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AZLR

Mit dem Rahmenplan wurde ein Bild der künftig denkbaren Entwicklung im Bereich der Basler Straße Süd grafisch wie textlich entworfen, in dem räumliche Potentiale sowie auch Grenzen einer möglichen Entwicklung aufgezeigt werden.

Der Rahmenplan lotet bewusst Nachverdichtungsmöglichkeiten in den Quartieren rechts und links der Basler Straße Süd aus und verbindet dies mit Vorschlägen für die Qualifizierung von Freibereichen.

Aus ihm lässt sich aber noch kein Planungs- oder Baurecht ableiten. Der städtebauliche Rahmenplan Basler Straße wurde vom Lörracher Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im September 2022 beschlossen. Dies bedeutet, dass er bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen ist.

Entwicklungsflächen Am Zoll Lörrach / Riehen ©Studio Vlay Streeruwitz

Fachbereich Stadtplanung

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