Aufhebung Maskenpflicht auf Lörracher Wochenmärkten
12.06.2020
Die per Allgemeinverfügung bis zum 15. Juni befristeten Regelungen werden nicht verlängert, sodass ab Dienstag, 16. Juni das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den Wochenmärkten nicht mehr verpflichtend ist.
Die Stadt Lörrach appelliert jedoch an das Einhalten des geltenden Mindestabstands und empfiehlt darüber hinaus beim Besuch der Wochenmärkte weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.