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Lörracher Adventsmarkt 2021


Der traditionelle über die Grenzen der Stadt bekannte Lörracher Weihnachtsmarkt, der sich vom Alten Marktplatz über die Tumringer Straße bis zum Senser Platz erstreckt, kann auch im Dezember 2021 aufgrund der andauernden Pandemielage nicht in stattfinden.

Stattdessen wird es vom 2. bis 12. Dezember einen reinen Händlermarkt mit vorweihnachtlichem Angebot, den Lörracher Adventsmarkt, auf dem Alten Marktplatz geben, mit täglichen Öffnungszeiten von 10:30 bis 18 Uhr. Es werden rund 25 Hütten auf dem Alten Markplatz stehen, darunter viele bekannte Stammbeschicker mit ihrem beliebten Angebot.

Gastronomische Stände oder Angebote mit Eventcharakter, die zum Verweilen einladen, wird es keine geben. Grund dafür ist die sich abermals zuspitzende Lage der Corona-Pandemie. Laut der Corona Weihnachtsmarktverordnung des Landes kann ein reiner Händlermarkt im Freien, so wie in Lörrach geplant, auch ohne Einschränkungen stattfinden, wenn die aktuelle Basisstufe verlassen wird und die Warn- oder Alarmstufe mit den entsprechenden Vorgaben des Landes gilt.

Es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, weshalb eine Maskenpflicht auf dem Areal des Adventsmarktes gilt. Der Markplatz wird entsprechend markiert, damit klar ersichtlich ist, wo genau der Adventsmarkt und die Maskenpflicht beginnen.

„Mit dem Lörracher Adventsmarkt als einem reinen Händlermarkt wollen wir die im letzten Jahr vermisste weihnachtliche Stimmung wieder in die Innenstadt zu bringen, auch ohne die kulinarischen Düfte und Genüsse des traditionellen Weihnachtsmarkts. Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass diesjährige Lörracher Adventsmarkt auf dem Alten Marktplatz unter Pandemie-Bedingungen auch in der Alarmstufe stattfinden kann,“ unterstreicht Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Maßgebend auch für den Lörracher Adventsmarkt ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die kurzfristige Planung des Lörracher Adventsmarktes, der dieses Jahr erstmalig vom Fachbereich Kultur und Tourismus organisiert wird, läuft auf Hochtouren. Die Stammbeschickerinnen und Beschicker sind informiert, die weiteren Abstimmungen unter besonderer Berücksichtigung der geltenden Regelungen und Verordnungen der Landesregierung gehen voran.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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