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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Liegenschaftsvermessung - Flurstückszerlegung beantragen

Sie möchten Ihr Grundstück teilen oder mit einem Grundstück zusammenlegen ? Sie wollen den Verlauf der Grundstücksgrenze ändern ? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
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Verfahrensablauf

Eine Grenzänderung wird auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers durchgeführt.

Einen Antrag nehmen wir auch gerne persönlich in unseren Diensträumen entgegen.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei Flurstücksteilungen, welche ausschließlich private Grundstücke betreffen, einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder -ingenieurin beauftragen müssen. Das Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung bietet Ihnen eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen in Baden-Württemberg.

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von uns einen Veränderungsnachweis. Ein Veränderungsnachweis ist die Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch.

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Kosten/Leistung

Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Müssen fehlende Grenzpunkte wiederhergestellt werden, fallen zusätzlich für die Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte Gebühren an.

Für eine konkrete Gebührenauskunft stehen wir gerne zur Verfügung.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

Tipp: Das Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung bietet Ihnen eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen in Baden-Württemberg.

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