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Baupläne
Die Bauleitplanung stellt ein wichtiges Instrument der Stadtplanung und Stadtgestaltung dar. Wesentlicher Bestandteil des formellen Bauleitplanverfahrens ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).  Sie sollen  eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf den Grundstücken gewährleisten.
Aufgabe der Bauleitpläne ist, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Dies bedeutet unter anderem soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen in Einklang zu bringen und dabei die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen zu berücksichtigen.

Bauleitpläne regeln verbindlich, wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungsformen mit Blick auf das Wohl der Allgemeinheit auf den verschiedenen Grundstücken möglich sind.

Erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Flächenutzungsplans (vorbereitender Bauleitplan) und des Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
An die Aufstellung von Bauleitplänen werden im Baugesetzbuch (BauGB) bestimmte gesetzliche, formelle und inhaltliche Anforderungen gestellt. Man unterscheidet zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan). Damit ein Bauleitplan in Kraft treten kann, bedarf es eines ordnungsgemäß durchgeführten Verfahrens.

Fachbereich Stadtplanung

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