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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Abstandsregel und Maskenpflicht im Rathaus und allen städtischen Einrichtungen ab 6. Mai


Zudem gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern in allen städtischen Einrichtungen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese nicht immer und in jeder Situation einhalten lässt, gilt im Rathaus wie auch in allen städtischen Einrichtungen ab Mittwoch 6. Mai die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Wir erwarten eine Zunahme des Besucherverkehrs in den städtischen Einrichtungen und haben wir uns für die Maskenpflicht entschieden, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, “ betont Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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