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Städtische Baugrundstücke im Baugebiet „Am Soormattbach“ sollen veräußert werden


Sechs Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke der Stadt Lörrach sollen im Baugebiet „Am Soormattbach“ zum Höchstgebot verkauft werden.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung Mitte 2020 beauftragt zu prüfen, inwieweit bei der Grundstücksvergabe auch ökologische und soziale Kriterien einfließen können. Diese Prüfung ergab ein sehr heterogenes Bild. In vielen Kommunen zielen soziale Kriterien auf das Einkommen und Vermögen der Bauinteressenten ab. Erst wenn bestimmte Einkommens- und Vermögengrenzen – welche kommunal festgelegt werden müssen - unterschritten werden, sind weitere Kriterien wie Kinder möglich. Im Januar 2021 wurden soziale Vergabekriterien einer Kommune in Baden-Württemberg durch ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes sogar gekippt.

Die sechs städtischen Baugrundstücke im Baugebiet haben eine Größe von 430 und 512 Quadratmeter. Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt 460 Euro pro Quadratmeter. Die Gesamtinvestition (Grundstückskauf und Hausbau) beträgt circa 600.000 bis 750.000 Euro. Dies ist für Personen mit geringem und mittlerem Einkommen sowie geringem bis mittlerem Vermögen nicht oder kaum finanzierbar.

Aktuell findet in Deutschland eine Diskussion über und um Einfamilienhausgrundstücke statt. Die sechs Baugrundstücke sind von ihrer Größe und Bebaubarkeit privilegiert. Ein Verkauf der Grundstücke zu einem verminderten Kaufpreis und sozialer Faktoren wäre somit nicht nachvollziehbar. Der Einfluss durch den Verkauf der Grundstücke auf den Lörracher Grundstücks- und Wohnungsmarkt wird sehr gering eingeschätzt. Die Vergabe nach dem Höchstgebot ist weiterhin die rechtssicherste Vergabe.

Für das Baugebiet „Bühl III“ in Brombach wird die Verwaltung mit dem Gemeinderat nach Wohnformen differenzierte Vergabeformen erarbeiten. Hier werden aufgrund der verdichteten Bauweise auch verstärkt soziale und Gemeinwohlkriterien in die Vermarktung der Grundstücke einfließen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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