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Verkehrssicherungspflicht bedingt Fällungen von pilzbefallenen Bäumen in Stetten


Der Pilzbefall bei den betroffenen Bäumen wurde entweder im Bereich des Stammfußes oder im Bereich des Kronenansatzes festgestellt. Der Befall an den Stammfüßen ist auf Anfahrschäden ein- und ausparkender Fahrzeugs zurückzuführen. Durch diese Verletzungen können die Pilze ins Holz eindringen, sie zersetzen die Holzbestandteile und beeinträchtigen die Standsicherheit der Bäume. Dadurch ist die Verkehrssicherheit gefährdet und die Bäume müssen gefällt werden.
Der Pilzbefall im Bereich des Kronenansatzes wird durch den Formschnitt hervorgerufen. Dieser jährliche Schnitt ist notwendig um die Kugelform herzustellen beziehungsweise beizubehalten.
Hierbei muss auch das Lichtraumprofil, das heißt der Abstand zwischen Straße und Baumkrone von mindestens 4,5 Meter über Straßen und 2,5 Meter über Geh- und Radwegen und der Abstand zwischen Baumkrone und den Gebäuden hergestellt werden.
Sämtliche Bäume entlang der Hauptstraße befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und müssen deshalb nach und nach gefällt werden.

Aufgrund der im Gehweg- und Straßenbereich liegenden Versorgungsleitungen prüft der Eigenbetrieb Stadtgrün derzeit, inwieweit andere Baumarten als Ersatz dort gepflanzt werden können. Als Alternative kommt die Pflanzung von Sträuchern in Betracht, da diese nicht so tiefe Wurzeln schlagen und somit den Versorgungsleitungen nicht in die Quere kommen.
Diese Pflanzungen finden frühestens im Herbst 2024 oder Frühjahr 2025, in der nächsten Pflanzsaison, statt. Daher wird derzeit geprüft, ob in dieser Übergangszeit bereits temporäre Maßnahmen ergriffen werden können, die zu einer Aufwertung der Stadtteilzentrums führen. Hierbei soll die übergeordnete AG Grün + Blau, die alle Maßnahmen zur Klimaanpassung bündelt, in die Planung miteinbezogen werden.
Die Kugelrobinie ist als Straßenbegleitgrün nicht geeignet, da die Kugelform nicht mit dem geforderten Lichtraumprofil von 4,5 Meter vereinbar ist. Um das Lichtraumprofil herstellen zu können, muss bei der Astentnahme stark in den Kronenaufbau eingegriffen werden, was den Pilzbefall und die frühzeitige Vergreisung begünstigt. Daher wird die Baumart nicht mehr im Straßenbegleitgrün gepflanzt.
Die Kugelrobinien haben auf Grund ihrer Formzüchtung nur eine Lebensdauer von etwa 35 bis 40 Jahren. Eine „naturbelassene“ Robinie wird dagegen etwa 150 Jahre alt.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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