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Jugendzuschuss

Die Stadt Lörrach unterstützt die Mitgliedsvereine der IGTS mit dem Kinder- und Jugendzuschuss (Grundförderung – Pro-Kopf-Betrag) in Höhe von jährlich 80.000 Euro. Der Zuschuss wird an die Vereine ausgezahlt, deren Kinder und Jugendliche aus Lörrach kommen bzw. deren Sportangebot oder Vereinsleben in Lörrach stattfindet. Die Auszahlung erfolgt durch eine einmalige Zahlung pro Jahr nach Eingang des jährlichen Bestandserhebungsbogen und der Bestandsmeldung der Mitgliedszahlen im Kinder - und Jugendbereich auf Basis der Meldungen an den Fachverband oder den Badischen Sportbund Freiburg. Vereine, deren Mitglieder aufgrund der Vereinsstruktur auch aus anderen Städten und Gemeinden kommen können und/oder deren Sportangebot nicht ausschließlich in Lörrach stattfindet, erhalten den Zuschuss für Kinder und Jugendliche die nachweislich in Lörrach wohnen bzw. an Angeboten in Lörrach teilnehmen.

Bis Ende 2027 müssen Vereine, die den Jugendzuschuss beantragen, ein Kinderschutzkonzept erstellen. Das Kinderschutzkonzept ist für die Auszahlung des Jugendzuschuss 2028 Voraussetzung. Die Stadt organisiert in Zusammenarbeit mit dem Badischen Sportbund kostenfreie Jugendschutzseminare. 

Für diesen Zuschuss muss der Verein die Bestandsmeldung bis zum 31.03.2026 an die Sportstadt Lörrach senden.

Bitte nutzen Sie dafür das untenstehende Formular.

(Verein)
(Verein)
(Verein)
(Vorsitzende-/r)
(Vorsitzende-/r)
(Vorsitzende-/r)
IBAN, Geldinstitut, ggf. BIC
beim Amtsgericht Lörrach
bzw. angeschlossenen Organisationen
alphabetische Aufzählung mit Ansprechpartner (auch als Upload möglich)
in €/Jahr. Gerne können Sie uns auch Ihre Beitragsordnung, Beitrittserklärung etc. anhängen.
maximale Dateigröße: 2 MB
Kopie des Meldebogens an den Fachverband. Mehrere Anhänge gleichzeitig markieren (STRG). Sportarten/Mitgliedsbeiträge/Veranstaltungen/Baumaßnahmen können auch als Upload zur Verfügung gestellt werden und sind optional.
 

Bitte belassen Sie dieses Feld unverändert.
 
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