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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Bebauungsplan Tumringen Nord: Bürgerbeteiligung ist und bleibt Verfahrensbestandteil


Das Bebauungsplanverfahren „Tumringen Nord“ erfüllt aufgrund seiner geringen Größe die Anforderungen an ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren, welches lediglich eine Zeitspanne für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. Dies gilt für Bebauungspläne, die bis zum 31. Dezember 2022 aufgestellt wurden, eine Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmeter umfassen, die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründen, an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und bis zum 31. Dezember 2024 zur Satzung beschlossen werden.

Die Stadtverwaltung bietet für das Projekt „Tumringen Nord“ dennoch auch im beschleunigten Verfahren einen weiteren Beteiligungszeitraum, die freiwillige frühzeitige Beteilung, um der Bürgerschaft ausreichend Möglichkeiten zu geben, formal zum aktuellen Stand der Planung Stellung zu nehmen. Die Beteiligung wird nach Beschluss des Gemeinderates im April bis Mitte Mai durchgeführt werden. Aufgrund der Osterferien wird der Zeitraum anstelle der üblichen vier Wochen auf sechs Wochen ausgeweitet werden. Die genauen Daten werden nach dem Gemeinderatsbeschluss Ende März über die örtlichen Zeitungen bekannt gemacht.

„Viele Stimmen aus der Bürgerschaft haben sich bereits sehr früh im Planungsverfahren gemeldet. Insbesondere die Interessensgemeinschaft Tumringen Nord hat ihre Anliegen formuliert. Unser Ziel ist es, mit der nun anberaumten freiwilligen, frühzeitigen Beteiligung die aktuelle Planung vorzustellen, Anregungen zu sammeln und gegebenenfalls auch weitere Untersuchungserfordernisse abzuklären sowie eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten“, erläutert Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić.

Die während der Auslegung des Vorentwurfs eingegangenen Stellungnahmen werden für die Übernahme in den Bebauungsplanentwurf geprüft und im weiteren Verfahren dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Kenntnis gegeben.
In einem nächsten Verfahrensschritt wird dann der Offenlageentwurf des Bebauungsplanes vorgestellt werden und nach Beschluss des Gemeinderats eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Sofern dann aus den Stellungnahmen dieser öffentlichen Beteiligung erneut Änderungen oder Ergänzungen für den Bebauungsplanentwurf resultieren, erfolgt eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung. Andernfalls wird der Entwurf dem Gemeinderat zum abschließenden Satzungsbeschluss vorgelegt.

„Die geäußerten Bedenken und Anregungen, die uns bisher seitens der Bürgerschaft zum Projekt ‚Tumringen Nord‘ erreicht haben, wurden für den Vorentwurf des Bebauungsplans bereits fachlich geprüft und sich daraus ergebende Maßnahmen entsprechend eingefügt. Dieses Verfahren werden wir so auch für die weiteren Planungsschritte beibehalten und mit größtmöglicher Transparenz das Projekt kommunizieren“, erklärt Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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