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Schutz von Bäumen im Lörracher Stadtgebiet


Die Stadtverwaltung schlägt vor, dies bei der Aufstellung von Bebauungsplänen noch intensiver zu prüfen und vor allem auch die Umsetzung der Pflanzbindungen und Pflanzgebote durch die Eigentümer zukünftig intensiver nach zu verfolgen. Dies betrifft, nicht nur das Vorhandensein der Grünstrukturen wie Bäume und Hecken, sondern auch deren Arten und Pflanzgrößen bis hin zur Dachbegrünung. Dies gilt nicht nur für neu aufzustellende Bebauungspläne, sondern auch für bereits bestehende wie zum Beispiel im Belist. Ziel der Stadtverwaltung ist es grundsätzlich, so viel wie möglich an Grünbestand in der Stadt zu erhalten, unabhängig, ob eine Pflanzbindung besteht oder nicht. Bei Neupflanzungen ist darauf zu achten, dass sie standortgerecht, einheimisch und zunehmend auch klimaresistent sind. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Klimaanpassung vor allem in den heißen Sommermonaten.
Bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen ist die Umsetzung immer gesichert, da diese von der Stadt Lörrach selbst und auf eigenen Flächen durchgeführt werden.
 
Festlegung Baumschutzsatzung
Bei einer Baumschutzsatzung werden zum Beispiel bestimmte Baumarten ab einer bestimmten Größe zum Erhalt festgesetzt. Diese können dann nur kostenpflichtig auf Antrag gefällt werden, wenn beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht nicht eingehalten wird. Eine fehlende Verkehrssicherung ist in der Regel gutachterlich durch den Eigentümer nachzuweisen. Die Stadt kann für die Fällung der Bäume Ersatzpflanzungen bis hin zu Ersatzzahlungen fordern. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben kann jedoch der städtische Eigenbetrieb Stadtgrün weder ein Gutachten hierfür erstellen noch Pflegeempfehlungen zum Beispiel zum Baumschnitt an die Eigentümer geben.
 
Sowohl die Erstellung der Baumschutzsatzung wie auch deren Umsetzung ist nicht mit dem vorhandenen Personal realisierbar. Hierzu wäre mindestens eine weitere Personalstelle notwendig, aufgeteilt für die Verwaltung und Stadtgrün. Hinzukommt, dass die Stadt bei nicht Genehmigung in die Haftung für die Bäume kommt, sollte ein Schaden entstehen. Auch gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen was die Übernahme der Kosten beispielsweise für Gutachten anbelangt.
 
Aufgrund des Klimawandels und der Trockenheit wird es laut Stadtverwaltung auch in privaten Gärten zunehmend aus Verkehrssicherungsgründen zu Fällungen kommen. Die Problematik wird nicht auf den Forst und die öffentlichen Flächen begrenzt sein. Für die kommende Fällsaison werden in der Stadt Lörrach voraussichtlich über 200 Bäume gefällt werden müssen, eine Vervierfachung im Vergleich zu vor etwa fünf Jahren. Im Vergleich zum letzten Jahr ist dies eine Verdoppelung. Auch stellt sich die Frage, welche Bäume können aufgrund der Klimasituation und dem auch zunehmenden Schädlingsbefall noch als zu erhalten festgesetzt werden. Aufgrund dieser rasanten Entwicklung ist auch nicht sicher, dass der derzeit geschätzte Mehraufwand bei einer Personalstelle verbleibt. Durch Trockenheit gefährdete Bäume können auch nicht mit Schnittmaßnahmen erhalten werden.
 
Aus diesen Gründen lehnt die Stadtverwaltung in der derzeitigen Situation eine Baumschutzsatzung ab und empfiehlt neben der Unterschutzstellung als Naturdenkmale, Festsetzungen in Bebauungsplänen und flankierende Maßnahmen wie Beratung, Informationsbroschüren und Veranstaltungen, Baumschenkungen, Sammelbestellungen. Nicht zuletzt möchte die Stadt auch mit Ihren Ersatzpflanzungen Vorbild sein.
 

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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