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Lehrerin und Schüler

Anmeldung in der Schule

In Deutschland besteht Schulpflicht, das heißt, alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen mindestens 9 Jahre lang eine Schule besuchen. Für Kinder von Flüchtlingen besteht die Schulpflicht spätestens ab 6 Monaten nach der Einreise nach Deutschland.

Der Schulbesuch ist kostenlos. Die Schulausbildung beginnt mit einem vierjährigen Besuch der Grundschule. Danach – meist im Alter von 10 Jahren – wechselt das Kind an eine weiterführende Schule wie zum Beispiel an eine Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder an ein Gymnasium.

Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Schulausbildung erhalten Sie hier

Bildungswege in Baden-Württemberg

Das Schulsystem in Baden-Württemberg – einfach erklärt
  • Kinder zwischen 6 und 10 Jahren werden an einer Grundschule im Schulbezirk, in dem Sie wohnen, angemeldet.
  • Kinder und Jugendliche nach Beendigung der Grundschulzeit haben freie Schulwahl.
  • Bei der Schulanmeldung sollte das Kind persönlich dabei sein.
  • Die meisten Schulen beziehen die Eltern in die schulische Bildung mit ein. Es wird von den Eltern erwartet, ihre Kinder bei den Schulaufgaben zu unterstützen und Kontakt zur Schule zu halten.
Für Flüchtlinge: Falls Ihr Kind eine Schule besuchen wird, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Sozialdienst. Siehe zum Thema „Schule“ auch die ausführlichen Informationen in der Smartphone-App „Ankommen“ www.ankommenapp.de


Schulabschlüsse für Jugendliche und Erwachsene

Über den „zweiten Bildungsweg“ können Jugendliche und Erwachsene einen Schulabschluss
nachholen. Wenn Sie einen Schulabschluss nachholen möchten, erkundigen Sie sich zu den Möglichkeiten in Lörrach bei

Agentur für Arbeit
Brombacher Str. 2 | 79539 Lörrach | Mo, Di, Do 08:00-12:00, Do 14:00-18:00 Uhr

Kinder mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen

Wenn Ihr Kind keine oder zu geringe Deutschkenntnisse hat, um am regulären Unterricht teilzunehmen, kann es eine Vorbereitungsklasse besuchen.

Für SchülerInnen, die die Grundschule besuchen werden, können Sie sich an die betreffende Grundschule wenden. Dort erhalten Sie Informationen darüber, welche Vorbereitungsklasse Ihr Kind besuchen kann. Für Flüchtlinge: Wenden Sie sich bitte über Ihren Sozialdienst an die betreffende Grundschule.

Jugendliche ab 16 Jahren, die berufsschulpflichtig sind, können die VABO-Klassen an der Berufsschule besuchen. Beratung für Neuankömmlinge in Lörrach erteilt Frau Froscheis, 07621 4291000, s.froscheis(at)gws-loerrach.de

Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren, die bereits die Schulpflicht erfüllt haben, aber noch keinen Schulabschluss haben, können Vorbereitungsklassen mit und ohne Deutschförderunterricht besuchen.

Kinderbetreuung und Kindergarten

Der Besuch einer Kinderbetreuung ab 1 Jahr und besonders des Kindergartens ab 3 Jahren ist wichtig für die Vorbereitung der Kinder auf die Schule und die sprachliche Bildung. Nähere Informationen finden Sie hier:

Die Kita - einfach erklärt

Das Team Kitaplanung der Stadt Lörrach berät Sie, wenn Sie einen Platz für Ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder in einem Kindergarten suchen (0 bis 6 Jahre).

Stadt Lörrach, Fachbereich Bildung/Soziales/Sport
Luisenstraße 16 | 79539 Lörrach
Telefon: 07621 415 388 | E-Mail: kitaplatzsuche(at)loerrach.de
Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 15-17:30 Uhr

Beratung zu Fragen rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Lörrach immer dienstags von 15.00-17.00 Uhr im Familienzentrum, Baumgartnerstr. 33.  Unter kitaplatzsuche(at)loerrach.de können vorab Abstimmungen zur jeweiligen Beratung erfolgen, z.B. wenn eine Person aus dem Dolmetscherpool der Stadt Lörrach anwesend sein soll.

Unterstützende Angebote

Für Menschen mit Migrationshintergrund, die Übersetzungsleistungen benötigen, steht in Lörrach ein zentraler Dolmetscherpool zur Verfügung. So sollen sprachliche Hürden in der Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Behörden überwunden werden. Schulen und Kindergärten haben bei Übersetzungsbedarf die Möglichkeit, Dolmetscher über den Pool anzufordern. Nähere Informationen finden Sie unter: Dolmetscherpool
An verschiedenen Schulen in Lörrach wird muttersprachlicher Unterricht (momentan in türkischer, kroatischer und italienischer Sprache) angeboten. Eine Liste der Angebote kann im Rathaus über die Integrationsbeauftragte, Dr. Inga Schwarz, 07621 415 645, i.schwarz(at)loerrach.de angefordert werden.
An den Schulen angesiedelte SozialarbeiterInnen können SchülerInnen sowohl bei Problemen in der Schule als auch bei Konflikten im familiären Umfeld und Lernschwierigkeiten unterstützen.

An allen Grundschulen in Lörrach, die keine Ganztagsschulen sind, wird über die Schulzeit hinaus eine Schulkindbetreuung angeboten. Fragen Sie zum jeweiligen Angebot die betreffende Schule direkt an.

Sprachförderung wird in den Lörracher Kindergärten überall alltagesintegriert, im Rahmen des Bundesprogramms „Sprachkita“ oder gemäß den sogenannten Kolibri-Gesamtkonzeption (Kompetenzen verlässlich voranbringen) geleistet. Damit eine qualitativ hochwertige Sprachförderung stattfinden kann, unterstützt die Stadt Lörrach Sprachfördergruppen nach der Kolibri-Gesamtkonzeption und die vorgesehene aktive Elternarbeit zusätzlich. Zudem werden Einzelprojekte mit besonderem sprachförderndem Zweck (z. B. mehrsprachige Bibliotheken, Ausflüge) bezuschusst. Die Teilnahme an den Sprachförderangeboten ist freiwillig.

Der Caritasverband bietet mit dem Projekt „Stadtteileltern“ Hilfe für Eltern, Kinder, Lehrkräfte und ErzieherInnen. Die Stadtteileltern sind Mütter und Väter mit Migrationshintergrund, die wissen, wie schwer es ist in einem fremden Land Anzukommen. Sie können ihre Erfahrung teilen und neu Ankommende bei Fragen und Problemen unterstützen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

An den Schulen angesiedelte SozialarbeiterInnen können SchülerInnen sowohl bei Problemen in der Schule als auch bei Konflikten im familiären Umfeld und Lernschwierigkeiten unterstützen.
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