Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle Grundstückeigentümer und Grundstückseigentümerinnen vom Finanzamt aufgefordert eine „Feststellungserklärung“ abzugeben.
Diese Erklärung kann ab 01. 07. 2022 elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Das Land Baden-Württemberg wird ab 01. 07. 2022 unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de ein Portal veröffentlichen, in welchem eine Vielzahl der benötigten Angaben zu finden sein wird.
HINWEIS: Diese Seite wird am 01.07.2022 mit den direkten Links zu dem/den Portalen aktualisiert.
Folgend eine übersichtliche Darstellung der benötigten Daten für die Feststellungserklärung:
Benötigte Angabe | Sie finden die Angaben hier |
---|---|
Aktenzeichen des Finanzamtes | Anschreiben „Informationen zur Grundsteuerreform“ des Finanzamtes |
Persönliche Steueridentifikationsnummer | Steuererklärung |
Anmeldung beim Portal „Mein Elster“ | https://www.elster.de oder per Steuerberatung |
Gemarkung | https://www.gutachterausschuesse-bw.de oder z.B. Kaufvertrag |
Grundbuchblatt-Nummer | optionale Angabe (Kaufvertrag) |
Flurstücksnummer | https://www.gutachterausschuesse-bw.de oder z.B. Kaufvertrag |
Gesamtfläche | https://www.gutachterausschuesse-bw.de oder z.B. Kaufvertrag |
Nutzungsart | https://www.gutachterausschuesse-bw.de oder z.B. Kaufvertrag |
Nummer der Bodenrichtwertzone | https://www.gutachterausschuesse-bw.de |
Bodenrichtwert | https://www.gutachterausschuesse-bw.de |
Gegebenenfalls Teilfläche der Bodenrichtwertzone | https://www.gutachterausschuesse-bw.de |
Miteigentumsanteile | Kaufvertrag |
Bitte lesen Sie auch die Hinweise aus dem Informationsschreiben Ihres zuständigen Finanzamtes sorgfältig.
Ein aktueller, kostenpflichtiger Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder aus dem Grundbuch ist für die „Feststellungserklärung“ nicht notwendig.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die Angaben aus dem Landesportal https://www.grundsteuer-bw.de und nicht etwa aus anderen Portalen, wie z.B. dem städtischen geoPORTAL.
Sollten Sie Eigentümer oder Eigentümerin von land- und/oder forstwirtschaftlichen Flurstücken sein, erhalten Sie hierfür im Oktober 2022 ein separates Schreiben Ihres Finanzamtes mit gesonderter Abgabefrist.
Weitere Informationen zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform finden Sie auf folgenden Seiten: