Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić: „Die neue Fahrradstraße ist ein Baustein unserer Fahrradstrategie 2025+ mit dem Ziel des Gemeindesrates, den Radverkehr bis 2030 zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir zügig weitere starke Fahrradverbindungen schaffen und zentrale Punkte für Radfahrende verbinden.“
Flott gemacht fürs Rad
Die im Oktober 2021 ausgewiesene Fahrradstraße mit einer Länge von 1,2 Kilometern verläuft durch die Spital- und Weinbrennerstraße zwischen Berliner Platz und Meeraner Platz. Für die Ertüchtigung als Fahrradstraße wurden Teilabschnitte des Straßenverlaufs aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands neu asphaltiert, die bisherigen Sinkkästen durch fahrradfreundliche Sinkkästen ersetzt, die Fahrbahn markiert und die Beschilderung angepasst. Außerdem änderten sich natürlich auch die Vorfahrtsberechtigungen: Im gesamten Verlauf der Fahrradstraße haben Radfahrerinnen und Radfahrer Vorfahrt.
Den Trend zum Rad aufrecht erhalten
Die Fahrradstraße in Lörrach hat sich etabliert und eine deutliche Zunahme an Radfahrenden wurde registriert. Um Radfahren in der Stadt kontinuierlich attraktiver zu gestalten, sind weitere Maßnahmen geplant. Zum Beispiel soll die geplanten Ertüchtigung des Verkehrsknotens am Aichelepark weitere Lücken im Radverkehrsnetz schließen.
- Alle wichtigen Informationen zur Fahrradstraße finden Sie nachfolgend in unserem FAQ zur Fahrradstraße.
- Einen Informationsflyer zu den Regeln der Fahrradstraße gibt es hier zum Download
- Medieninformation zur Einweihung der Fahrradstraße vom 21. Oktober 2021
Fragen und Antworten zur Fahrradstraße
Auszug aus der Straßenverkehrsordnung zu den Regelungen in einer Fahrradstraße:
Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) gelten für die Nutzung der Fahrradstraße folgende Regelungen:
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Zugunsten der Fahrradstraße wurden im Verlauf der Spital-/Weinbrennerstraße die Vorfahrtsregeln angepasst. Somit ist die Fahrradstraße in ihrem Verlauf vom Berliner Platz bis Meeraner Platz vorfahrtsberechtigt. Kreuzender Verkehr muss daher Vorfahrt beachten und gewähren. Die bisherige Rechts-vor-Links-Regelung ist aufgehoben.
Filmbeitrag der Film AG des Hebel-Gymnasiums zur Eröffnung der Fahrradsstraße
Schülerinnen und Schüler des Hebel-Gymnasiums haben im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs eine Nachrichtensendung produziert. Die Einweihung der Fahrradstraße ist Teil der Nachrichtensendung