahnen und Bundes- und Landstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Ab diesen Schwellenwerten geht der Gesetzgeber von Lärmbelastungen für Anwohnende aus. In Lörrach sind die verpflichtend zu berücksichtigenden Straßen die BAB A98, die B 317, die Landesstraße L 141 von der BAB-AS Lörrach Ost bis zur B 317 (Wallbrunnstraße, Belchenstraße, Milkastraße, Gretherstraße, Tumringer Straße) und die L138 (Hauingen-Steinen).

In Ergänzung der Pflichtkartierung erfolgten zusätzlich freiwillige Lärmberechnungen von Straßen mit einer Verkehrsbelastung von rund 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Der Schwerpunkt liegt auf Straßen, auf denen noch keine Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und in deren Umfeld von hohen Lärmbelastungen ausgegangen werden kann. Bei den untersuchten Straßen handelte es sich um die Kreisstraße K 6344, Eisenbahnstraße, Röttler Straße, Hauinger Straße, Unterdorf- und Steinenstraße, Lörracher Straße, Brombacher Straße, Dammstraße, Basler Straße, Bahnhofstraße, Schwarzwaldstraße, Tumringer Straße ab Berliner Platz sowie die Grether Straße.

Neue Tempo-30-Strecken Lärmschutz der Wahl ab Juni/Juli 2023

Neu kommen in der Stadt Lörrach die Ortsdurchfahrten in Haagen und Hauingen, die Dammstraße, die Tumringer Straße/Gretherstraße, die Eisenbahnstraße sowie die Brombacher Straße Nord neu als Tempo-30-Abschnitt hinzu. Ergänzungen gibt es in der Röttler Straße, der Lörracher Straße, der Wallbrunnstraße, und in weiteren Teilbereichen der Basler Straße.

Übersichtskarte der Neuerungen Tempo 30 im Lärmaktionsplan 2023 (3. Schritt)

Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf des Lärmaktionsplan wurde in der Gemeinderatssitzung vom 29. September 2022 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange durchzuführen.. Die Bekanntgabe erfolgte über die beiden lokalen Zeitungen am 29.10.2022, sowie eine Medieninformation und über die Homepage. Die Beteiligung selbst fand vom 7. November bis 9. Dezember 2022 statt.

Am 27. Oktober 2022 fand darüber hinaus eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Aula des Hebelgymnasiums statt, die ebenfalls über die Medien bekanntgegeben wurde. Dabei wurde der Vorschlag zu neuen Strecken mit geringerer Höchstgeschwindigkeit durchweg begrüßt.

Die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen während der Beteiligungsphase und deren Wertung können der Anlage 15 und 16 entnommen werden.

Der Gemeinderat stimmte den Maßnahmenvorschlägen in der dritten Stufe des Lärmaktionsplans am 4. Mai 2023 mehrheitlich zu. Die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden im Juni/Juli 2023 umgesetzt.

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Britta Staub-Abt

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Britta Staub-Abt   Fachbereichsleitung Umwelt und Mobilität
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