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Jugendliche sitzen auf einer Mauer

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen der Stadt Lörrach für Jugendfreizeiten und sonstige Maßnahmen

Ein Zuschuss von 1,50 Euro je Tag und Jugendlicher kann bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gewährt werden:

  • wenn es sich um eine Maßnahme folgender ortsansässiger Organisationen handelt:
    a.) der freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, DRK,..).
    b.) der Kirchengemeinden
    c.) der im Stadtjugendring Lörrach e.V. vertretenen Jugendorganisationen, einschließlich der Sportjugend;

  • für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren sowie für Schüler über 18 Jahre und Arbeitslose, die ihren ständigen Wohnsitz in Lörrach haben oder Mitglied eines Lörracher Vereins sind; der verantwortliche Leiter einer Maßnahme hat auf der Teilnehmerliste bei auswärtigen Teilnehmern die Mitgliedschaft bzw. bei Schülern über 18 Jahren und bei Arbeitslosen bis 25 Jahren, die für die städtische Förderung maßgebenden Tatsachen ausdrücklich zu bestätigen;

  • die Freizeit mindestens zwei Tage, höchstens aber drei Wochen dauert;

  • mindestens fünf Jugendliche teilnehmen;

  • die Freizeit – ausgenommen Wanderungen – an einem festen Ort außerhalb von Lörrach durchgeführt wird;

  • eine ordentliche Betreuung – für je 15 Jugendliche mindestens ein Betreuer – gewährleistet ist;

  • Betreuer bei Jugendfreizeitmaßnahmen werden ebenfalls bezuschusst, pro zehn Jugendliche wird ein Betreuer bezuschusst;

  • der Zuschuss wird auch gewährt für Jugendliche aus den Partnerstädten (Sens, Senigallia, Chester, Meerane), wenn sie in Baden-Württemberg eine Freizeit mit einer unter 1. genannten Lörracher Organisationen durchführen. Die Maßnahme muss beim Bürgermeisteramt – Fachbereich 1700 Bildung/Soziales/Sport – angemeldet und die Voraussetzungen 2. – 7. müssen erfüllt sein;

  • Jugendgruppenleiter-Schulungen, die keine Freizeitmaßnahmen sind, werden ebenfalls mit Euro 1,50 pro Tag und Teilnehmer bezuschusst;

  • Freizeitmaßnahmen innerhalb von Lörrach werden mit Euro 0,50 pro Tag und Teilnehmer bezuschusst, wenn mindestens zehn Teilnehmer und mindestens pro zehn Teilnehmer ein Betreuer teilnehmen und die Maßnahme mindestens drei Tage zusammenhängend und pro Tag sieben Stunden dauert; ein Zuschuss wird für höchstens drei Wochen gewährt.

Ihre Ansprechpartnerin

Dorothée Mundle   Jugendreferentin
Telefon: 0 76 21 4 15-4 68  d.mundle(at)loerrach.de  Weitere Informationen
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