Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Schultafel mit Hand

Die Teilnahme am Integrationskurs ist in der Regel freiwillig. In einzelnen Fällen kann es aber auch sein, dass die Ausländerbehörde oder das Jobcenter Sie zur Teilnahme an einem solchen Kurs verpflichten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Lörrach unter Dienstleistungen: „Integrationskurse für Ausländer – Teilnahme beantragen“.

Es steht Ihnen frei, bei welcher Sprachschule Sie einen Integrationskurs besuchen. Bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Kurs helfen Ihnen die Migrationsberatungsstellen.

Eine Übersicht über die angebotenen Kurse in Lörrach und Umgebung finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration

Kurzübersicht über Sprach- und Integrationskursanbieter
(kein Anspruch auf Vollständigkeit)

ifas GmbH Lörrach
Brombacher Str. 1+3 | 79539 Lörrach | 07621 9 407 430

iOR Sprachschule
Turmstr. 37, 79539 Lörrach | loerrach(at)ior-germany.de 07621 1 627 230

VHS Lörrach
Untere Wallbrunnstr. 2 | 79539 Lörrach | 07621 9 567 330

DEB gGmbH
Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk gGmbH
Außenstelle Lörrach | Brombacher Str. 3, 79539 Lörrach | 07621 1 610 111

Deutsche-Angestellten-Akademie Gmbh
DAA Hochrhein
Brombacher Str. 3 | 79539 Lörrach | 07621 93 460

Zusätzliche Informationen für Flüchtlinge

Die folgenden Informationen richten sich an Flüchtlinge ohne Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling und ohne subsidiären Schutzstatus (Personen vor dem Asylverfahren, im Asylverfahren oder mit einer Duldung). Flüchtlinge mit einer Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling sowie mit subsidiärem Schutzstatus finden die passenden Informationen auf den übrigen Seiten des Wegweisers, die sich an alle MigrantInnen richten.

Siehe auch die ausführlichen Informationen in der Smartphone-App „Ankommen“ www.ankommenapp.de

Gute Deutschkenntnisse erleichtern Ihnen das Leben in Deutschland. Um Deutsch zu lernen,
gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie einen Deutschkurs besuchen möchten,
wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Sozialdienst.
Integrationskurse
(ca. 700 Unterrichtseinheiten, eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
Für Flüchtlinge mit einer Anerkennung als Asylberechtigte oder Flüchtling ist die Teilnahme an einem Integrationskurs meist verpflichtend. Integrationskurse kosten ein Teilnehmerentgelt, das jedoch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erlassen oder teilweise rückerstattet werden kann.

Für Flüchtlinge ohne Anerkennung ist die Teilnahme freiwillig, allerdings können nicht alle Herkunftsgruppen an den Kursen teilnehmen. An den Integrationskursen können AsylantragstellerInnen aus Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea teilnehmen, die bereits über eine Asylgestattung oder einen Ankunftsnachweis verfügen. Ebenso haben Personen mit einer Duldung gemäß Aufenthaltsgesetz § 60a Absatz 2Satz 3 oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Aufenthaltsgesetz § 25 Absatz 5 die Möglichkeit Integrationskurse zu besuchen. Generell ist die Teilnahme immer eine Einzelfallentscheidung.

Für diese Personengruppen stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Berechtigungsscheine für die Integrationskurse aus, mit denen sich die Personen innerhalb von 3 Monaten bei einem Anbieter von Integrationskursen anmelden müssen. Die Berechtigungsscheine werden bei Asylantragstellung oder auf Antrag vom BAMF ausgestellt.
Deutschkursangebote von freiwilligen Helferinnen und Helfern
In vielen Unterkünften bieten freiwillige HelferInnen Unterstützung beim Deutschlernen
an. Für diese Angebote können Sie sich auch an Ihren Sozialdienst wenden.

Sprachkurse für Frauen/Mütter der Schubert-Durand-Stiftung
windhausen(at)schubert-durand-stiftung.de

Deutschkurse des Freundeskreis Asyl
koordination(at)freundeskreis-loerrach.de

Café International
Sprachcafé im Nellie Nashorn, Termine
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