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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden.

Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

  • den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise Online-Ausweisfunktion und
  • die Unterschrifts-/Signaturfunktion

Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.

Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn

  • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
  • er verändert worden ist oder
  • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)

Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

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Voraussetzungen

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, muss der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin den Antrag stellen. Gesetzliche Vertreter sind normalerweise die Eltern. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Ist der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden, muss der Antrag innerhalb von sechs Wochen gestellt werden.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Jugendliche müssen zum Antrag immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt
Sie erhalten als antragstellende Person vom Ausweishersteller einen "PIN-Brief", der eine Geheimnummer (PIN) für die Nutzung der eID-Funktion enthält.
Außerdem werden Ihnen mitgeteilt:
eine Entsperrnummer zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN,
das Sperrkennwort und
weitere Informationen zum Sperren der eID-Funktion.
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren wird die Funktion automatisch vor Aushändigung des Ausweises ausgeschaltet.


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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Kindern und Jugendlichen:
    • Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beim gemeinsamen Sorgerecht
    • Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
    Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Achtung: Vor allem bei der Erstausstellung, in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug, können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
Das gilt auch für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegen hatte (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes).

Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher auch bei Antragstellung bei einer Personalausweisbehörde im Inland (unzuständige Behörde) weitere Unterlagen vorlegen.

Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

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Frist/Dauer

Empfehlung: einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit

Antragspflicht sorgeberechtigter Personen oder Betreuer beziehungsweise Betreuerinnen für Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren: innerhalb sechs Wochen, nachdem der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist und nicht selbst einen Antrag gestellt hat

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Kosten/Leistung
  • antragstellende Person ab 24 Jahren:
    • ab 1. Januar 2021: EUR 37,00
  • antragstellende Person unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:
    • erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
    • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle ein Zuschlag von 13 Euro erhoben.

Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr um 30 Euro angehoben.

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Sonstiges

Auch wenn Personalausweise für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Alte Personalausweise müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.

Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis). Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen:

Achtung: Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Gemeinde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Wenn Sie in einem unserer Ortsteile wohnen, können Sie sich auch an die dortigen Ortsverwaltungen in Brombach, Haagen und Hauingen wenden.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zur Zahlung fällig.

Bitte bringen Sie zur ersten Antragstellung (auch bei einem Neuzuzug) die letzte standesamtliche Personenstandsurkunde zur Einsichtnahme und Registrierung mit. Dies ist bei ledigen Personen die Geburtsurkunde und bei verheirateten, geschiedenen oder eine Lebenspartnerschaft führendenden Personen die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie erhalten diese dann wieder zurück.

Sollte die Urkunde nicht in Deutschland ausgestellt worden und  fremdsprachig sein, so ist eine mehrsprachige Urkunde oder die Übersetzung der Urkunde durch einen amtlich beeidigten Übersetzer erforderlich. Ebenso ist dann grundsätzlich eine Echtheitsbestätigung der Urkunde in Form der Legalisation (durch die konsularische deutsche Vertretung im betreffenden Ausland) oder einer Apostille erforderlich.

Personalausweisanträge für Auslandsdeutsche werden seit dem 01. Januar 2013 nur noch von den hierfür gesetzlich zuständigen deutschen Auslandsvertretungen entgegengenommen. Die bis zum 31. Dezember 2012 geltende übergangsweise Zuständigkeit der deutschen Inlandsgemeinden endete. Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Bern für die in der Schweiz lebenden deutschen Staatsangehörigen zur zuständigen Ausweisbehörde erklärt.

Auf Grund der aktuellen Situationen können Vorsprachen bei der In-​Se-L (Bürgerbüro Information und Service Lörrach) im Erdgeschoss des Rathauses Lörrach sowie in den Ortsverwaltungen nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. 

Für diese Dienstleistung können Sie auch einen Termin online vereinbaren.
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Zugehörigkeit zu
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