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Zensus 2022 – Stadt richtet Erhebungsstelle ein


Die Bevölkerungs- und Wohnungszahlen bilden die Grundlage für viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden. So werden beispielsweise anhand dieser Zahlen die Wahlkreise eingeteilt oder finanzielle Mittel pro Kopf berechnet.

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) kombiniert wird.

Beim Zensus 2022 werden nicht alle Menschen in Deutschland befragt. Da die meisten Daten bereits in Verwaltungsregistern vorliegen, sind Stichprobenbefragungen von weniger als zehn Prozent der Bevölkerung ausreichend. Mit den Ergebnissen dieser kurzen Interviews werden Ungenauigkeiten in der Statistik herausgerechnet.

Für den Zensus kooperieren die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Letztere sind für die Durchführung der Befragung in ihrem jeweiligen Bundesland zuständig. Sie erheben die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisiert die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Diese wiederum werben Erhebungsbeauftragte an und koordinieren die Befragung vor Ort.

Für die Personenzählung wird im Mai 2022 stichprobenartig ein Teil der Bevölkerung befragt. Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt, da für Gebäude und Wohnungen keine flächendeckenden Register existieren.

Für die befragten Personen besteht Auskunftspflicht. Diese ist nötig, um die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse zu erreichen. Die Auskünfte der Befragung dienen auch der Erfüllung einer EU-Verordnung, nach der europaweit einheitliche Grunddaten über Bevölkerung und Wohnsituation verfügbar sein müssen.

Aktuell führt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg eine Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durch. Dafür hat es Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise WEG-Verwaltungen aufgenommen. Durch die Vorbefragung wird die Qualität und Aktualität der vorliegenden Daten überprüft. So kann die GWZ 2022 korrekt durchgeführt sowie die Belastung aller Beteiligten minimiert werden.

Der Schutz der personenbezogenen Daten hat beim Zensus 2022 höchste Priorität. Die Stadt Lörrach ist daher verpflichtet, eine „abgeschottete Erhebungsstelle“ einzurichten. Somit ist sichergestellt, dass die erhobenen schutzwürdigen Daten ausschließlich für statistische Zwecke genutzt werden.  Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe der Daten an Dritte (hierzu gehören auch die städtischen Fachbereiche) sind ausgeschlossen.

„Für die Stadt Lörrach ist es von großer Bedeutung, dass die statistischen Daten korrekt erhoben werden. Somit haben wir verlässliche Grundlagen für unsere Planungen. Nicht zuletzt hängt auch die Höhe des Finanzausgleichs von der Einwohnerzahl ab“, erläutert Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Der Schutz der erhobenen Daten hat dabei für uns stets höchste Priorität.“

Die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Lörrach beginnt zunächst mit den vorbereitenden Arbeiten, zum Beispiel der Überprüfung der vom Statistischen Landesamt übermittelten Daten, der Gewinnung und Schulung von Erhebungsbeauftragten. Die Befragung der durch die Stichprobe ausgewählten Personen erfolgt im Mai 2022. Die Beantwortung der Fragen wird auch online möglich sein.

Die Kontaktdaten der Zensus-Erhebungsstelle:

Stadt Lörrach, Erhebungsstelle Zensus 2022, Corina Kübler,

Luisenstraße 16, 79539 Lörrach, Mail: Zensus2022(at)loerrach.de,

Telefon: 07621 415 720

Weitere Informationen sind auf der städtische Homepage unter www.loerrach.de/zensus2022 und DESTATIS Statistisches Bundesamt unter www.zensus2022.de enthalten.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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