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Beteiligungsverfahren "Lörrach gestalten. Gemeinsam."

Stufe 1

Im Regelverfahren wird in der sogenannten „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß §3 BauGB die Öffentlichkeit über allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen informiert und über die Bauleitplanentwürfe unterrichtet. In dieser Phase haben alle Interessierten die Gelegenheit, sich während der Auslegung zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben.


Stufe 2

Für die zweite Stufe ist unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Es erfolgt die wichtigste Beteiligungsphase, die sogenannte „förmliche Auslegung“. Hierbei werden die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Entwurf der Begründung nebst Satzungsentwurf und allen Auflagen für die Dauer eines Monats hier  veröffentlicht und können während der üblichen Dienststunden im Rathaus Lörrach, Luisenstr. 16, Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung im 13. Obergeschoss in der Offenlagevitrine (Auskünfte: Zimmer 13.07) eingesehen werden.
 
Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen werden anschließend geprüft und das Ergebnis zusammen mit dem Satzungsentwurf dem Gemeinderat zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt. Sind im Entwurf keine Änderungen erforderlich, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung.
Wird der Bauleitplanentwurf nach der Auslegung nochmal geändert, bedarf es einer neuen förmlichen Auslegung, unter Umständen jedoch nicht mehr im vollen Umfang.

Weitere Informationen

Fachbereich Stadtplanung

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