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Bebauungspläne der Stadt Lörrach

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan legt verbindlich die Art und Weise der möglichen Bebauung fest. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und beschränkt sich auf einen bestimmten Gemarkungsbereich. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Baubehörden enthält er verbindliche Festsetzungen durch Zeichnung und Text und regelt, wie Grundstücke bebaut werden können.
Der Bebauungsplan legt verbindlich die Art und Weise der möglichen Bebauung fest. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und beschränkt sich auf einen bestimmten Gemarkungsbereich. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Baubehörden enthält er verbindliche Festsetzungen durch Zeichnung und Text und regelt, wie Grundstücke bebaut werden können.
 
Zu unterscheiden sind der einfache und der qualifizierte Bebauungsplan. Der qualifizierte Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Daneben können zum Beispiel auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden (grünordnerische Festsetzungen). Alle übrigen Bebauungspläne, die diese Mindestfestsetzungen nicht enthalten, sind einfache Bebauungspläne.
 
Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen und werden in einem geregelten Verfahren aufgestellt. Es sieht unter anderem eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden vor.

Die Einsichtnahme in Bebauungspläne ist bei der Bauinsel der Stadt Lörrach  oder über das Geoportal möglich.

Dienstleistung

Fachbereich Stadtplanung

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