Seit 1974 gibt es in Haagen und seit 1976 in Brombach und Hauingen die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat, Ortsvorsteher und örtlicher Verwaltung.
Die Ortschaftsräte werden direkt von den in der Ortschaft wohnenden Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt. Die Ortschaftsräte sind bei wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören.