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Im Rahmen von Bauleitplanverfahren sieht das Baugesetzbuch in der Regel zwei Beteiligungsstufen zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Um die Arbeit an den zahlreichen und komplexen Projekten darüber hinaus zu strukturieren und die Bürgerschaft in die Prozesse einzubeziehen, hat die Stadtverwaltung ein verbindliches Partizipationskonzept erarbeitet. Das Partizipationskonzept der Stadtverwaltung schafft einen verlässlichen Beteiligungsrahmen für Politik, Verwaltung und Bürgerschaft. Fester Bestandteil des Konzeptes ist die nach Gemeindeordnung festgeschriebene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ihre Einbindung soll gemeinsam mit den Kooperationspartnern SAK und Dieter-Kaltenbach-Stiftung gelingen.



Das 4-Phasen-Modell der Bürgerbeteiligung in Lörrach

Vier-Phasen-Modell

Das Modell legt die Rollen, Spielregeln und Aufgaben der einzelnen Akteure von Beginn an fest. Die Aufgabenstellung für das Projekt wird zu Beginn von Politik, Bürgerschaft oder Verwaltung aufgerufen und durchläuft danach die vier Phasen des Verfahrens. Jeweils federführend in der Anwendung und Umsetzung des Vier-Phasen-Modells sind die beauftragten Fachbereiche der Stadt Lörrach.
Die Verwaltung nutzt diese Phase zur Vorbereitung und Analyse des jeweiligen Projektes. Die aufgerufenen Projekte sind entweder Bestandteil der mit dem Haushalt verabschiedeten Liste der prioritären Maßnahmen und somit vom Gemeinderat beauftragt oder werden dafür aufbereitet. Es findet ein Abgleich mit den übergeordneten Planungsgrundlagen statt und ein erster Projektplan wird erarbeitet. Auch die Akteure des Vorhabens sind Bestandteil der Vorbereitung.
Die frühzeitig verfügbareren Informationen werden dem Gemeinderat präsentiert. Der Gemeinderat als gewählte Vertretung der Bevölkerung hat damit die Möglichkeit, eine erste Rückmeldungen und Anregungen an die Verwaltung zu geben. Im Anschluss gehen die Informationen an die Bürgerschaft sowie lokale Akteure.
 
Die Aufgabenstellung für die Planung wird gemeinsam erarbeitet. In geeigneten Beteiligungsformaten werden Kriterien für einen Aufgabenkatalog erstellt und konkrete Anregungen eingeholt. Bürgerliches Engagement kann die Planung und Entwicklung durch einen konstruktiven Dialog im Abwägungsprozess maßgeblich bereichern.
Alle Erkenntnisse werden aufbereitet und dem Gemeinderat erneut als Planungsgrundlage vorgestellt. Der Gemeinderat ist während des gesamten Planungsprozesses eingebunden und entscheidet über die anschließende Umsetzung des Vorhabens.

Aktuelle Projekte der Bürgerbeteiligung

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