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Flohmarkt auf dem Bahnhofsplatz Lörrach

Flohmarkt in Lörrach

Ein Markt für Liebhaber! Hier mal schauen, dort mal stöbern, ein bisschen plaudern und mit einem Kleinod glücklich nachhause gehen. Der Lörracher Flohmarkt findet jeden dritten Samstag im Monat auf dem Bahnhofsplatz und  Egon-Hugenschmidt-Platz statt.

Aktuell

Tipps für Standbeschicker

  • Aufbau ab 6:00 Uhr, Verkauf von 7:00 bis 16:00 Uhr
  • Parken in der Bahnhofstiefgarage ab 6:00 Uhr
  • Je 1 Berechtigungskarte pro Person erhalten Sie gegen Vorlage ihres Personalausweises am Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr vor dem Flohmarkttermin in der Touristinformation, Basler Straße 170 zum Preis von 10,00 Euro.
  • Gewerbetreibende sind nicht zugelassen.
  • Für Kinder bis zum 16. Geburtstag sind kostenlose Plätze reserviert.

Häufige Fragen zum Flohmarkt

Der Flohmarkt findet regelmäßig am dritten Samstag im Monat statt.
Der Flohmarkt findet auf dem Bahnhofsplatz und Egon Hugenschmidtplatz (ehemals Rathausplatz) statt.
Auf dem Flohmarkt dürfen nur Waren verkauft werden, die gebraucht und von geringem Wert sind. Der Verkauf von Liquidationsposten u. ä. sowie von Waren, die gesetzlichen Verkaufsverboten unterliegen, ist untersagt.

Nicht verkauft oder verschenkt werden dürfen unter anderem Feuerwerksartikel, Waffen aller Art, lebende Tiere, hochwertige Antiquitäten, Lebensmittel, Blumen und Fahrzeuge aller Art.
Im Zweifel entscheidet die Marktaufsicht.
Die Berechtigungskarten sind immer am Freitag vor dem Flohmarkt in der Touristinformation in der Baslerstraße 170 in Lörrach erhätlich. Diese können dort ab 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, gegen Vorlage eines Personalausweises, käuflich erworben werden.
Sie können eine andere Person beauftragen. Bitte dieser Person eine Kopie des Personalausweises mitgeben, da pro Person nur eine Berechtigungskarte erworben werden darf.
Eine Berechtigungskarte kostet 10,00 Euro.
Ja, aber in den meisten Fällen ist der Flohmarkt nicht ausverkauft.
Ab 6:00 Uhr darf aufgebaut werden. Von 7:00 bis 16:00 Uhr darf verkauft werden.

Nein, diese sind von den Händlern selbst mitzubringen.

Sonnenschutz- oder Regenschirme welche die Standfläche von 4 x 2 Metern nicht überschreiten sind gestattet. Zelte oder Pavillons dürfen aus Sicherheitsgründen nicht aufgebaut werden.

Im Zweifel sprechen Sie die Marktaufsicht an, unberechtigt aufgestellte Bauten, führen zum Platzverweis.

Ein Stand darf eine Größe von 4m x 2m haben.

Geparkt werden kann in der Bahnhofstiefgarage.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird ein Teil der Flächen reserviert. Dort dürfen die angebotenen Gegenstände nur von diesem Personenkreis verkauft werden. Eine Betreuung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern oder andere Erwachsene ist grundsätzlich nicht möglich. Es ist zu empfehlen den Verkauf und die Wertigkeit der Verkaufsgegenstände im Voraus mit den Kindern durchzusprechen.
Das Angebot muss dem Alter der Anbieter entsprechen.
Nein, Kinder brauchen keine Berechtigungskarte.
Das Angebot muss dem Alter der Anbieter entsprechen.

Ihre Ansprechpartnerin

Kerstin Schneider   Sachbearbeiterin für Märkte und Veranstaltungen
Telefon: 0 76 21 4 15-1 32  k.schneider@loerrach.de  Weitere Informationen
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