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Einsatzleitfahrzeug des Katastrophenschutzes

Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadenereignisse können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen. Bei Überschwemmungen, Erdbeben, Stürmen, Waldbränden, Chemieunfällen oder Hitzewellen ist schnelle Hilfe und umsichtiges Handeln besonders wichtig.

Katastrophenschutz

Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadensereignisse können die Gesundheit oder das Leben der Bevölkerung gefährden oder schädigen.

Der Katastophenschutz ist Aufgabe der Länder. Zur Bekämpfung und Abwehr von Schäden, die durch Katastrophen hervorgerufen werden, schafft das Innenministerium Baden-Württemberg Rahmenbedingungen, die eine rasche Hilfe möglich machen, indem Behörden und Hilfsorganisationen effektiv zusammenarbeiten. Dies geschieht auf verschiedenen behördlichen Ebenen:

  • das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über Landesgrenzen hinaus erstrecken
  • die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken
  • die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter)

Quelle: Website des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Ausführliche Informationen zum Thema Katastrophenschutz finden Sie auf folgenden Websites:

Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/katastrophenschutz/

Regierungspräsidiums Freiburg:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/seiten/katastrophenschutz/

Landratsamt Lörrach:
https://www.loerrach-landkreis.de/brandschutz

Bevölkerungsschutz

Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet zusammenfassend alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes im Zivilschutz sowie die Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz. Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes. Dies ist in § 1 ZSKG sowie Artikel 73 des Grundgesetzes geregelt. Damit soll die Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt werden.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidungsfall zu schützen.

Das BBK sorgt gemeinsam mit seinen Partnern für ein sicheres Leben in Deutschland – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr.

Zivilschutzaufgaben des BBK

  • Selbstschutz
  • Warnung der Bevölkerung
  • Schutzbau
  • Aufenthaltsregelung
  • Katatsrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Ausführliche Informationen zum Bevölkerungsschutz, zur Warnung und Vorsorge im Ernstfall finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter: https://www.bbk.bund.de

HINWEIS:
Angesichts der aktuellen Lage in der Ukraine mehren sich Anfragen zum Zivilschutz und Schutzräumen in Deutschland, zur Jodtabletteneinnahme und nuklearen Sicherheit. Auf der Website des Regierungspräsidiums Freiburg finden Sie weiterführende Informationen für Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Wichtige Notrufnummern

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an uns!

buergerservice.sicherheit(at)loerrach.de

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