Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Zwei Kinder im Hebelpark (Wasserspiel)
Je nachdem, aus welchem Land Sie eingereist sind, gelten unterschiedliche Voraussetzungen, damit Sie hier arbeiten können.

Bürgerinnen und Bürger aus der EU, Lichtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz
Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sind Sie gehalten, grundsätzlich Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Als Bürger der EU, Lichtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten.

Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger
Um in Deutschland arbeiten zu können, brauchen Sie ein Visum, das Ihnen erlaubt, in Deutschland zu arbeiten.

Sie können sich bei den Migrationsberatungsstellen individuell beraten lassen. Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland einen Berufsabschluss erworben haben, können Sie prüfen lassen, ob dieser in Deutschland anerkannt wird (siehe unten). Auch können Sie sich bei der Gründung eines eigenen Betriebes beraten lassen.


Folgende Einrichtungen bieten Ihnen Beratung und Unterstützung

Agentur für Arbeit Lörrach
Besucheradresse:
Brombacher Str. 2 | 79539 Lörrach
Postanschrift: Agentur für Arbeit Lörrach | 79533 Lörrach | 0800.4 555 500
Mo-Fr 7:30-12:00 Uhr und Do 14:00-18:00 Uhr für Berufstätige
www.arbeitsagentur.de

Berufsorientierung und -beratung, Ausbildungsvermittlung, Weiterbildungsberatung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsförderung, Leistungsgewährung

Berufsinformationszentrum
Selbstinformationseinrichtung
Brombacher Str. 2 | 79539 Lörrach | E-Mail: loerrach.biz(at)arbeitsagentur.de
Mo-Di 07:30-15:30 Uhr, Mi+Fr 07:30-12:00 Uhr, Do 07:30-18:00 Uhr

Bewerbungs PC, Internetarbeitsplätze, Bücher, Broschüren, Infomaterial zur Aus- und Weiterbildung

Bitte mitbringen:
Pass oder Ausweispapiere

Jobcenter Lörrach
Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach | 07621.178 700
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 7:30-12:00 Uhr, Do: 14:00-18:00 Uhr für Berufstätige
www.jobcenter-landkreis-loerrach.de

Beratung für Personen, die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten oder beantragen wollen.

Beratung für Frauen in Berufsfragen


Agentur für Arbeit Lörrach
Beratung zum Wiedereinstieg - Dorothea Trochim
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Loerrach.BCA(at)arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

Brombacher Str. 2 | 79539 Lörrach | loerrach.wiedereinstieg(at)arbeitsagentur.de
Postanschrift: Agentur für Arbeit Lörrach | 79533 Lörrach

Jobcenter Lörrach
Ninja Wildemann
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
07621.178 700, erreichbar: Mo-Do 08.00-12.00 Uhr
Ninja.Wildemann(at)jobcenter-ge.de
Brombacher Str. 2 | 79539 Lörrach

Schubert-Durand Stiftung
Rathausgasse 6 | 79540 Lörrach | 07621.168 22 76
info(at)schubert-durand-stiftung.de

Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg - Südlicher Oberrhein
Rathausplatz 2-4 , 79098 Freiburg | 0761.201 17 31
frau_und_beruf(at)stadt.freiburg.de
www.frauundberuf.freiburg.de
Mo, Di, Mi, Fr 8.30-12 Uhr; Mo, Mi 13.30-15.30; Do 13.30-18 Uhr
Beratung nach Terminvereinbarung

Anerkennung ausländischer Studien- und Berufsabschlüsse / Qualifizierung

Eine Listung der anerkannten Studienabschlüsse finden Sie auf der Anabin-Homepage.
www.anabin.kmk.org/anabin.html
Berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland bewerten lassen. In einem festgelegten Verfahren wird verbindlich festgestellt, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dieses Anerkennungsverfahren ist derzeit für 340 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.

Die berufliche Anerkennung eröffnet Ihnen den Zugang zur Berufsausübung sowohl für reglementierte Berufe als auch für nicht reglementierte Berufe. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind. Alle anderen Berufe sind nicht reglementiert.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten.

Für Bewertung und Anerkennung sind folgende Stellen zuständig:
  • Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die IHK-FOSA in Nürnberg
  • Handwerkskammern
  • Berufsverbände beziehungsweise Kammern der Freien Berufe
  • Landwirtschaftskammern
  • Landesbehörden
  • sonstige zuständige Stellen für weitere berufliche Bereiche (z.B. Seeschifffahrt, Hauswirtschaft)

Im Bewertungsverfahren vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Webseiten zur Beratung
  • Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (https://www.bq-portal.de/de)
  • Portal „Anerkennung in Deutschland“ (http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/)
  • IQ-Netzwerk (http://www.netzwerk-iq-bw.de/de/)
  • Eine Liste der reglementierten Berufe bietet Ihnen die Europäische Kommission (http://ec.europa.eu/)
  • Berufsorientierung für Geflüchtete (https://www.berufsorientierungsprogramm. de/angebote-fuer-fluechtlinge.html)
Anerkennungsberatung Lörrach
Diakonisches Werk | Haagenerstr. 27 1. Stock | 79539 Lörrach

In Lörrach wird von der Anerkennungsberatung Freiburg 1 Mal pro Monat eine dezentrale Anerkennungsberatung abgehalten. Nur mit vorheriger Terminabsprache.
Bitte mit Frau Sarah Rey per Telefon 0761.881 445 061 oder via E-Mail kompetenzzentrum(at)diakonie-freiburg.de einen Termin für die persönliche Beratung in Lörrach vereinbaren.

Kooperative Berufsorientierung für neu Zugewanderte (KooBO-Z)
Staatliches Schulamt Lörrach - Regierungspräsidium Freiburg
Am Alten Markt 2 | 79539 Lörrach
Diakonisches Werk | Immentalstr. 16 | 79104 Freiburg | 0761.881 445 00
freiburg(at)anerkennungsberatung-bw.de
www.anerkennungsberatung-bw.de
Termine nach Vereinbarung

  • Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und Qualifikationen
  • Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Anerkennung

Bitte mitbringen:
  • Schul- und Arbeitszeugnisse
  • Bestätigungen Arbeitgeber
  • Aufenthaltspapiere

Qualifizierungsberatung bei Teilanerkennung

Diakonisches Werk Freiburg
0761.881 445 03
qualifizierungsberatung(at)diakonie-freiburg.de

Allgemeine Informationen

Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Ausbildungsberatung der Industrie- und Handelskammer
Sven Ness, Projektleiter zur Integration junger Flüchtlinge
Geschäftsfeld Ausbildung | Weiterbildung / Fachbereich Ausbildung
IHK Hochrhein-Bodensee | E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1
79650 Schopfheim | 07622.390 72 19 | sven.ness(at)konstanz.ihk.de


Weitere Hilfe und Beratung bei Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Lörrach
Besucheradresse: Brombacher Str. 2 | 79539 Lörrach
Postanschrift: Agentur für Arbeit Lörrach | 79533 Lörrach
Neben der Agentur für Arbeit bieten auch zahlreiche weitere Organisationen und Einrichtungen Unterstützung und Beratung bei Arbeitslosigkeit an. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ unterstützt das Sozialministerium Baden-Württemberg in einem Modellversuch zwölf unabhängige Arbeitslosenberatungszentren, die langzeitarbeitslose Menschen mit komplexen Problemen niedrigschwellig beraten und betreuen. Die Projektpartner erhalten eine Grundförderung sowie eine individuelle Zusatzförderung für die Beratung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlicher Helfer und die Durchführung von Info-Veranstaltungen.

Vertiefende Informationen:
  • Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Arbeitslosentreffs und -zentren in Baden-Württemberg
  • Sperre - Das Onlinemagazin für Arbeit und Soziales
  • Erwerbslos.de - Informationsplattform des Fördervereins gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.


Zusätzliche Informationen für Flüchtlinge

Die folgenden Informationen richten sich an Flüchtlinge ohne Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling und ohne subsidiären Schutzstatus (Personen vor dem Asylverfahren, im Asylverfahren oder mit einer Duldung). Flüchtlinge mit einer Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling sowie mit subsidiärem Schutzstatus finden die passenden Informationen auf den übrigen Seiten des Wegweisers, die sich an alle MigrantInnen richten.

Siehe auch die ausführlichen Informationen in der Smartphone-App „Ankommen“ www.ankommenapp.de
Agentur für Arbeit Lörrach | Brombacher Str. 2, 3.OG | 79539 Lörrach
Email: Loerrach.155-Kompas(at)arbeitsagentur.de
Vorsprachen nur mit Termin
Bevor Sie eine Arbeit, eine Ausbildung oder ähnliches beginnen können, muss das meist durch die Ausländerabteilung der Stadt Lörrach genehmigt werden. Manche Fälle benötigen keine Genehmigung, aber auch in diesen Fällen ist es ratsam, dass Sie sich das durch die Ausländerabteilung bestätigen lassen.

Daher gilt: Bevor Sie eine Arbeit, eine Ausbildung, ein Praktikum oder ähnliches beginnen wollen, wenden Sie sich bitte immer an Ihren Sozialdienst, dieser unterstützt Sie bei der Prüfung oder der Genehmigung durch die Ausländerbehörde.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ähnliches machen wollen, ist es sehr wichtig, dass Sie Deutsch sprechen können. Siehe dazu auch das Kapitel „Deutsch lernen“.

Als Vorbereitung für die Suche nach einer Arbeit, einer Ausbildung oder ähnlichem ist es sinnvoll, wenn Sie bereits Ihre Unterlagen über Ihren Schulaufenthalt, Ihre Ausbildung und Ihren bisherigen Beruf vorweisen können. Es ist hilfreich, wenn Ihre Unterlagen möglichst vollständig sind. Für manche Berufe müssen Sie diese Unterlagen anerkennen lassen, d.h. es muss geprüft werden, welcher Qualifikation in Deutschland Ihre ausländischen Qualifikationen entsprechen (siehe unten „Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, Hochschulabschlüsse oder beruflicher Qualifikationen“).

Für eine Bewerbung um eine Arbeit, eine Ausbildung oder einen Praktikumsplatz ist immer auch ein schriftlicher Lebenslauf erforderlich, der einen Überblick über Ihre Zeit in der Schule, in der Ausbildung, im Beruf und in anderen Situationen gibt.

Hier finden Sie mehrsprachige Informationen zur Bewerbung in Deutschland:
Hier finden Sie mehrsprachige Informationen dazu, wie Sie einen Lebenslauf in Deutschland gestalten können:
  • www.europass.cedefop.europa.eu
Als Flüchtling können Sie unter bestimmten Bedingungen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen. Grundsätzlich ist eine Arbeit erst ab 3 Monaten nach Ihrer Einreise möglich. Das ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft. Klären Sie daher mit Ihrem Sozialdienst, ob Sie in Deutschland arbeiten können.

Hinweis: Ihr Aufenthaltsdokument enthält immer auch eine Information darüber, ob Sie berechtigt sind, in Deutschland zu arbeiten. Falls Sie bereits eine Anerkennung als Asyl-Berechtigter oder als Flüchtling oder einen subsidiären Schutzstatus haben, können Sie unbeschränkt arbeiten.
In Deutschland können Sie als Berufsausbildung entweder ein Studium oder eine duale  Ausbildung machen. Weitere Informationen zum Studium finden Sie unter „Studium“. Eine duale Ausbildung machen Sie in einem Unternehmen und einer Berufsschule. Eine Ausbildung dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Während einer Ausbildung bekommen Sie in der Regel ein geringes Einkommen. Durch eine Ausbildung sind Ihre Chancen viel höher, nach der Ausbildung eine bessere Arbeit zu finden.
Ein Praktikum hat das Ziel berufliche Erfahrungen zu sammeln oder ein bestimmtes Unternehmen besser kennenzulernen. Ein Praktikum muss beim zuständigen Vermittler angemeldet sein und kann von wenigen Tagen bis zu maximal 12 Wochen dauern. Während eines Praktikums bekommen Sie in der Regel nur eine geringe oder keine Bezahlung.
Ein Mini-Job ist eine Arbeit mit einem Einkommen von bis zu 450 Euro und geringen Arbeitszeiten. Allerdings können Flüchtlinge im Asylverfahren nur einen Teil des Einkommens bekommen, das restliche Einkommen wird mit den Leistungen verrechnet, die Sie als Flüchtling vom Staat erhalten. Trotzdem kann ein Mini-Job eine gute Möglichkeit sein, um Berufserfahrungen in Deutschland zu sammeln und Deutsch zu lernen. www.minijob-zentrale.de
Der Bundesfreiwilligendienst ist eine Möglichkeit für Personen jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich. Im Bundesfreiwilligendienst arbeiten Sie in der Regel nicht in Ihrem gelernten Beruf. Oft sind Menschen im Bundesfreiwilligendienst junge Menschen nach der Schule und vor der Berufsausbildung, die Möglichkeit steht aber Menschen in jedem Alter offen. Ein Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, möglich sind aber auch 6 bis 24 Monate. In dieser Zeit bekommen Sie ein geringes Gehalt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
  • www.bundesfreiwilligendienst.de
Informationen in Leichter Sprache:
  • www.bundesfreiwilligendienst.de/servicemenue/leichte-sprache.html
In Deutschland gibt es viele Personen, die sich freiwillig engagieren, ohne dafür ein Einkommen zu bekommen, z.B. in einem Verein. Für Flüchtlinge kann das eine gute Möglichkeit sein, um mit Deutschen in Kontakt zu bekommen, Deutsch zu lernen und Erfahrungen zu sammeln.
Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland einen Schulabschluss, einen Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss erworben haben, können Sie prüfen lassen, ob dieser in Deutschland anerkannt wird (siehe oben).
Sobald Sie einen Lohn für eine Arbeit, eine Ausbildung oder ein Praktikum bekommen, benötigen Sie ein Bankkonto, da der Lohn in der Regel nicht bar ausbezahlt wird. Für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen Sie eine Meldebescheinigung. Informationen dazu finden Sie unter „Wohnen“. Falls Sie ein Bankkonto eröffnen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Sozialdienst.
Nach oben