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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Teilöffnung von größeren Geschäften


Demnach dürfen Einrichtungen des Einzelhandels, die bisher wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 m² geschlossen bleiben mussten, ab dem 23. April öffnen, wenn sie einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² abtrennen und diese für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein und sind sichtbar abzutrennen. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.
„Wir freuen uns, dass das Land eingelenkt hat und auch größeren Geschäften die teilweise Öffnung erlaubt“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Für den Lörracher Einzelhandel ist diese Entscheidung überlebenswichtig. Ich appelliere aber an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, die Corona-Verordnung einzuhalten und auch beim Einkaufen einen Mundschutz zu tragen.“

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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