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Der Lörracher Gemeinderat hat am 30. September 2021 beschlossen, den Fahrradverkehr in der Kernfußgängerzone ab 2022 zu beschränken. Diese Entscheidung wird ab dem 1. März 2022 umgesetzt. Die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger in der Innenstadt wird dadurch gewährleistet.

Geltende Regeln ab dem 1. März 2022

Das Fahrradfahren ist ab dem 1. März 2022 auf der Tumringer und Basler Straße zwischen Senser Platz/Grabenstraße und Herrenstraße sowie auf der Teich- und Turmstraße zwischen Spitalstraße und Grabenstraße/Am Hebelpark, einschließlich Alter Marktplatz, Am Alten Markt mit Adlergässchen und Neuer Marktplatz mit dem Altspitalgässchen während folgender Zeiten nicht erlaubt:

  • Montag bis Freitag: 10.30 bis 18 Uhr
  • Samstag: 9.30 bis 18 Uhr

Bitte nehmen Sie darauf Rücksicht und schieben Sie Ihr Fahrrad oder nutzen Sie die zahlreichen Fahrradparkplätze in der Fußgängerzone. Außerhalb der Sperrzeiten gilt nach wie vor Schrittgeschwindigkeit für Radfahrende in der Fußgängerzone.

Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern oder anderen Elektrokleinstfahrzeugen (E-Skateboards, Hoverboards oder Segways) ist jederzeit untersagt.

Sichere Alternative: Die Fahrradstraße

Um in Lörrach schnell mit Fahrrad durch die Innenstadt zu kommen gibt es eine gute Alternative: Die Fahrradstraße in der Spital-/Weinbrennerstraße zwischen Berliner Platz und Meeraner Platz ermöglicht eine sichere und zügige Umfahrung der Innenstadt. Einen Informationsflyer zu den Regeln und der Lage der Fahrradstraße gibt es hier zum Download.

Informationsflyer zum Download

Plakatsujet Fahrradfreie Fussgängerzone
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