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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Liegenschaftsvermessung - Grenzfeststellung beantragen

Sie benötigen den exakten Grenzverlauf an Ihrem Grundstück und wollen, dass die Grenzpunkte mit überprüften und öffentlich rechtlich zugelassenen Grenzzeichen gekennzeichnet sind ?

Im Liegenschaftskataster ist die genaue Lage der Grenzpunkte festgelegt. Die Durchführung einer Grenzfeststellung bewirkt, dass diese Festlegung in die Örtlichkeit übertragen wird. Dabei werden zwei Fälle unterschieden:

1.  Ist ein Grenzzeichen vor Ort vorhanden, wird dieses auf Übereinstimmung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster überprüft. Falls die Übereinstimmung nicht gegeben ist, wird untersucht, ob das vorhandene Grenzzeichen oder die Festlegung im Liegenschaftskataster anzuhalten ist. Gegebenenfalls wird das Grenzzeichen entfernt und am richtigen Ort eingebracht.

2.  Falls das Grenzzeichen fehlt und keine örtlichen Hindernisse entgegenstehen, wird die Abmarkung nach der Festlegung im Liegenschaftskataster durchgeführt.

Alle angrenzenden Grundstückseigentümer werden vor Ort oder schriftlich über die Vermessungsarbeiten unterrichtet.

Falls Ihnen ein einfaches Vorzeigen der Grenze ohne Abmarkung genügt, benötigen Sie eine Ingenieurvermessung.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Eine Grenzfeststellung wird auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers durchgeführt.

Einen Antrag nehmen wir auch gerne persönlich in unseren Diensträumen entgegen.

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Kosten/Leistung

Für die Durchführung einer Grenzfeststellung werden Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis erhoben.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenrichtwert und der Anzahl der Grenzpunkte.

Für eine konkrete Gebührenauskunft stehen wir gerne zur Verfügung.


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Rechtsgrundlage
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