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Mehr Beitragsgerechtigkeit: Erweiterung der Einkommensstaffeln bei den Elternbeiträgen für die Schulkindbetreuung in Lörrach zum Schuljahr 2024/25


Gestaffelte Elternbeitrage wurden erstmals im Jahr 2016 eingeführt. Damals gab es insgesamt 4 Einkommensstufen, in die sich die Eltern auf Vertrauensbasis bei der Anmeldung selbst einordnen. Zum Schuljahr 2017/18 wurde eine fünfte Stufe für höhere Einkommen eingeführt. Zeitgleich mit dem neuen Beitragsmodell wurde eine Qualitätsoffensive gestartet – unter anderem Implementierung der Team-Leitung mit pädagogischem Profil oder wechselnde freizeitpädagogische Angebote im Jahreslauf.

Auf Initiative des Gesamtelternbeirats Lörrach werden die Einkommensstaffeln durch weitere höhere Einkommensgruppen erweitert mit dem Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit zu erreichen. Dabei werden die Beiträge für einkommensstarke Familien weiter nach oben gestaffelt, während die niedrigste Einkommensgruppe um die Hälfte entlastet wird. Nach inhaltlicher Debatte im vorberatenden Hauptausschuss am 25. Januar werden die unteren und die mittlere Einkommensgruppe weiter entlastet, während für die höheren bis höchsten Einkommensstufen neue prozentual angemessene Beiträge erhoben werden.

„Ich freue mich über die Initiative des Gesamtelternbeirats mit dem Ziel von mehr Beitragsgerechtigkeit und bin überzeugt, dass die Elternschaft diese neue Beitragsstruktur im Sinne der Solidargemeinschaft mitträgt“, so Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Insgesamt wird die Schulkindbetreuung über eine sogenannte Drittelfinanzierung getragen: das erste Drittel steuert das Land Baden-Württemberg bei, das zweite Drittel die Stadt Lörrach und das dritte Drittel finanzieren die Eltern mit ihren Beiträgen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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