Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Arztzubehör

Krankenversicherung

Jede/r in Deutschland muss krankenversichert sein. Es gibt eine große Anzahl von Krankenkassen in Deutschland. Eine Auswahl finden Sie im Telefonbuch oder im Internet.

Die Anmeldung erfolgt bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl durch
  • persönliche Vorsprache oder
  • den Arbeitgeber oder
  • die Agentur für Arbeit / Jobcenter

Ist ein Partner bereits krankenversichert, kann der/die EhepartnerIn (wenn nicht arbeitend) und die gemeinsamen Kinder (bis zu bestimmten Altersgrenzen) bei der gleichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden.

Wenn Sie in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle haben, sind Sie krankenversichert. Entweder als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung.

Einen Überblick über das Deutsche Gesundheitswesen finden Sie in der mehrsprachigen Broschüre "Gesundheit für alle"

Arztbesuche

Wenn Sie oder Ihr Kind krank sind, suchen Sie zunächst einen Allgemeinarzt / eine Allgemeinärztin in Ihrer Nähe auf. Falls eine weitergehende Behandlung durch einen Facharzt / eine Fachärztin notwendig ist, wird er/sie Sie dorthin überweisen. Viele Ärztinnen und Ärzte sprechen mehrere Sprachen.

Auf www.arztsuche-bw.de können Sie nach ÄrztInnen in Ihrer Umgebung suchen, die Ihre Sprache sprechen.

Was tun im Notfall?

Im Notfall haben Sie zwei Möglichkeiten:
  • Die Telefonnummer 112 wählen Sie bei Lebensgefahr und in ernsten Fällen. Mit dieser Nummer erreichen Sie den Not- und Rettungsdienst. Die Telefonnummer gilt überall in Deutschland.
  • Sie können auch selbstständig zur Notaufnahme eines Krankenhauses fahren, wenn Sie dazu in der Lage sind. Die Notaufnahmen sind rund um die Uhr geöffnet.

Menschen mit Behinderung

Lörrach für alle
Über das Internetportal www.loerrach-fuer-alle.de kann ein Wegweiser für das barrierefreie Leben in der Stadt Lörrach abgerufen werden. Er bietet Hilfen für Senioren, Menschen mit Behinderung und Eltern mit Kinderwagen.

Behindertenbeirat der Stadt Lörrach
Der Behindertenbeirat der Stadt Lörrach berät den Gemeinderat und unterstützt ihn durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen in allen Fragen, die für Menschen mit Behinderungen von Belang sind.

Ansprechpartnerin bei der Stadt Lörrach
Eliane Weber | 07621 415 485 | e.weber(at)loerrach.de


Zusätzliche Informationen für Flüchtlinge

Die folgenden Informationen richten sich an Flüchtlinge ohne Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling und ohne subsidiären Schutzstatus (Personen vor dem Asylverfahren, im Asylverfahren oder mit einer Duldung). Flüchtlinge mit einer Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Flüchtling sowie mit subsidiärem Schutzstatus finden die passenden Informationen auf den übrigen Seiten des Wegweisers, die sich an alle Migrantinnen und Migranten richten.

Arztbesuche

Wenn Sie oder Ihr Kind krank sind, wenden Sie sich zunächst an Ihre/-n Hausarzt/-ärztin. Wenn Sie noch keine/-n Hausarzt/ärztin haben, sprechen Sie mit dem Sozialdienst Ihrer Unterkunft. Der Sozialdienst wird Ihnen eine/-n Hausarzt/ärztin nennen und dort einen Termin für Sie vereinbaren.

Zu der Untersuchung sollten Sie unbedingt mitnehmen:
  • Ihren Ausweis
  • die Mitgliedskarte Ihrer Krankenkasse, wenn Sie eine besitzen
  • einen Überweisungsschein des Hausarztes. Auf dem Überweisungsschein stehen Informationen, die für die Behandlung wichtig sind

Kommen Sie unbedingt zu dem Termin für die Behandlung und seien Sie pünktlich. Andernfalls kann es passieren, dass die Behandlung an diesem Tag nicht mehr stattfinden kann. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für den versäumten Arzttermin in Rechnung gestellt.

Kosten für medizinische Versorgung
Die Kosten für notwendige ärztliche Behandlungen werden für Flüchtlinge übernommen; das gilt allerdings nur, wenn Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und keine eigene Krankenversicherung haben. Der Arzt rechnet dann direkt mit dem Landratsamt ab, so dass Flüchtlinge beim Arztbesuch nichts zu bezahlen brauchen. Flüchtlinge erhalten in den ersten 15 Monaten nach der Einreise nach Deutschland nur die notwendigsten medizinischen Leistungen.

Was tun im Notfall?

Im Notfall haben Sie mehrere Möglichkeiten:

1. Wenden Sie sich unbedingt direkt an Ihren Sozialdienst, falls dieser in Ihrer Nähe ist.
2. Falls Ihr Sozialdienst nicht in Ihrer Nähe ist, können Sie bei Lebensgefahr und in sehr ernsten Fällen die Telefonnummer 112 wählen. Mit dieser Nummer erreichen Sie den Not- und Rettungsdienst. Die Telefonnummer gilt überall in Deutschland.
3. Sie können auch selbstständig zur Notaufnahme eines Krankenhauses fahren, wenn Sie dazu in der Lage sind. Die Notaufnahmen sind rund um die Uhr geöffnet. Allerdings sollten Sie diese Möglichkeit nur bei Lebensgefahr und in sehr ernsten Fällen nutzen! Wenden Sie sich zuvor an Ihren Sozialdienst, falls dieser in Ihrer Nähe ist.


Psychologische Beratungsstellen

Traumanetzwerk Lörrach
Diakonisches Werk Lörrach/ Beratung asylsuchender Menschen
Haagener Straße 27 | 79539 Lörrach | 07621 92 630
https://www.baff-zentren.org/orte/traumanetzwerk-loerrach/

Nadia Murat Zentrum Lörrach
Nazmije Mahmutaj  | nazmije.mahmutaj(at)diakonie.ekiba.de | 07621 95 37 024




Wenn Sie oder Ihr Kind krank sind, wenden Sie sich zunächst an Ihre/-n Hausarzt/-ärztin. Wenn Sie noch keine/-n Hausarzt/ärztin haben, sprechen Sie mit dem Sozialdienst Ihrer Unterkunft. Der Sozialdienst wird Ihnen eine/-n Hausarzt/ärztin nennen und dort einen Termin für Sie vereinbaren.

Zu der Untersuchung sollten Sie unbedingt mitnehmen:
  • Ihren Ausweis
  • die Mitgliedskarte Ihrer Krankenkasse, wenn Sie eine besitzen
  • einen Überweisungsschein des Hausarztes. Auf dem Überweisungsschein stehen Informationen, die für die Behandlung wichtig sind

Kommen Sie unbedingt zu dem Termin für die Behandlung und seien Sie pünktlich. Andernfalls kann es passieren, dass die Behandlung an diesem Tag nicht mehr stattfinden kann. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für den versäumten Arzttermin in Rechnung gestellt.
Die Kosten für notwendige ärztliche Behandlungen werden für Flüchtlinge übernommen; das gilt allerdings nur, wenn Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und keine eigene Krankenversicherung haben. Der Arzt rechnet dann direkt mit dem Landratsamt ab, so dass Flüchtlinge beim Arztbesuch nichts zu bezahlen brauchen. Flüchtlinge erhalten in den ersten 15 Monaten nach der Einreise nach Deutschland nur die notwendigsten medizinischen Leistungen.
Im Notfall haben Sie mehrere Möglichkeiten:
  • Wenden Sie sich unbedingt direkt an Ihren Sozialdienst, falls dieser in Ihrer Nähe ist.
  • Falls Ihr Sozialdienst nicht in Ihrer Nähe ist, können Sie bei Lebensgefahr und in sehr ernsten Fällen die Telefonnummer 112 wählen. Mit dieser Nummer erreichen Sie den Not- und Rettungsdienst. Die Telefonnummer gilt überall in Deutschland.
  • Sie können auch selbstständig zur Notaufnahme eines Krankenhauses fahren, wenn Sie dazu in der Lage sind. Die Notaufnahmen sind rund um die Uhr geöffnet. Allerdings sollten Sie diese Möglichkeit nur bei Lebensgefahr und in sehr ernsten Fällen nutzen! Wenden Sie sich zuvor an Ihren Sozialdienst, falls dieser in Ihrer Nähe ist.

Diakonisches Werk Lörrach/ Beratung asylsuchender Menschen
Haagener Straße 27 | 79539 Lörrach | 07621.92 630

TraumaNetzwerk für geflüchtete Menschen im Landkreis Lörrach
www.traumanetz-loe.de/
Nach oben