Liebe Gäste,
damit Ihre Reise so angenehm wie möglich verläuft, sollten Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und was Sie zu beachten haben. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchungen über unser Informationsreservierungssystem (IRS) und die Zimmervermittlung der Stadt Lörrach/Touristinformation Lörrach sorgen in Ihrem Interesse für klare Verhältnisse.
Die Touristinformation Lörrach wünscht Ihnen eine gute Reise und einen schönen Aufenthalt und steht Ihnen für alle Fragen und nähere Informationen zur Verfügung.
1. Vermittlungsgegenstand
Die Touristinformation der Stadt Lörrach, Basler Straße 170, 79539 Lörrach, vermittelt im Namen von Leistungsträgern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen u.ä.) in Lörrach touristische Dienstleistungen. Die nachfolgenden Bedingungen finden ausschließlich Anwendung auf die Vermittlung der in diesen Bedingungen genannten touristischen Dienstleistungen. Die TI Lörrach ist lediglich technischer Vermittler, also nicht Vertragspartner des Beherbergungsvertrages. Vertragspartner ist der jeweilige Leistungsträger (Beherbergungsunternehmen, z.B. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungsvermieter). Die TI Lörrach erbringt ihre Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung der beteiligten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten sowohl für alle direkten Buchungsanfragen von Kunden bei Beherbergungsunternehmen mittels des IRS, als auch für alle indirekten, d.h. im Kundenauftrag durch Mitarbeiter der TI Lörrach (z.B. per Telefon, per E-Mail, schriftlich oder persönlich) erfolgten Zimmervermittlungen. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Leistungsträger geregelt werden, stellen diese Maximalbedingungen dar. Abweichungen zugunsten des Kunden sind im Einzelfall durch den Leistungsträger möglich. Die AGB des Kunden werden nicht akzeptiert. Abweichungen von diesen AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Buchung
3.1 Onlinebuchung über IRS
Die TI Lörrach bietet im Namen der Leistungsträger über ihr IRS Unterkünfte an. Grundlage der Buchung ist die Angebotsbeschreibung des Leistungsträgers im IRS. Die Buchung der Unterkunftsangebote kann ausschließlich online erfolgen. Die Buchung des Gastes erfolgt durch die verbindliche Bestätigung der angebotenen Leistung im IRS. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dem Gast die Buchungsbestätigung durch das IRS per E-Mail zugesandt wurde. Sollte der Gast keine Bestätigung bekommen, hat er sich unverzüglich bei der TI Lörrach zu melden.
3.2 Manuelle Zimmervermittlung durch die TI Lörrach
Die Buchung kann auch vor Ort, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail erfolgen. Die TI Lörrach prüft in diesem Fall unter Nutzung des IRS, ob die vom Gast gewünschte Leistung im IRS verfügbar ist und unterbreitet dem Gast nach der Prüfung ein verbindliches Zimmerangebot, verbunden mit dem Hinweis auf die AGB und die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Nimmt der Gast das Angebot an, ist der Beherbergungsvertrag abgeschlossen, sobald dem Gast die Buchungsbestätigung durch die TI Lörrach per E-Mail oder Post zugesandt wird. Bei Buchung vor Ort ist der Beherbergungsvertrag abgeschlossen, sobald dem Gast die Buchungsbestätigung durch die TI Lörrach ausgehändigt wird. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchungsanfrage des Gastes ab, wird die TI Lörrach den Gast zunächst ausdrücklich hierauf hinweisen. In diesem Fall kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Leistungsträger erst dann zustande, wenn der Gast der Buchungsbestätigung ausdrücklich zustimmt, sei es schriftlich, telefonisch oder per E-Mail. Die Zustimmungs-erklärung des Gastes hat unverzüglich zu erfolgen, spätestens aber mitAblauf des Tages, der dem Tag folgt, an dem der Gast den Hinweis der TI Lörrach auf die inhaltlich abweichende Buchungsbestätigung erhalten hat. Ist dieser Tag ein Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des folgenden Werktages. Geht der TI Lörrach innerhalb der genannten Frist keine
Zustimmungserklärung des Gastes zu, wird die TI Lörrach den Leistungsträger darüber informieren, dass kein Beherbergungsvertrag zu Stande gekommen ist.
4. Bezahlung
Der Gast zahlt das Entgelt für die gebuchte touristische Leistung (z.B. Zimmer, Halbpension) direkt vor Ort an den Leistungsträger. Die TI Lörrach nimmt keine Zahlungen der Kunden entgegen. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenen Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger.
5. Preise
Alle Preise sind Endpreise (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Endreinigung, pauschaler Nebenkosten und etwaiger gebuchter Zusatzleistungen).
6. Pflichten des Gastes
Die Unterkunft kann, soweit nicht anders vereinbart, nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft und alle weiteren Einrichtungen des Leistungsträgers bestimmungsgemäß zu nutzen und pfleglich zu behandeln, sowie den fälligen Rechnungsbetrag spätestens am Abreisetag zu bezahlen.
7. Pflichten des Leistungsträgers
Der Leistungsträger stellt dem Gast die vereinbarte Leistung in üblicher Art und Weise zur Verfügung. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung der dargestellten Unterkünfte im IRS durch den Leistungsträger und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die TI Lörrach übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Leistungsträgern beschriebenen Angebote. Abweichende Beschreibungen des Leistungsträgers zu der gebuchten Unterkunft
(z.B. in Hausprospekten, Druckstücken oder auf einer anderen Homepage) sind für die Leistungspflicht des Leistungsträgers nur maßgeblich, sofern hierauf im Onlineangebot ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde.
8. Stornobedingungen
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger vom Vertrag zurücktreten. Diese schriftliche Rücktrittserklärung kann auch gegenüber der TI Lörrach als von den Leistungsträgern beauftragter Servicepartner erfolgen. In diesem Fall wird der Leistungsträger zunächst versuchen, die frei gewordene Unterkunft anderweitig zu vermieten. Sollte dies nicht gelingen, ist der Leistungsträger berechtigt, vom Gast Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für diesen Fall gelten bezogen auf den Gesamtpreis gemäß Buchungsbestätigung folgende Pauschalbeträge als vereinbart:
– bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
– bei Übernachtung mit Frühstück 80 %.
Es bleibt dem Gast unbenommen, gegenüber dem Leistungsträger einen geringeren Schaden (Mietausfall) nachzuweisen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
wird ausdrücklich empfohlen.
9. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung durch den Leistungsträger
Der Leistungsträger ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gast vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine etwa angeforderte Vorauszahlungen auf den vereinbarten Preis nicht fristgerecht beim Leistungsträger eingeht, ohne dadurch auf einen etwa dem Leistungsträger entstehenden Ausfallschaden zu verzichten. Der Leistungsträger ist ferner berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gast vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere vom Leistungsträger nicht zu vertretende Umstände die
Vertragserfüllungen unmöglich machen. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag durch den Leistungsträger steht dem Gast kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
10. Umbuchungen
Auf Umbuchungen besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Für den Fall, dass der Leistungsträger eine Änderung der Buchung bezüglich der Unterkunft oder der Person des Reisenden zulässt, gilt dies als Umbuchung, für die der Leistungsträger eine pauschale Gebühr in Höhe von Euro 15,00 pro Person verlangen kann. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist. Umbuchungen, die zu einer verkürzten Aufenthaltsdauer führen, gelten die Stornobedingungen nach Ziff. 8 dieser AGB entsprechend.
11. Nichtanreise
Im Falle der Nichtanreise des Gastes ist der Leistungsträger berechtigt, nach dem vereinbarten Reisebeginn dem Gast eine pauschale Entschädigung gemäß den Stornobedingungen nach Ziff. 8 in dieser AGB in Rechnung zu stellen.
12. Haftung der TI Lörrach
Soweit eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen wurde, haftet die TI Lörrach nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den jeweiligen Leistungsträgern. Die TI Lörrach haftet ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit, nicht aber für Handlungen und Unterlassungen der jeweiligen Leistungsträger bzw. Mängel oder sonstige Beeinträchtigungen der gebuchten Leistung, ebenso nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden eventuell im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung entstehen. Eine etwaige Haftung der TI Lörrach aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten beschränkt sich auf eine Haftung, soweit rechtlich zulässig, wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ist daher ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, also insbesondere für den Fall einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso haftet die TI Lörrach nicht für Störungen infolge höherer Gewalt, infolge von Streik oder aufgrund von Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.
13. An- und Abreise
Grundsätzlich werden die Daten der An- und Abreise zwischen Gast und Leistungsträger vereinbart. Sollte keine entsprechende Vereinbarung vorliegen, so ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 14.00 Uhr möglich, und hat die Zimmerrückgabe am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. Reservierte Zimmer, die am Anreisetag nicht spätestens
bis 18.00 Uhr bezogen werden, können durch den Leistungsträger anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern zwischen Gast und Leistungsträger ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
14. Haftung des Leistungsträgers
Der Leistungsträger haftet dem Gast nach den Bestimmungen der §§701 ff. BGB.
15. Sonstiges
Fundsachen werden nur auf ausdrückliche Nachfrage des Gastes vom Leistungsträger nachgesandt. Sie werden von dem Leistungsträger sechs Monate lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fundsachen, die einen ersichtlichen Wert haben, dem örtlichen Fundbüro übergeben.
16. Allgemeine Bestimmungen
Den Vermittlungsbedingungen muss bei der Anmeldung/Buchung zugestimmt werden. Sie gelten somit als Vertragsbestandteil.
Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Für Satzfehler, Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.