Ein Sanierungsgebiet ist ein ausgewiesenes Gebiet, das einer Sanierung bedarf bzw. in dem städtebauliche oder funktionale Missstände behoben werden sollen.
Dafür wird das Sanierungsgebiet durch die sogenannte förmliche Festlegung parzellenscharf abgegrenzt und als Satzung vom Gemeinderat beschlossen.
Vor der förmlichen Festlegung muss eine vorbereitende Untersuchung (kurz VU) durchgeführt werden. Wenn ein Sanierungsgebiet ausgewiesen ist, besteht die Möglichkeit, in ein Städtebauförderprogramm von Bund oder Land aufgenommen zu werden.
Auch Privatleute, also Eigentümerinnen und Eigentümer in dem entsprechenden Gebiet können davon profitieren, wenn sie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen. Unter bestimmten Umständen können sie eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Aktuelle Sanierungsgebiete im Stadtgebiet Lörrach
Das Sanierungsgebiet wurde Anfang 2018 um das Gebiet der Kirchstraße und den Spielplatz Rosenfelsplatz erweitert. Der Förderzeitraum endete am 31.10.2022. Derzeit erfolgt die Schlussabrechnung des Sanierungsgebietes. Die Aufhebung der Satzung zum Sanierungsgebiet wird im Frühjahr 2023 durch Beschluss des Gemeinderates erfolgen.
Der Förderrahmen beträgt aktuell 1,5 Millionen Euro für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2019 bis 30.04.2028. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit versuchen, über Aufstockungsanträge den Förderrahmen und somit die Zuschüsse von Bund und Land zu erhöhen.
Mit diesen Geldern sollen Defizite und Missstände im Gebiet "Nördliche Innenstadt" beseitigt und der öffentliche Raum aufgewertet werden. Zielsetzung der Sanierung für diesen Bereich ist zudem ein weiterer Handelsstandort in Folge der Umstrukturierung vom Verwaltungs- und Dienstleistungsquartier angemessen in das innerstädtische Gefüge einzubinden.
Dazu zählt die Sanierung und Umgestaltung des Bahnhofsplatzes, des Rathausplatzes und des Sarasinweges sowie die beginnende Aufwertung des Straßenraums der Turmstraße und Palmstraße. Um einen gestalterisch sinnvollen Abschluss und Übergang zum Bestand zu erzielen, soll der Bereich zwischen Sparkasse und Senigallia-Platz sowie der östlich gelegene Bereich bei der Sparkasse im Sarasinweg in den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets aufgenommen und ebenfalls im Zuge der gesamtheitlichen Maßnahme umgestaltet werden. Die Sanierung des Rathausplatzes ist noch nicht abgeschlossen. Der Übergang zwischen Bahnhofsplatz und Rathausplatz in Form eines barrierefreien Übergangs wurde saniert.
Mit dem Ziel die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bahnhofsumfeld und der Anbindung an den Hauptbahnhof, soll die Bahnhofsstraße in Teilen ebenfalls in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Weiterhin sind ortsbildende Gebäude, die teils unter Denkmalschutz stehen, sanierungsbedürftig, wie beispielsweise das Vermessungsamt in der Unteren Wallbrunnstraße. Die Sanierung "Nördliche Innenstadt" stellt eine große Chance dar, diesen auch historisch bedeutsamen Teil der Stadt Lörrach aufzuwerten.
Des Weiteren lässt sich am Bahnhofsplatz ein erhöhter Bedarf an KRAD-Abstellplätzen feststellen, sodass künfitg noch weitere Abstellmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Hierfür bietet es sich an, auf dem Bahnhofsgelände eine KRAD-Abstellfläche mit direktem Zugang zum Gleis 1 des Hauptbahnhofs herzustellen. Diese Planung wurde mit der Eigentümerin der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft abgestimmt, welche ihre Fläche der Stadt mittels eines Gestattungsvertrags für diese Zwecke zur Verfügung stellt.
- Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet "Nördliche Innenstadt" (PDF)
- Abgrenzungsplan "Nördliche Innenstadt" (PDF)
- Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen Phase II (PDF)
- Medieninformation: Verbesserung der Abrundung und Anbindung: Erweiterung des Sanierungsgebietes „Nördliche Innenstadt“
- Satzungserweiterung Sanierungsgebiet "Nördliche Innenstadt" (PDF)