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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Organisation der Impfaktion im Rathaus Lörrach


Eine Anmeldung für den Termin am 20. November ist nicht erforderlich. Daher wird es zu längeren Wartezeiten kommen. Der Haupteingang bleibt geschlossen. Der Wartebereich wird vor dem Rathaus zum Seiteneingang ausgewiesen, eine der Witterung entsprechende Kleidung wird empfohlen. Personen, denen aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Wartezeit zugemutet werden kann, werden vorrangig behandelt. Der Gemeindevollzugsdienst (GvD) wird die entsprechenden Personen vom Wartebereich direkt zur Anmeldung geleiten, wo Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Die Impfungen finden im 1. Obergeschoss statt. Dort wird auch der Beobachtungsraum eingerichtet.

Für die Impfung wird ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) benötigt. Idealerweise sollte der Impfausweis und die Krankenkassenkarte mitgebracht werden. Neben der Erstimpfung ist nur dann die Zeitimpfung am Termin möglich, wenn der entsprechende Nachweis der Erstimpfung vorliegt.

Bei Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfung) muss der Nachweis der Erst- und Zweitimpfung vorgelegt werden. Berechtigt für eine Booster-Impfung sind Personen, deren erste vollständige Immunisierung sechs Monate oder länger zurückliegt. Das mobile Impfteam wird gemäß der aktuell geltenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) keine Personen impfen, bei denen die sechs Monate nicht vollständig erreicht sind.

Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.

Aufgrund der Baustelle in der Luisenstraße ist die Zufahrt nicht über die Bahnhofstraße möglich. Am Rathaus stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Autofahrende werden gebeten, die Tiefgarage am Hauptbahnhof zu benutzen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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