Fördermaßnahmen in Sparten
Zielsetzung aller Fördermaßnahmen ist:
• Die Unterstützung der Vereinsarbeit ihrer Mitglieder,
• Die Professionalisierung der Ausbilder (ÜL) im Verein,
• Projektförderungen, die der Sportentwicklung, der Bewegungsförderung und der sozialen Gemeinschaftsförderung
im Sportverein dienen.
Wenden Sie sich bei Fragen an Patrick Scheller, p.scheller(at)loerrach.de / 07621 415 671 oder direkt an die IGTS unter info(at)igts-loerrach.de.
Die Antragsfrist für das laufende Kalenderjahr endet immer am 31.12.
(A) Personenbezogene Sportförderung
Die Förderung von Sportlern in den Bereichen Kinder- u. Jugendsport sowie Leistungssport-Kaderathleten (Unterbringungs- und Verpflegungskosten abzüglich Verbandszuschuss = freiwillige Leistung nach Prüfung durch die IGTS-Kommission Sportförderung). Zielsetzung ist die Unterstützung von herausragend talentierten Sportlern, die aufgrund ihrer Qualifikation große finanzielle Belastungen, bedingt durch ferne Trainings- und
Wettkampforte tragen müssen, um ihren Sport auszuüben.
(B) Sportausbildungsförderung für den Vereinssport
ÜL-Ausbildungen in allen nicht kommerziell ausgeführten Lehrtätigkeiten im Vereinssport, Senioren- und Gesundheitssport. Zielsetzung ist die Förderung und Unterstützung der Übungsleiter im Ehrenamt,
Professionalisierung durch den Erwerb von Lizenzen im Sportbereich, Fortbildungsmaßnahmen Ausbildungen in sportpädagogischen Bereichen.
(C) Sach- und Reparaturzuschüsse an die Mitgliedsvereine der Interessengemeinschaft Lörracher Turn- u. Sportvereine (IGTS)
Zielsetzung ist die Unterstützung der Sportvereine bei der Anschaffung, Reparatur und Instandsetzung von teuren Trainings- und Sportgeräten, die trotz der Unterstützung durch den Sportfachverband (z.B. Badischer Sportbund), hohen eigenen finanziellen Aufwand für den Verein darstellen. Der Anschaffungswert pro Einzelgerät muss mindestens 200€ betragen. Bei verschiedenen Sportgeräten ist eine maximale Förderobergrenze festgelegt. Handelt es sich beim Antrag auf Sachzuschüsse um Trainings- oder Sportgeräte mit einem Einzelanschaffungswert von mindestens 2.000€, muss ein Sportgeräteförderantrag beim Badischen Sportbund gestellt werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
(D) Projektzuschüsse an die Mitgliedsvereine
Die Zielsetzung ist, es den Vereinen einen Anreiz zu schaffen, Projekte oder leistungsorientierte Trainingslager im Kinder- und Jugend- sowie dem Seniorenbereich zu verwirklichen, die der sportlichen- und sozialen Entwicklung dienen. Ebenso sollen spezielle Kursangebote zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung unterstützt werden, die trotz eventueller Förderung durch Fachverbände oder andere Organisationen einen hohen finanziellen Aufwand für den Sportverein darstellen. Zu Trainingslagern sind nachstehende Durchführungsbestimmungen zu beachten: Dauer der Veranstaltung mindestens 3 Tage, Mindestteilnehmerzahl 10 Personen. Der bezuschussbare Höchstbetrag des Eigenanteiles des antragstellenden Vereins beträgt 1.500 Euro. Der Eigenanteil der Teilnehmer muss in einer angemessenen Höhe zu den Gesamtkosten stehen.
Förderantrag
Um einen Zuschuss in den Sparten – A – B – C – zu erhalten, muss die Summe des Gesamtaufwandes des antragstellenden Vereins mindestens 200 Euro betragen. In der Sparte D muss die Summe des Gesamtaufwandes mindestens 500 Euro betragen. Antragszeitraum ist das Kalenderjahr beginnend am 01.01. und endent am 31.12. des
Kalenderjahres.
Der Zuschussantrag des Vereins muss bis spätestens 31.12. des Kalenderjahres vorliegen.
Zuschussanträge können nur eingereicht werden, wenn der Antragsteller den Nachweis erbringt, dass die angefallenen Kosten bereits bezahlt sind. Bei Nachforderung von fehlenden Unterlagen sind diese innerhalb von vier Wochen
einzureichen. Die IGTS-Kommission Sportförderung tagt im ersten Halbjahr und die Fördermittel werden im dritten Quartal an die Mitgliedsvereine ausbezahlt.