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Gebühren für Bewohnerparkausweise werden angepasst


Bei der Bemessung der neuen Gebühren darf laut Urteil neben den Kosten für die Ausweiserstellung auch die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und sonstiger Nutzen des Parkraumes berücksichtigt werden. Die Verwaltung schlägt daher den politischen Gremien vor, die Jahresgebühr für den Bewohnerparkausweis zunächst auf einen moderaten Betrag von 120 Euro anzuheben und hierfür eine Rechtverordnung zu erlassen.

Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, die bisherigen Voraussetzungen und Kriterien für die Erteilung des Bewohnerparkausweises beizubehalten. So müssen die Antragsteller mit Hauptwohnsitz in Lörrach gemeldet sein. Ausnahmen gibt es unter anderem für Studierende mit Zweitwohnsitz in Lörrach. Des Weiteren ist pro Haushalt nur ein Bewohnerparkausweis erhältlich und dieser auch nur, wenn kein eigener oder angemieteter Stellplatz zur Verfügung steht. Zudem wird für die Parkzonen beziehungsweise vorhandenen Parkplätze eine maximale Belegung festgelegt.

Darüber hinaus sollen die derzeit sehr kleinteilig auf einzelne Straßen oder Straßenabschnitte bezogenen Bewohnerparkzonen aufgehoben und in größere Zonen eingeteilt werden. Hierdurch können Wartelisten abgebaut und Ungleichbehandlungen aufgrund verschiedener Parkregelungen ausgeglichen werden. Das Verwaltungsverfahren würde sich damit ebenfalls vereinfachen und damit Personalkosten einsparen.

Die Parkausweise, die während des Umstellungszeitraums gültig sind, behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf. Erst bei einer Verlängerung wird die neue Gebühr fällig.

Eine gesamthafte Betrachtung der Parkraumbewirtschaftung für das Stadtgebiet wird im Frühjahr 2024 den politischen Gremien vorgestellt.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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