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Banddurchschnitt Einweihung Fahrradstraße

 Fahrradstraße Lörrach

Die Stadt Lörrach hat 2019 die Verdoppelung des Fahrradverkehrs bis 2030 beschlossen. Eine Maßnahme auf dem Weg zu diesem Ziel ist die Fahrradstraße in der Spital- und Weinbrennerstraße: Sie ermöglicht Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern eine sichere Wegleitung durch die Stadt. Weitere Verbindungen im Radverkehrsnetz sollen zügig optimiert werden.

Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić: „Die neue Fahrradstraße ist ein Baustein unserer Fahrradstrategie 2025+ mit dem Ziel des Gemeindesrates, den Radverkehr bis 2030 zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir zügig weitere starke Fahrradverbindungen schaffen und zentrale Punkte für Radfahrende verbinden.“

Flott gemacht fürs Rad

Die im Oktober 2021 ausgewiesene Fahrradstraße mit einer Länge von 1,2 Kilometern verläuft durch die Spital- und Weinbrennerstraße zwischen Berliner Platz und Meeraner Platz. Für die Ertüchtigung als Fahrradstraße wurden Teilabschnitte des Straßenverlaufs aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands neu asphaltiert, die bisherigen Sinkkästen durch fahrradfreundliche Sinkkästen ersetzt, die Fahrbahn markiert und die Beschilderung angepasst. Außerdem änderten sich natürlich auch die Vorfahrtsberechtigungen: Im gesamten Verlauf der Fahrradstraße haben Radfahrerinnen und Radfahrer Vorfahrt.

Den Trend zum Rad aufrecht erhalten

Die Fahrradstraße in Lörrach hat sich etabliert und eine deutliche Zunahme an Radfahrenden wurde registriert. Um Radfahren in der Stadt kontinuierlich attraktiver zu gestalten, sind weitere Maßnahmen geplant. Zum Beispiel soll die geplanten Ertüchtigung des Verkehrsknotens am Aichelepark weitere Lücken im Radverkehrsnetz schließen.

Fragen und Antworten zur Fahrradstraße

Die Stadtverwaltung hat, auch aufgrund der bestehenden Diskussion um den Fahrradverkehr in der Fußgängerzone, die Planung einer Radumfahrung um die Innenstadt entworfen. Damit soll ein besseres Angebot für den Fahrradverkehr geschafft werden und die Fußgängerinnen und Fußgänger im Kernbereich der Innenstadt vom Fahrradverkehr entlastet werden. Eine zentrale Maßnahme ist die Ausweisung der Spital- und Weinbrennerstraße als Fahrradstraße. Die Fahrradstraße ist ein Baustein der städtischen "Fahrradstrategie 2025+", die Infrastrukturmaßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs beinhaltet.
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen.

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung zu den Regelungen in einer Fahrradstraße:

Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) gelten für die Nutzung der Fahrradstraße folgende Regelungen:

1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.

2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Die bisher vorhandenen Parkplätze bleiben erhalten und dürfen wie gewohnt genutzt werden. Lediglich zwischen Ötlinger und Körnerstraße entfällt das abendliche und nächtliche Parken auf einem Teilstück.

Zugunsten der Fahrradstraße wurden im Verlauf der Spital-/Weinbrennerstraße die Vorfahrtsregeln angepasst. Somit ist die Fahrradstraße in ihrem Verlauf vom Berliner Platz bis Meeraner Platz vorfahrtsberechtigt. Kreuzender Verkehr muss daher Vorfahrt beachten und gewähren. Die bisherige Rechts-vor-Links-Regelung ist aufgehoben.

In der gesamten Fahrradstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Sind vorausfahrende Radfahrerinnen und Radfahrer langsamer, muss entsprechend langsamer gefahren werden.
Es darf überholt werden, wenn mindestens 1,50 Meter seitlicher Abstand zu Radfahrenden eingehalten werden kann. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig müssen Autofahrer die Geschwindigkeit verringern.
Kinder unter acht Jahren müssen auch in der Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.
Ja, das ist in der Fahrradstraße ausdrücklich erlaubt.
Die bisherigen Einbahnstraßenregelungen für den motorisierten Verkehr in der Spitalstraße im Bereich Berliner Platz bis Ötlinger Straße sowie zwischen Körnerstraße bis Riesstraße bestehen unverändert.

Filmbeitrag der Film AG des Hebel-Gymnasiums zur Eröffnung der Fahrradsstraße

Schülerinnen und Schüler des Hebel-Gymnasiums haben im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs eine Nachrichtensendung produziert. Die Einweihung der Fahrradstraße ist Teil der Nachrichtensendung

Impressionen Einweihung Fahrradstraße

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