Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Gestaltungsbeirat mit neuer Besetzung


Ausgeschieden sind Ende 2022 Professor Kunibert Wachten für die Fachrichtung Architektur und Städtebau und Bärbel Hoffmann für die Fachrichtung Architektur. Als neue Mitglieder sind im Beirat seit Januar 2023 Professorin Annette Rudolph-Cleff für die Fachrichtung Architektur und Professor Michael Koch für die Fachrichtung Städtebau vertreten. Die bestehenden Mitglieder Dea Ecker, für die Fachrichtung Architektur, und Andy Schönholzer, für die Fachrichtung Landschaftsarchitektur komplettieren die unabhängigen Sachverständigen im Gremium. Im Gestaltungsbeirat sind zudem je ein Mitglied der vier Gemeinderatsfraktionen vertreten sowie seitens der Stadtverwaltung Oberbürgermeister Jörg Lutz und Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche Stadtplanung, Hochbau, Baurecht, Tiefbau sowie Umwelt und Mobilität. Weitere sachverständige und fachkundige Bürgerinnen und Bürger können ebenso wie die Ortsvorstehende, bei Vorhaben in den Ortsteilen, nach Bedarf herangezogen werden.

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Lörrach besteht als unabhängiges Sachverständigengremium in seiner heutigen Form seit dem Jahr 2009. Seine Aufgabe ist die Begutachtung von Vorhaben besonderer städtebaulicher, architektonischer und landschaftsarchitektonischer Bedeutung und ihrer Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild. Der Gestaltungsbeirat berät die Stadt zu städtebaulichen Planungen sowie öffentlichen und privaten Bauprojekten und trägt somit zur Verbesserung des Stadtbildes und der Sicherung architektonischer Qualität bei.

Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates legt fest, dass vier unabhängige, externe Sachverständige in das Gremium berufen werden. Diese sollen ausgewiesene Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Landschaftsplanung und Architektur sein, die über eine Qualifikation zum Preisrichter verfügen. Die Mitglieder dürfen ihren Wohn- oder Arbeitssitz nicht im Landkreis Lörrach haben und bis ein Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in Lörrach planen und bauen.

Eine Beiratsperiode dauert für die Mitglieder jeweils drei Jahre, wobei nach Ablauf jeder Beiratsperiode der Wechsel eines Teils der Mitglieder vorgesehen ist. Die Mitgliedschaft sollte in der Regel zwei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

Nach oben