Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Lärmaktionsplan: Öffentlichkeit begrüßt vorgeschlagene Maßnahmen


Vom 7. November bis 9. Dezember 2022 konnte sich die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligen. Am 27. Oktober fand darüber hinaus eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.

„Insgesamt sind 30 Stellungnahmen bei uns eingegangen, die Reduzierung des Lärms ist für unsere Bürgerinnen und Bürger absolut wichtig“, berichtet Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić. „Unsere vorgeschlagenen neuen Tempo-30-Geschwindigkeitsreduzierungen wurden dabei durchweg positiv beurteilt.“

Neue Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung

Nach dem Vorschlag der Stadt Lörrach kämen die Ortsdurchfahrten in Haagen und Hauingen, die Dammstraße, die Tumringer Straße/ Gretherstraße, die Eisenbahnstraße sowie die Brombacher Straße Nord neu als Tempo-30-Zone hinzu. Ergänzungen soll es in der Röttler Straße, der Lörracher Straße, der Wallbrunnstraße, und in weiteren Teilbereichen der Basler Straße geben.

Der Wunsch nach weiteren Lückenschlüssen, vor allem im Bereich Basler Straße bis zur Dammstraße, muss aufgrund der derzeitigen Rechtslage abgelehnt werden. „Im genannten Bereich handelt es um zwei verschiedene Straßenabschnitte, was einen Lückenschluss aktuell gesetzlich nicht ermöglicht. Da sind uns leider die Hände gebunden“, bedauert Neuhöfer-Avdić.

Einige Stellungnahmen ging auch zum Autobahnlärm ein. Hier ist jedoch nicht die Stadt Lörrach selbst zuständig, sondern die Autobahn GmbH des Bundes Südwest. „Wir bereiten deshalb gerade gesondert aufgearbeitete Darstellungen und Berechnungen auf und werden diese weitergeben“, kündigt Neuhöfer-Avdić an. Telefonisch und schriftlich wurde der Stadt bereits zugesichert, dass die Daten auch aufgrund der Umgebungslärmkartierung aus 2022 nochmals in Hinblick auf potentielle Lärmminderungsmaßnahmen geprüft werden. „Wir warten die Ergebnisse nunmehr ab und nutzen die Zeit, um auf allen uns zur Verfügung stehenden Kommunikationskanälen und über alle gewählten politischen Vertreterinnen und Vertreter der Landes- und Bundesebene auf die Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger durch den Autobahnverkehr hinzuweisen und uns für Entlastung einzusetzen“, erläutert die Bürgermeisterin.

Hintergrund zur dritten Stufe des Lärmaktionsplans

In der jetzt erarbeiteten dritten Stufe umfasst der Lärmaktionsplan die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet, wie Autobahnen, Bundes- und Landstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Ab diesen Schwellenwerten geht der Gesetzgeber von Lärmbelastungen für Anwohnende aus. In Lörrach sind dies die BAB A98, die B 317, die Landesstraße L 141 von der BAB-AS Lörrach Ost bis zur B 317 (Wallbrunnstraße, Belchenstraße, Milkastraße, Gretherstraße, Tumringer Straße) und die L138 (Hauingen-Steinen). Die Lärmkartierungen für diese verpflichtend zu berücksichtigenden Straßen wurden durch die Landesanstalt für Umwelt, Naturschutz und Messungen, Karlsruhe (LUBW) mit Hilfe von Berechnungen aus Verkehrsbelastungs-daten und vor Ort-Erhebungen durchgeführt.

In Ergänzung der Pflichtkartierung erfolgten zusätzliche freiwillige Lärmberechnungen von Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mindestens 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Der Schwerpunkt liegt auf Straßen, auf denen noch keine Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und in deren Umfeld von hohen Lärmbelastungen ausgegangen werden kann.

Bei den untersuchten Straßen handelte es sich um die Kreisstraße K 6344, Eisenbahnstraße, Röttler Straße, Hauinger Straße, Unterdorf- und Steinenstraße, Lörracher Straße, Brombacher Straße, Dammstraße, Basler Straße, Bahnhofstraße, Schwarzwaldstraße, Tumringer Straße ab Berliner Platz sowie die Grether Straße.

Die Ortsverwaltungen und der Ausschuss für Umwelt und Technik beraten am 18. Beziehungsweise 20. April über den Lärmaktionsplan. Der Beschlussvorschlag wird im Gemeinderat am 4. Mai vorgelegt.

Im Land Baden-Württemberg werden derzeit die Daten für die Lärmaktionspläne der 4. Generation aufbereitet, die voraussichtlich im Laufe des Sommers 2023 zur Verfügung gestellt werden.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

Nach oben