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Friedhofsgebühren sichern Infrastruktur


Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist jede Kommune verpflichtet, regelmäßig ihre Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Wegen der komplexen rechtlichen Materie des Friedhofsgebührenrechts bedient sich die Stadtverwaltung hierbei erstmals eines unter anderem auf Gebührenkalkulationen spezialisierten Beratungsunternehmens. Das Ergebnis wird im Dezember im Gemeinderat parallel zum städtischen Haushalt beraten.

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben hat sich das Kalkulationsschema deutlich verändert, so dass es bei sowohl zu deutlichen Gebührensenkungen als auch -erhöhungen kommt. Hierbei mussten zum einen Kostenverteilungsschlüssel korrigiert und Ungleichbehandlungen aufgehoben werden.

Vor allem die Nutzungsgebühren für Urnenreihen- und Erdreihengräber steigen deutlich, wohingegen die Grabnutzungsgebühren für Erdwahlgräber sowie ein Großteil der Verwaltungsgebühren teils deutlich sinken.

Aufgrund eines Vorschlags aus dem Haushaltkonsolidierungsprozess wurde bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren eine volle Kostendeckung zugrunde gelegt. Jedoch schlägt die Friedhofsverwaltung zwei Ausnahmen hierzu vor: zum einen werden die Bestattungs- und Nutzungsgebühren für Frühchen- und Kindergräber nicht kostendeckend kalkuliert. Die Nutzung der Grabstätten soll kostenfrei bleiben beziehungsweise werden. Die Gebühren für die Bestattung von Frühchen und Kindern decken nur zu 40 Prozent die anfallenden Kosten. Zum anderen wird die Nutzung der Friedhofkapellen zwar von 150 auf 200 Euro erhöht, aber nur mit einem Kostendeckungsgrad von 50,2 Prozent kalkuliert. Beide Ausnahmen verstoßen zwar gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber den anderen Gebühren, werden aber in der Rechtsprechung akzeptiert.

In den Jahren 2022 bis 2026 plant der Eigenbetrieb Stadtgrün und Friedhöfe Investitionen in Höhe von knapp drei Millionen Euro, vor allem in neue Grabangebote und grundlegende Sanierungen von Gebäuden und Gebäudeteilen, beispielsweise Dächer und sanitäre Anlagen, und Bauunterhaltungsmaßnahmen in Höhe von rund 500.000 Euro.

„Unsere städtischen Friedhöfe zu unterhalten, ist eine außerordentlich wichtige Aufgabe für die Trauernden und die Stadtgesellschaft insgesamt“, hält Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić fest. „Daher ist es unerlässlich, dass die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden, um die Zukunft und weiterhin positive Entwicklung der Lörracher Friedhöfe sicher zu stellen.“

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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