Aus dem Flächennutzungsplan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Baureserven für Wohnen und Gewerbe oder Sondernutzungen, Grünflächen oder Verkehrsflächen vorhanden und geplant sind. In der dazugehörigen Begründung werden Ziele der Planung und die Darstellungen des Flächennutzungsplans erklärt.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind nicht parzellenscharf und lediglich für Behörden und Planungsträger verbindlich. Bürgerinnen und Bürger können daraus keinen Rechtsanspruch für ihr Grundstück ableiten.
Die Stadt Lörrach besitzt einen gemeinsamen Flächennutzungsplan mit der Stadt Weil am Rhein. Der Flächennutzungsplan 2022 gliedert sich in den Teilraum „Weil am Rhein“ und den Gemeindeverwaltungsverband „Lörrach-Inzlingen“. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der beiden Kommunen auf der gesamten Gemarkungsfläche auf. Den aktuellen Flächennutzungsplan können Sie über das Geoportal einsehen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind nicht parzellenscharf und lediglich für Behörden und Planungsträger verbindlich. Bürgerinnen und Bürger können daraus keinen Rechtsanspruch für ihr Grundstück ableiten.
Die Stadt Lörrach besitzt einen gemeinsamen Flächennutzungsplan mit der Stadt Weil am Rhein. Der Flächennutzungsplan 2022 gliedert sich in den Teilraum „Weil am Rhein“ und den Gemeindeverwaltungsverband „Lörrach-Inzlingen“. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der beiden Kommunen auf der gesamten Gemarkungsfläche auf. Den aktuellen Flächennutzungsplan können Sie über das Geoportal einsehen.