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Die Holzhackschnitzelanlage im Hallenbad

Vorgaben von Bund und Land

Im Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes des Bundes ist Stand Juni 2023 vorgesehen, dass eine vorliegende Wärmeplanung in einer Kommune zu einer Verpflichtung der Bürgerschaft führen soll, bei einer Heizungserneuerung einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien sicherzustellen. Für eine Wärmeplanung, die diese Anforderungen erfüllen soll, ist eine gebäudescharfe Ermittlung der Wärmenetz-Vorranggebiete erforderlich.

Laut Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sind Städtekreise und Große Kreisstädte verpflichtet, bis Ende 2023 einen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung ist bisher im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg als informelle strategische Fachplanung definiert. Daraus lassen sich schon aufgrund der unzureichenden Detailtiefe weder verbindliche Grenzen für Wärmenetz-Vorranggebiete noch sonstige verpflichtende Vorgaben ableiten.

Wärmeplanung in Lörrach

Im Rahmen des Landkreisprojektes UIWP (Unternehmensunabhängige Interkommunale Wärmeplanung) wurden für alle 35 Kommunen im Landkreis Lörrach Wärmepläne erstellt. Der Wärmeplan der Stadt Lörrach zeigt auf, wie die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 umgestaltet werden soll. Mit der Umsetzung der Maßnahmen, die im Wärmeplan dargestellt sind, wurde zum großen Teil schon begonnen. Insbesondere der Ausbau der Wärmenetze wird durch die Stadtenergie Lörrach aktiv vorangetrieben.

Die Wärmeplanung der Stadt Lörrach, die im Rahmen des Landkreisprojektes UIWP nach den Landesvorgaben erstellt wurde, hat derzeit daher nur einen informellen strategischen Charakter und dient der Stadtverwaltung in erster Linie zur weiteren Planung und Umsetzung der Wärmewende auf dem Weg zu einer klimaneutralen Kommune im Jahr 2040.

Der aktuelle Wärmeplan der Stadt Lörrach erfüllt die Anforderungen des Bundes aufgrund der fehlenden Detailtiefe nicht und kann daher auch nicht zu einer Verpflichtung der Bürgerschaft führen. Der Gemeinderat der Stadt Lörrach hat aus diesem Grund auch nur der Umsetzung der Maßnahmen in der Wärmeplanung, nicht aber den dargestellten Vorranggebieten explizit zugestimmt.

Auf dem Weg zur umfassenden Wärmeplanung

Im Rahmen der weiteren Planung der Wärmewende in Lörrach und aufgrund der Verpflichtung zur Aktualisierung des Wärmeplans innerhalb bestimmter Fristen wird die Stadt Lörrach den Wärmeplan aus dem Landkreisprojekt UIWP in den kommenden Jahren zu einem mit den neuen Landes- und Bundesgesetzen konformen Wärmeplan weiterentwickeln.

Zum Herunterladen: Weiterführendes Material

Wärmeplan der Stadt Lörrach (pdf-Dokument, Stand Dezember 2022)

Kartendarstellung im Geoportal des Landkreises

Jörg Bienhüls

Ihr Ansprechpartner

Jörg Bienhüls   Energieberater, Energiemanagement, European Energy award, Energieprojekte
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