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Maskenpflicht in Lörracher Fußgängerzone


Die Stadt Lörrach weist darauf hin, dass die Lörracher Fußgängerzone sowie der Lörracher Wochenmarkt von der Aufhebung der Maskenpflicht nicht betroffen und weiterhin von der Corona-Verordnung des Landes umfasst sind.

Gleiches gilt für die Maskenpflicht vor Einzelhandelsgeschäften. Außer Kraft tritt die erweiterte Maskenpflicht bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern und auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass durch Betreiber von Parkhäusern weiterhin eine Maskenpflicht vorgeschrieben sein kann.

Die landkreisweite nächtliche Ausgangsbeschränkung wurde zum 19. Februar 2021 ebenfalls aufgehoben.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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