InSeL - Information & Service Lörrach
Stadt Lörrach
Rathaus | Erdgeschoss | Luisenstraße 16 | 79539 Lörrach | 0 76 21 - 415 331
buergerbuero(at)loerrach.de
Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes, Abmeldung
Öffnungszeiten und Informationen
Online-Terminvereinbarung
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Wohnungssuche
Häuser und Wohnungen werden in der Regel unmöbliert angeboten. Wohnungsangebote finden Sie über:- Immobilienseiten (Internet)
- Regionale Tageszeitung/ Anzeigenblätter
- Makler
- Wohnungsbaugenossenschaften
Schillerstraße 4 | 79540 Lörrach | 07621 15 19 0
info(at)wohnbau-loerrach.de | www.wohnbau-loerrach.de
Badische Zeitung im Anzeigenteil Donnerstag und Samstag
www.badische-zeitung.de
Die Oberbadische Zeitung im Anzeigenteil Mittwoch und Samstag
www.verlagshaus-jaumann.de
Schnapp
www.schnapp.de
Hinweis
Die Badische und die Oberbadische Zeitung sind Wochentags im Wartebereich der InSeL (Information und Service in Lörrach, im Erdgeschoss des Rathauses) und täglich in der Bibliothek Lörrach ausgelegt.
Die Zimmerangabe bei Anzeigen bezieht sich auf die Wohn- und Schlafräume. In der Regel kommen noch ein Bad und eine Küche dazu. Die Küche ist in den meisten Fällen nicht ausgestattet.
Mietpreis
Der Mietpreis setzt sich in der Regel aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Nebenkosten sind zum Beispiel Strom, Wasser, Heizung und Müllentsorgung. Wichtig ist, vorab zu klären, was in den Nebenkosten enthalten ist.Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es in Lörrach den Stromspar-Check, mit dem Sie Nebenkosten sparen können. Ansprechpartnerin: Shoik Schill, 07621 1612 181, stromsparcheck(at)sak-loerrach.de
Mietvertrag unterschreiben
Vor dem Einzug unterschreiben Sie den Mietvertrag. Prüfen Sie vor der Unterschrift, welche Kosten in der Miete enthalten sind.Einziehen
Telefon, Internet und Energieversorgung müssen in der Regel von Ihnen angemeldet werden. Jeder Haushalt zahlt zudem eine Gebühr für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehkanäle. Das gleiche gilt für die Müllabfuhr.Neben dem monatlichen Mietzins wird oft eine Kaution (Sicherheitsleistung) vom Vermieter verlangt. Die Kaution beträgt in der Regel 1-3 Monatsmieten und muss meistens zu Beginn des Mietverhältnisses eingezahlt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhalten Sie die Kaution inklusive Zinsen zurück. Viele VermieterInnen verlangen die Vorlage einer Haftpflichtversicherung. Eine private Haftpflicht kann bei einer Versicherung ihrer Wahl abgeschlossen werden.
Weitere Informationen
Beratung zum Thema WohngeldStadt Lörrach
3. OG, Zimmer 3.06 und 3.07, Abteilung Wohngeld
Luisenstraße 16, 79539 Lörrach
Mo-Fr 8-12, Do 15-17:30
Online-Terminbuchung
Beratung zum Wohnberechtigungsschein
Stadt Lörrach
4. OG, Zimmer 4.13
Luisenstraße 16, 79539 Lörrach
Mo-Fr 8-12, Do 15-17:30
Zusätzliche Informationen für Flüchtlinge
Die folgenden Informationen richten sich an Flüchtlinge ohne Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling und ohne subsidiären Schutzstatus (Personen vor dem Asylverfahren, im Asylverfahren oder mit einer Duldung). Flüchtlinge mit einer Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling sowie mit subsidiärem Schutzstatus finden die passenden Informationen auf den übrigen Seiten des Wegweisers, die sich an alle MigrantInnen richten.Als Flüchtling werden Sie nach der Einreise nach Deutschland zunächst in einer sogenannten Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dabei handelt es sich häufig um sehr große Einrichtungen mit vielen BewohnerInnen. Anschließend kommen Sie von dort aus meist in eine andere Stadt in die sogenannte vorläufige Unterbringung.
Sobald Sie in die Anschlussunterbringung kommen oder eine Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling bekommen, können und sollten Sie baldmöglichst selbständig nach einer Wohnung suchen. Falls Sie nicht arbeiten oder falls Sie nur ein sehr geringes Einkommen haben, können Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen; mit einem solchen Wohnberechtigungsschein können Sie verhältnismäßig günstige Wohnungen mieten.
Falls Ihr Asylverfahren länger als zwei Jahre dauern sollte, können Sie nach zwei Jahren auch ohne Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling in eine eigene Wohnung ziehen. Falls Sie nicht arbeiten, wird die Miete für Sie bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
In den ersten drei Monaten nach der Einreise nach Deutschland besteht für Flüchtlinge eine sogenannte Residenzpflicht. Das heißt, dass Flüchtlinge, die nach Lörrach kommen, in den ersten drei Monaten nicht das Bundesland Baden-Württemberg verlassen dürfen. Ausnahmen sind Termine bei Behörden und Gerichten. Nach drei Monaten gilt diese Regel nicht mehr. Allerdings wird Flüchtlingen für die Dauer des Asylverfahrens der Wohnort vorgegeben. Das heißt, dass Flüchtlinge an dem vorgegebenen Wohnort wohnen bleiben müssen, dass sie aber das Bundesland für begrenzte Zeiten verlassen können. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie
sich in Lörrach in unmittelbarer Nähe zur Grenze in die Schweiz befinden, die Sie nicht übertreten dürfen.
Sobald Sie in die Anschlussunterbringung kommen oder eine Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling bekommen, können und sollten Sie baldmöglichst selbständig nach einer Wohnung suchen. Falls Sie nicht arbeiten oder falls Sie nur ein sehr geringes Einkommen haben, können Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen; mit einem solchen Wohnberechtigungsschein können Sie verhältnismäßig günstige Wohnungen mieten.
Falls Ihr Asylverfahren länger als zwei Jahre dauern sollte, können Sie nach zwei Jahren auch ohne Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling in eine eigene Wohnung ziehen. Falls Sie nicht arbeiten, wird die Miete für Sie bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
In den ersten drei Monaten nach der Einreise nach Deutschland besteht für Flüchtlinge eine sogenannte Residenzpflicht. Das heißt, dass Flüchtlinge, die nach Lörrach kommen, in den ersten drei Monaten nicht das Bundesland Baden-Württemberg verlassen dürfen. Ausnahmen sind Termine bei Behörden und Gerichten. Nach drei Monaten gilt diese Regel nicht mehr. Allerdings wird Flüchtlingen für die Dauer des Asylverfahrens der Wohnort vorgegeben. Das heißt, dass Flüchtlinge an dem vorgegebenen Wohnort wohnen bleiben müssen, dass sie aber das Bundesland für begrenzte Zeiten verlassen können. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie
sich in Lörrach in unmittelbarer Nähe zur Grenze in die Schweiz befinden, die Sie nicht übertreten dürfen.
Bitte beachten Sie, dass in Lörrach der Wohnraum knapp ist und viele Menschen nach einer Wohnung suchen.
Umzüge in eine andere Unterkunft innerhalb von Lörrach sind nur in sehr begründeten Ausnahmefällen möglich. Wenn Sie in eine andere Stadt in Deutschland umziehen wollen, müssen Sie das bei der Stadt Lörrach, Abteilung Ausländerangelegenheiten und bei dem entsprechenden Amt der Stadt, in die Sie umziehen wollen, beantragen. Wenden Sie sich dafür an Ihren Sozialdienst, dieser hilft Ihnen bei der Antragstellung. Ein Umzug ist nur möglich, wenn beide Ämter – das in Lörrach und das in der Stadt, in die Sie umziehen wollen – zustimmen. Diese Anträge werden nur in besonders begründeten Fällen genehmigt – vor allem, wenn der Grund ist, dass unmittelbare Familienangehörige in einer anderen Stadt untergebracht sind, also Ihr minderjähriges Kind / Ihre minderjährigen Kinder oder Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin.
Wenn Sie eine Anerkennung als Asyl-Berechtigter oder als Flüchtling erhalten haben und in ein anderes Land umziehen möchten, können Sie sich an die Migrationsberatungsstellen wenden, die unter „Ankommen in Lörrach“ aufgeführt sind.
Beachten Sie auch, dass Sie sich auch bei einem Umzug im Rathaus ummelden müssen.
Umzüge in eine andere Unterkunft innerhalb von Lörrach sind nur in sehr begründeten Ausnahmefällen möglich. Wenn Sie in eine andere Stadt in Deutschland umziehen wollen, müssen Sie das bei der Stadt Lörrach, Abteilung Ausländerangelegenheiten und bei dem entsprechenden Amt der Stadt, in die Sie umziehen wollen, beantragen. Wenden Sie sich dafür an Ihren Sozialdienst, dieser hilft Ihnen bei der Antragstellung. Ein Umzug ist nur möglich, wenn beide Ämter – das in Lörrach und das in der Stadt, in die Sie umziehen wollen – zustimmen. Diese Anträge werden nur in besonders begründeten Fällen genehmigt – vor allem, wenn der Grund ist, dass unmittelbare Familienangehörige in einer anderen Stadt untergebracht sind, also Ihr minderjähriges Kind / Ihre minderjährigen Kinder oder Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin.
Wenn Sie eine Anerkennung als Asyl-Berechtigter oder als Flüchtling erhalten haben und in ein anderes Land umziehen möchten, können Sie sich an die Migrationsberatungsstellen wenden, die unter „Ankommen in Lörrach“ aufgeführt sind.
Beachten Sie auch, dass Sie sich auch bei einem Umzug im Rathaus ummelden müssen.
Wenn Sie ein Bankkonto eröffnen wollen oder wenn Sie einen Mobiltelefonvertrag abschließen möchten, benötigen Sie eine Meldebescheinigung. In der Meldebescheinigung steht, dass Ihr derzeitiger Wohnort in Lörrach ist. Die Meldebescheinigung bekommen Sie bei der folgenden Stelle:
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