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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Alkoholtestkäufe im Lörracher Einzelhandel


Die Polizei und die Stadt Lörrach kontrollierten gemeinsam mit pädagogischer Begleitung der Villa Schöpflin zum zweiten Mal in diesem Jahr den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Die17-jährige Schülerin versuchte insgesamt zehn Mal hochprozentigen Alkohol in Supermärkten und Kiosken sowie Drogeriemärkten durch die Kasse zu bringen. Dies gelang ihr bedauerlicherweise zum halben Teil.

Seit 2010 werden Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Der erste durchgeführte Testkauf verlief zu 100 Prozent negativ. Den damals eingesetzten minderjährigen Auszubildenden wurde in allen getesteten Geschäften hochprozentiger Alkohol verkauft. Daher war es wichtig, die Testkäufe regelmäßig durchzuführen, um auf das Alkoholverkaufsverbot an Minderjährige zu erinnern.

Das Ergebnis des Testkaufs am 23. November 2023 verlief ernüchternd, denn nur die Hälfte der getesteten Geschäfte führten den Verkauf korrekt ab. Erfreulich ist, dass die 17-jährige Schülerin in einigen Geschäften gar nicht erst die Möglichkeit hatte, sich selbst am hochprozentigen Alkohol zu bedienen.

Aufgefallen ist jedoch, dass nach Vorlage des Personalausweises die Berechnung des Alter nicht immer einfach ist. Dies ist vor allem dem Zeitdruck an den Kassen geschuldet. Die Alkoholtestkäufe der Vergangenheit zeigten weiterhin immer wieder, dass es notwendig ist, diese regelmäßig durchzuführen und Schulungen in diesem Bereich anzubieten, denn sie sind ein wichtiger Baustein des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Die Villa Schöpflin führt aus diesem Grund Schulungen im Einzelhandel durch, in denen unter anderem Verkaufssituationen besprochen und durchgespielt werden. So soll das Personal besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereitet und entsprechend sensibilisiert werden. Zum Beispiel sollte unabhängig von der eigenen Einschätzung des Alters immer nach dem Ausweis verlangt werden. Auch wenn per Gesetz die einzelnen Verkäufer verantwortlich sind, müssen die Filialleitungen ihre Angestellten zur Einhaltung des JuSchG vorbereiten und auffordern. Sie haben dadurch einen großen Einfluss auf die Einhaltung dieses Gesetzes. Daher sollen sie künftig bei Mehrfachverstößen ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden.

Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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